Anschließend direkt die RSV-Versicherung abgeschlossen, denn gerade bei diesen völlig unverhältnismäßigen Abstandsmessungen kommt man mit Hilfe eines Anwalts meistens raus.
(Unverhältnismäßig weil dies schlicht Alltag im Berufsverkehr ist; ca. 120km/h mit ca. 20-30m Abstand, wenn nicht weniger, hätte ich bewusst gedrängelt ok, aber das ist schlicht Abzocke.)
Aha. Gibt es auch irgendwelche Belege für solch in meinen Augen völlig planlose Aussagen
Also bei meinem AG wird sich sicher jeder Bußgeldrichter bei der Begründung schlapp lachen