So richtig weiß doch keiner mehr, wann er was im Bereich der LED Lampen "legal" oder "illegal" macht. Ich erinnere nur an die LED Tagfahrleuchten, die nicht, wenn sie nachgerüstet werden, mit dem Abblendlicht leuchten dürfen. Es gibt aber schon lange bei einigen neueren Autos LED´s, da leuchten die Dinger fröhlich zusammen mit dem Abblendlicht. Ist das nun illegal oder hat man da wieder blos die Reglung oder die Durchführungsverordnung nicht gelesen, oder eine neue Richtlinie der EU?
Das da nicht mehr jeder durchblickt ist verständlich, aber deswegen alles sein zu lassen ist auch nicht richtig. Denn auch wen mann denkt alles richtig zu machen, kann mann schon ein Fehler gemacht haben.
Einen schönen Feiertag.
Gruß Benzolito
Eigentlich ist es ganz einfach:
Was darf zusammen mit dem Abblendlicht leuchten? Das Standlicht.
Die TFL welche Du meinst, haben in gedimmten Zustand auch eine Zulassung als Standlicht.