Geh mir weg mit Hessen.
Die Bündelungsbehörde ist eine Frechheit.
Man schickt dort Dokumente hin und die prüfen am gtünen Tisch, ob da passt. Sorry, das musste raus.
Das ist aber ein anderes Problem.
BTT
Geh mir weg mit Hessen.
Die Bündelungsbehörde ist eine Frechheit.
Man schickt dort Dokumente hin und die prüfen am gtünen Tisch, ob da passt. Sorry, das musste raus.
Das ist aber ein anderes Problem.
BTT
Dieser Behörde hab ich es zu verdanken, daß ich mit dem 202 dreimal (!!) beim Ingenieur vorstellig werden mußte, bis die Gasanlage endlich eingetragen war. Und das Pikante hierbei: Die Kiste war da gerade abgemeldet gewesen und hatte keinen TÜV. Das heißt: Keine Eintragung --> dadurch kein TÜV --> dadurch keine Wiederzulassung --> dadurch keine Teilnahme am Straßenverkehr und das ständige Wiedervorführen beim Inscheniöör kostete mich jedesmal ein 5-Tage-Kennzeichen. Wegen Pillepalle. Erst kein Aufkleber mit der Stückliste der Gasanlage am Auto, dann eine Ziffer im Formular falsch eingetragen... 6 Wochen Nervenüberlastung. Und erklär das mal der Bündelungsbehörden-Schnalle am Telefon: "Sie können doch fahren mit dem Fahrzeug, das ist doch nur eine Formsache!" - "Nahaaaaaain, kann ich NICHT!" - "Wieso?" - "Also nochmal von Vorne: Keine Eintragung ---> Kein TÜV ----> Keine Zulassung....! Haben Sie's?" - "Ja gut, da kann ich auch nichts machen, schönen Tag noch!" Klick, tuuuuuuuut
Gruß Torsten
Alles anzeigenDie TÜVer sind letztlich auch nur Menschen und schauen halt auch mal genauer hin, wenn ne Kiste kommt, wo du keinen Finger mehr zwischen Reifen und Kotflügel bekommst als bei dem, wo zwischen dem selben Reifen und demselben Kotflügel noch 3cm Platz ist.
Und es obliegt dann dem Prüfer, die Korrektheit der verbauten Komponenten anzuzweifeln - und es obliegt dir dann, die Korrektheit des Prüfers anzuzweifeln. Aber eins haste dann erstmal: Ärger und keine Eintragung. Die dürfen sogar früher mal gemachte Eintragungen wieder "austragen", falls Zweifel über deren Korrektheit bestehen
Wer in Hessen seine Autos im Sinne der StVZO über die Straßen bewegen will, ist diesbezüglich etwas wachsamer als vielleicht anderswo. Es wird bei der HU alle 2 Jahre alles geprüft. ALLES! Auch alte Eintragungen auf ihre Korrektheit! Speziell damit und dadurch "nix Stempel" hab ich auch schon meine Erfahrungen sammeln dürfen. Da hat der mich "Herr Inscheniöör" prompt durchfallen lassen, weil meine Räder nicht korrekt eingetragen wären. Der Witz an der Sache: ER SELBST hatte die Abnahme 2 Jahre zuvor gemacht und in einem "amtlichen" Papier geschrieben (sinngemäß): Das müsse nicht eingetragen werden, weil die Dimension der Räder dem Serienstand entspräche, es sich nur um eine andere Variante der Felgen handelte. 2 Jahre später galt das nicht mehr: Nicht eingetragen, durchgefallen! Kannste dir meinen Hals vorstellen?
Gruß Torsten
Nun verstehe ich. Kann nur jedem raten zum nächsten Prüfer zu gehen.
Solange bis es passt und er sich wenigstens die Mühe macht.
Gruß Stephan
Das hab ich dann ein paar Jahre später beim LPG-Umbau des 202 auch gemacht... und bin prompt über die Bündelungs Gängelungsbehörde gestolpert, von deren Existenz ich bis dato überhaupt nix wußte, weil die da grad "ganz neu" war. Und die kannst du dir NICHT aussuchen, da mußt du mit den Betonköpfen zurechtkommen, die für dein Einzugsgebiet zuständig sind. Bei mir ist das Fulda...
warum es diesen Dummfug hier in Hessen überhaupt gibt, weiß eigentlich Niemand so genau. Aber ich hab gehört, daß man damit dem TÜV-Tourismus in die anderen Bundesländer unterbinden wollte. Denn der TÜV in Hessen hatte schon seit immer einen Sprung in der Schüssel und den Grubenkämpfen ging man früher ganz entspannt aus Weg, indem man nach NRW zum Eintragen ging.
Das ansich wird auch heute noch funktionieren, nur erspart dir das die Gängelungsbehörde (bei mir Fulda) nicht. Die steht zwischen der Abnahme und dem amtlichen Eintrag in die Papiere. Und das ist genauso wie Stefan schrieb: Da sitzen (gescheiterte) KFZ-Meister am Schreibtisch über den eingeschickten Papieren und prüfen, ob die Ingenieure ihren Job korrekt machen - das hat mir ein hiesiger TÜV-Prüfer verraten, die kotzen nämlich über diese Behörde auch im Strahl.
Ihr merkt schon an meinem Redeschwall, daß ich mich über diese Kasperei herrlich aufregen kann...
Gruß Torsten
Jaja, die guten Prüfer. Hatte damals bei der GTÜ auch sonen Stress. TÜV konnte nicht prüfen, da die Grube und die Hebebühne (elektrik unter Bodenniveau verbaut) durch Starkregen und undichte Hallentore nachts vollgelaufen waren.
Der GTÜ Prüfer wollte dann die AMG Felgen trotz vorhandenem Gutachten nicht Eintragen. Es steht ja da: der Anbau ist nur an C63 ab der FIN F331441 oder A344661 zugelassen bei den Styling 1. Habe ihn dann drauf hingewiesen, dass das die FINs mit WDB202028 vorne sind, nicht mit 202018. Dass es gar keinen C63 beim W202 gibt habe ich mal verwschwiegen. Antwort: ne, das ginge so nicht. Das Gutachten ist zu kompliziert. Ich müsste eines Beibringen, aus dem das ganz klar hervorgeht (war das Originalgutachten von TÜV Süd, wie es auch hier im Forum ist). Da ich eh zum Benzhändler ums Eck musste kurz vorbeigeschaut und mal beim Urgestein am Tresen nachgefragt. Hat er gestutz, welcher Prüfer? Herr xxx? Ja, der kann nix. Geh zu dem, gib ihm meine Karte, nen schönen Gruß von mir: das passt, sonst anrufen. Gesagt, getan, geklappt. Es kommt wie von euch gesagt auch auf den Menschen an, nicht nur auf den Verein
Das ist mir zum TÜV gleich eingefallen:
Nochmal zu Fahrwerk/Rad-Reifen-Kombi: Mit hohem Fahrwerk kann es durchaus sein, dass der Reifen nicht ausreichend abgedeckt wird. Durch eine Tieferlegung und meistens damit einhergehender Sturzveränderung ins negative, kann die Radabdeckung ausreichend sein.
Bei meinem BMW sind die Original 7,5Jx17" ET41 mit 225/45 R17 nur freigegeben in Verbindung mit M-Technik Fahrwerk. Ob es an der Radabdeckung oder an dem Fahrwerhalten des Serienfahrwerks liegt, weiß ich leider nicht.
Im Anhang nochmal der relevante Teil meines Fahrzeugscheins. Dort steht ganz am Ende der Felgeneintragung "mit H&R Federn ..." . In einem anderen Fahrzeugschein, welchen ich im Internet gfunden habe steht: "Felgen eingetragen, danach tiefergelegt durch Gewindefahrwerk".
Ich bleib dabei, dass Federn/Fahrwerke in Kombination eingetragen werden. Wobei man auch sagen muss, dass mein Prüfer sehr pingelig ist, siehe z.B. verwendeter Reifen bei Vorführung.
Gruß Keno
Edit:
In Felgengutachten steht auch, dass die Radabdeckung durch Tieferlegung gegeben sein kann und man keine Radlaufabdeckungen anbringen muss.
ZitatDie Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Quelle: https://www.felgenoutlet.de/fi…9_27/647803/564295112.pdf
Bei Punkt 24J.
Dann ist er beim Ausfedern doch auch nicht ausreichend abgedeckt, oder?
Stimmt, aber wird die Radbdeckung nicht geprüft, wenn das Auto auf dem Boden steht?
Hatte noch was als Edit angefügt. Hast du vielleicht nicht gesehen, da deine Antwortzeit nah an meinem Edit liegt. Ist also zumindest nicht nur meine an den Haaren herbeigezogene Meinung, sondern auch die der Felgen-Gutachtenersteller. Und das sind letztendlich die, die den ganzen Mumpitz, den der unwissende Bürger einbaut, eintragen müssen.
Sorry, aber da bewegen wir uns dann auf nem Niveau, wo ein Kampf, um die letzten Millimeter geführt wird... Wo man sogar bewusst Fahrwerkseinstellwerte entsprechend modifiziert, um die Rad-Reifenkombi, bzw. die Fahrwerkstieferlegung noch eingetragen bekommt. Da wird die "Schöne" Optik, der Fahrbarkeit untergeordnet. Aus Deiner Eintragung ist aber kein Bezug von Rädern und Fahrwerk zu erkennen. Die Angaben beziehen sich auch die Punkte im Fahrzeugschein.
Letztlich bist Du als Fahrer immer dafür verantwortlich und es ging hier nicht um Grenzbereichsspielereien. Es wollen die wenigsten mit sowas unterwegs sein, wo das Zünglein zur Legalität so weit ausgereizt ist, dass es schon an der Tageslaune des Prüfingeneurs heute noch gut ist und morgen als Illegal eingestuft wird.
Gruß
Jürgen