Bei mir wurden am BMW E36 Felgen (Original, aber nicht für den E36 vorgesehen) in Verbindung mit H&R Federn per Einzelabname eingetragen. Die Felgen hätten aber auch ohne Fahrwerk per Einzelabnahme eingetragen werden müssen.
Am W202 wollte ich 15mm H&R Spurplatten hinten mit den BBS 8J x 17" ET35 eintragen. Im H&R Gutachten steht diese Größe auch gelistet.
Trotzdem wollte der Dekra Mann mir das nicht eintragen und meinte ich müsse zum TÜV (Einzelabnahme). KÜS hätte es mir eingetragen, hat sich aber am verbeulten Kotflügel gestört, den hätte ich tauschen müssen, weil nicht technisch einwandfrei.
Wenn Dekra das nicht eintragen darf, darf das die KÜS eigentlich auch nicht. Der Dekra Mann erklärte es so, dass sich das Gutachten nur auf den Serienzustand beziehen würde und mehrere Gutachten in Kombination nur der TÜV per Einzelabnahme eintragen darf.
Ende vom Lied, ich bin zum TÜV Nord und es wurde per Einzelabnahme eingetragen.
Ich würde sagen, die Felgen müssten per Einzelabnahme in Kombination mit dem/n Fahrwerk/Federn eingetragen werden, so wie broeselw202c220 schon sagte.
Gruß Keno