Tempo 30 Zone?

  • Hallo Leute,


    mal eine Frage an unsere Juristisch Begabten Forenmitglieder, Bei uns im Ort, hat die Gemeinde seit kurzem auf eine Strasse die 30 gepinselt, ( Was ja üblich ist bei 30er Zone).
    Es stehen aber keinerlei Hinweisschilder die darauf hinweisen, weder das Runde Schild mit" 30", bzw. Das Eckige "Tempo 30 Zone" Schild.
    Gilt jetzt hier schon 30 oder ist ein DIN Konformes Verkehrsschild hier erforderlich??

  • Hallo,
    gilt noch nicht, denn die StVO kennt keine Verkehrszeichen die auf die Straße gemalt werden, um die Geschwindigkeit zu begrenzen.
    Dies kann nur zusätzlich erfolgen.
    Viele Grüße
    Stefan

  • Bei Zebrastreifen bin ich mir sicher, dass diese auch ohne Schild gültig sind... Das könnte etwas irreführend sein. Für Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten hingegen tatsächlich nur die Schilder, die künstlerischen Gebilde auf dem Fahrstreifen dienen nur der optischen Aufwertung... :D Sollen natürlich die Aufmerksamkeit der Autofahrer steigern...

    Mindestens haltbar bis: siehe Bodenblech

  • Hey,


    Machen das eigentlich die Gemeinden selbst, das wird langsam Mode,
    aber mir gefällts.


    Grüsse Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Eine Verkehrsregel gilt doch nur mit den "dementsprechenden" vorallem "Leserlichen" Schild, das mit dem malen wäre mir neu.
    Aber ich könnts mir vorstellen dass man es aus "Fürsorge" oder so ähnilch macht, aber nicht unbedingt sein muss.


    Wenn im Winter die Schilder durch Schnee bedeckt sind, sind diese sogar in dem Moment nicht gültig, da nicht eindeutig erkennbar / lesbar.


    greetZ

  • Eine Verkehrsregel gilt doch nur mit den "dementsprechenden" vorallem "Leserlichen" Schild, das mit dem malen wäre mir neu.
    Aber ich könnts mir vorstellen dass man es aus "Fürsorge" oder so ähnilch macht, aber nicht unbedingt sein muss.


    Wenn im Winter die Schilder durch Schnee bedeckt sind, sind diese sogar in dem Moment nicht gültig, da nicht eindeutig erkennbar / lesbar.


    greetZ

    Das ist so pauschal natürlich falsch. Hier mal ein paar Beispiele:




    [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wi…120px-Zeichen_298.svg.png] [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wi…120px-Zeichen_293.svg.png] [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wi…120px-Zeichen_299.svg.png] [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wi…120px-Zeichen_295.svg.png]


    Ansonsten steht hier das Wichtigste zu dem Thema:


    http://www.verwaltungsvorschri…_26012001_S3236420014.htm


    Ansonsten:


    [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wi…0px-Zeichen_274.1.svg.png] Zeichen 274.1



    Dazu:


    Zu den Zeichen 274.1 und 274.2 Tempo-30-Zone1I. Vgl. Nummer XI zu § 45 Absatz 1 bis 1e.




    2 II. Am
    Anfang einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit ist Zeichen
    274.1 so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung vor
    dem Einfahren in den Bereich wahrgenommen werden kann. Dazu kann es
    erforderlich sein, dass das Zeichen von Einmündungen oder Kreuzungen
    abgesetzt oder beidseitig aufgestellt wird. Abweichend von Nummer III 9
    zu §§ 39 bis 43; Randnummer 28 empfiehlt es sich, das Zeichen 274.2 auf
    der Rückseite des Zeichens 274.1 aufzubringen.




    3 III. Das
    Zeichen 274.2 ist entbehrlich, wenn die Zone in einen Fußgängerbereich
    (Zeichen 242.1) oder in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1)
    übergeht. Stattdessen sind die entsprechenden Zeichen des Bereichs
    anzuordnen, in den eingefahren wird.




    4 IV. Zusätzliche Zeichen, die eine Begründung für die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung enthalten, sind unzulässig.

  • Wenn im Winter die Schilder durch Schnee bedeckt sind, sind diese sogar in dem Moment nicht gültig


    Auch nicht Richtig.


    Stop und "Achtung Vorfahrt gewähren" und das Hauptstraßenschild sind auch bei 10 Cm Schnee aufn Schild zu erkennen und damit gültig.


    Aber Solche Sachen wie Parkverbot :whistling: ist dann nicht mehr Gültig. Wer also bei Starkem Schneefall ein Knölschen bezahlt, hat selber Schuld :thumbup: