Beiträge von Mittelhessen

    So richtig weiß doch keiner mehr, wann er was im Bereich der LED Lampen "legal" oder "illegal" macht. Ich erinnere nur an die LED Tagfahrleuchten, die nicht, wenn sie nachgerüstet werden, mit dem Abblendlicht leuchten dürfen. Es gibt aber schon lange bei einigen neueren Autos LED´s, da leuchten die Dinger fröhlich zusammen mit dem Abblendlicht. Ist das nun illegal oder hat man da wieder blos die Reglung oder die Durchführungsverordnung nicht gelesen, oder eine neue Richtlinie der EU?
    Das da nicht mehr jeder durchblickt ist verständlich, aber deswegen alles sein zu lassen ist auch nicht richtig. Denn auch wen mann denkt alles richtig zu machen, kann mann schon ein Fehler gemacht haben.


    Einen schönen Feiertag.


    Gruß Benzolito

    Eigentlich ist es ganz einfach:


    Was darf zusammen mit dem Abblendlicht leuchten? Das Standlicht.


    Die TFL welche Du meinst, haben in gedimmten Zustand auch eine Zulassung als Standlicht. ;)

    Doch, das ist eben der springende Punkt, Julian. Die roten Kennzeichen der Werkstatt wären eben eine GROSSE Hilfe gewesen, keine Konsequenzen daraus erwachsen zu lassen. Ja, ich weiß, DU hättest die Karre rechtzeitig abgemeldet, ich hätte die Karre rechtzeitig abgemeldet. Aber er hat halt nicht rechtzeitig abgemeldet. Trotzdem - man kann immer mit den Leuten reden, finde ich. Vorher.
    "Wenn ich Sie bitten dürfte, Herr Werkstattleiter xyz, bei etwaigen Probefahrten die roten Kennzeichen dran zu machen, da der TÜV schon lange abgelaufen ist, das Auto aber noch nicht durch meine eigene Nachlässigkeit abgemeldet wurde."


    Das würde ich sogar schriftlich im Reparaturauftrag aufnehmen lassen - Probefahrten NUR mit rotem Kennzeichen. ;) Klagen ist Scheisse und immer nur die allerallerletzte Möglichkeit.


    An ein zugelassenes KFZ rote Kennzeichen dranbappen :thumbdown:


    Da ist der erste Satz von § 16 FZV doch eindeutig.


    Wegen der HU wäre er trotzdem dran, der Händler ist mit Glück seine roten Kennzeichen wegen missbräuchlicher Verwendung los.


    Und ne OWI oder Straftat können wir ja auch noch prüfen :D

    Akzeptier einfach, dass Stefan bis auf den letzten Satz RECHT hat :D


    Der ganze Kram mit der Fahrt zum TÜV ist doch Blödsinn.


    Nur weil eine Fahrt erlaubt ist, bedeutet das ja nicht, dass man dann keine Strafe bekommen kann. Ob die Fahrt selbst erlaubt ist, hängt mit der Zulassung und der Versicherung zusammen. Und da gibts Ausnahmen, wenn Fahrzeuge nicht zugelassen sind, ein Kennzeichen aber zugeteilt ist und das Kennzeichenschild am KFZ angebracht ist und für die Fahrt eine Haftpflichtversicherung besteht. Dann sind auch Fahrten zum TÜV und zur Zulassung mit nicht zugelassenen KFZ möglich.


    Das ändert aber alles nix an der Tatsache, dass man auf dieser Fahrt eine Strafe bekommen kann - wegen was auch immer.


    Und ne gültige HU ist immer erforderlich - auch wenn das KFZ auf dem Privatgrundstück steht. Da können noch so viele User hier Käse schreiben. Das ändert aber nichts an der derzeitigen Rechtslage. Wem das ned passt, der soll sein KFZ halt abmelden. PUNKT.

    Anschließend direkt die RSV-Versicherung abgeschlossen, denn gerade bei diesen völlig unverhältnismäßigen Abstandsmessungen kommt man mit Hilfe eines Anwalts meistens raus.
    (Unverhältnismäßig weil dies schlicht Alltag im Berufsverkehr ist; ca. 120km/h mit ca. 20-30m Abstand, wenn nicht weniger, hätte ich bewusst gedrängelt ok, aber das ist schlicht Abzocke.)

    Aha. Gibt es auch irgendwelche Belege für solch in meinen Augen völlig planlose Aussagen ?(


    Also bei meinem AG wird sich sicher jeder Bußgeldrichter bei der Begründung schlapp lachen :D

    Vorgstern HU+AU+Gasanlagenprüfung ohne Mängel bestanden :D


    Hat der aber trotzdem ne gute halbe Stunde an meiner Karre rum gemacht.


    Er meinte, dass er glaubt, dass der vorne nachträglich tiefer gelegt wurde, da EINSER Gummis drin wären. Hm, keine Ahnung. Ihm wars ja auch egal.


    Die Handbremse hat ned ganz gleichmäßig gezogen - aber auch das war ihm egal. Er meinte nur, dass das besonders bei den Automatikfahrzeugen schon eigentlich fast normal sei ^^

    Selten so ein KOKOLORES gelesen.


    Man müsste sich halt ganz einfach über die entsprechende Verordnung/Satzung informieren.


    Die meisten Gefahrenabwehrverordnungen enthalten solch einen Passus:


    Motor- oder Unterbodenwäsche, Reparatur und Ölwechsel von bzw. an Kraftfahrzeugen
    und anderen motorbetriebenen Maschinen ist verboten.
    Dies gilt nicht für
    1. Kleinreparaturen, von denen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere
    Gesundheitsbeeinträchtigung, Umweltgefährdung oder Lärmbeeinträchtigung,
    ausgeht,
    3
    2. Reparaturen plötzlich aufgetretener Störungen zur Wiederherstellung der
    sofortigen Betriebsbereitschaft bei Kraftfahrzeugen, sofern ein Abschleppen
    nicht zumutbar ist.


    Also mal für Berlin schlau machen ;)