• Bei mir wurden am BMW E36 Felgen (Original, aber nicht für den E36 vorgesehen) in Verbindung mit H&R Federn per Einzelabname eingetragen. Die Felgen hätten aber auch ohne Fahrwerk per Einzelabnahme eingetragen werden müssen.


    Am W202 wollte ich 15mm H&R Spurplatten hinten mit den BBS 8J x 17" ET35 eintragen. Im H&R Gutachten steht diese Größe auch gelistet.

    Trotzdem wollte der Dekra Mann mir das nicht eintragen und meinte ich müsse zum TÜV (Einzelabnahme). KÜS hätte es mir eingetragen, hat sich aber am verbeulten Kotflügel gestört, den hätte ich tauschen müssen, weil nicht technisch einwandfrei. :pille:

    Wenn Dekra das nicht eintragen darf, darf das die KÜS eigentlich auch nicht. Der Dekra Mann erklärte es so, dass sich das Gutachten nur auf den Serienzustand beziehen würde und mehrere Gutachten in Kombination nur der TÜV per Einzelabnahme eintragen darf.

    Ende vom Lied, ich bin zum TÜV Nord und es wurde per Einzelabnahme eingetragen.


    Ich würde sagen, die Felgen müssten per Einzelabnahme in Kombination mit dem/n Fahrwerk/Federn eingetragen werden, so wie broeselw202c220 schon sagte.


    Gruß Keno

  • Richtig, Gutachten (oder auch ABE's) für Räder, Felgen, Fahrwerke - und auch Sportlenkräder (kennt die heute im Airbagzeitalter noch jemand? *grins*) beziehen sich immer auf die jeweilige Komponente am Serienfahrzeug. War früher schon so. Sobald du da angefangen hast, zu kombinieren, ging der Eiertanz los. In jenen Jahren hab ich auch gelernt, daß wohl gefühlte 90% aller Autos mit solchen Nachrüstteilen mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs sind, weil kombiniert wurde fast immer (wie sieht denn eine hochbeinige Karre mit fetten Rädern und 32er Momo aus...?), aber entsprechend in Kombination eingetragen fast nie... ^^



    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
    Audi Coupe Quattro -
    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Du vergleichst da aber Äpfel mit Birnen.

    Räder und Spurplatten und Räder sind eine Kombi, die immer zusammen seperat begutachtet werden müssen


    Das Fahrwerk beeinflusst aber nur die Fahrzeughöhe und und hat rein gar nix mit der Rad-Reifen-Kombi zu tun.

    Egal wie tief und hoch ein Fahrzeug kommt. Die Achsgeometrie wird davon nicht beeinflußt.


    Man sollte nicht so viel halbgares Wissen verbreiten.

    Auch wenn ein neues Fahrwerk eingetragen werden soll, beeinflusst das nicht die schon vorher eingetragenen Rad-Reifenkombinationen und diese müssen nicht seperat dafür geprüft werden, weil deren Freigängigkeit immer über den ganzen Bewegungsraum des Fahrwerk gegeben sein muss.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Dann hat mich der TÜV-Prüfer (eintragungsberechtigter Ingenieur) damals belogen. Denn so hatte er es gesagt: "Grundsätzlich bei diesen Dingen: Das im Papier gilt erstmal NUR unter Serienbedingungen und als Einzelkomponente. Kommen da mehrere Dinge zusammen, muß erneut begutachtet werden!". Ich mußte z.B. seinerzeit die Korrektheit meines Momo-Lenkrades im Audi erneut absegnen lassen, als ich später die Rad/ Reifenkombination änderte. Das Lenkrad war seinerzeit mit einer simplen ABE versehen, eigentlich eintragungsfrei...


    Wenn eine Tieferlegung keinen Einfluß auf das Auto hat, wird das so wohl auch korrekt sein und auch abgesegnet werden. Da sind wir doch ganz entspannt, oder? Was anderes ist es, wenn du zum TÜV fährst, um deine neuen Räder am bereits tiefen Auto eintragen zu lassen, und der Prüfer sagt: "Zeeeementamo! Daaaa muß ich ersma die Freigängigkeit der Räder prüfen! Jedes Ding für sich alleine kein Thema, aber zusammen? Schaun wer mal!" ;)



    Gruß Torsten

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  • Wenn ich jetzt was schreibe, sagst Du wieder, ich hätte es auf Dich abgesehen.

    Das ist zwar nicht so, aber es stimmt halt so nicht, was Du schreibst und ist sowieso was anderes, als das was Jürgen schreibt.

    Eine Rad-Reifenkombi ist vom Fahrwerk insofern unabhängig, als die Räder über den ganzen Bewegungsraum freigängig sein müssen. Egal ob Serie ganz aus- oder eingefedert. Und tiefer als Serie auf dem Anschlagdämpfer ist kein Fahrwerk.

    Beim Lenkrad steigen mit abnehmendem Durchmesser die Lenkkräfte an.

    Wenn das LR mit Serienrädern noch akzeptable Lenkkräfte benötigt, kann das mit anderen Räder vielleicht nicht mehr der Fall sein.

    Serie: 195. Tuning: 255.

    Da kann es dann sein, dass die höchst zulässige Lenkkraft überschritten ist.

  • Stefan:

    Stimmt! In allen Punkten! ;)


    Aber vielleicht ist es nicht ganz klar geworden, ich bezog mich nämlich auf den Satz hier, halt auf den Beitrag direkt über mir:

    Der Dekra Mann erklärte es so, dass sich das Gutachten nur auf den Serienzustand beziehen würde und mehrere Gutachten in Kombination nur der TÜV per Einzelabnahme eintragen darf.

    Ende vom Lied, ich bin zum TÜV Nord und es wurde per Einzelabnahme eingetragen.

    Sorry, wenn ich das nicht so eindeutig herausgestellt hab und vergessen hab zu zitieren. Hab halt gedacht, wenn man das in einem durchliest, ist es klar...




    Gruß Torsten

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  • Sorry, war ich echt zu doof.

    Dachte, Du meintest Jürgens Beitrag.

    Die TÜVer nerven, wenn sie sich immer nur hinter Gutachten oder ABE verstecken.

  • Also mit einem kompetenten Prüfer mit Zeit und Nerven stellt es kein Problem da auch diese Felgen noch zusätzlich einzutragen.

    Er war korrekt und es hat lange gedauert bis die passende abe Vorlag,da zwar die Achslast passte, jedoch doch für die kW des 43 es keine Freigabe gab. Kurzer Hand wurde im w203 Bestand geschaut und siehe da war sie mit mehr als 290kw zulässig und somit war auch die Festigkeit gegeben.

    Alles in allem stellt es kein Problem dar, der Prüfer muss nur willens sein und Eintragungen machen dürfen.

    Die Felge sieht grottig aus, erfüllt aber ihren Zweck.


    Gruß Stephan

  • Die TÜVer sind letztlich auch nur Menschen und schauen halt auch mal genauer hin, wenn ne Kiste kommt, wo du keinen Finger mehr zwischen Reifen und Kotflügel bekommst als bei dem, wo zwischen dem selben Reifen und demselben Kotflügel noch 3cm Platz ist.


    Und es obliegt dann dem Prüfer, die Korrektheit der verbauten Komponenten anzuzweifeln - und es obliegt dir dann, die Korrektheit des Prüfers anzuzweifeln. Aber eins haste dann erstmal: Ärger und keine Eintragung. Die dürfen sogar früher mal gemachte Eintragungen wieder "austragen", falls Zweifel über deren Korrektheit bestehen ;)


    Wer in Hessen seine Autos im Sinne der StVZO über die Straßen bewegen will, ist diesbezüglich etwas wachsamer als vielleicht anderswo. Es wird bei der HU alle 2 Jahre alles geprüft. ALLES! Auch alte Eintragungen auf ihre Korrektheit! Speziell damit und dadurch "nix Stempel" hab ich auch schon meine Erfahrungen sammeln dürfen. Da hat der mich "Herr Inscheniöör" prompt durchfallen lassen, weil meine Räder nicht korrekt eingetragen wären. Der Witz an der Sache: ER SELBST hatte die Abnahme 2 Jahre zuvor gemacht und in einem "amtlichen" Papier geschrieben (sinngemäß): Das müsse nicht eingetragen werden, weil die Dimension der Räder dem Serienstand entspräche, es sich nur um eine andere Variante der Felgen handelte. 2 Jahre später galt das nicht mehr: Nicht eingetragen, durchgefallen! Kannste dir meinen Hals vorstellen? :cursing:




    Gruß Torsten

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