Rechtliche Frage zum Fahrzeugbrief

  • Hallo leute,


    Also ein Freund vonmir hat ein Fahrzeugbrief von einem Fahrzeug das er bezahlt hat. Der typ von dem wir den Wagen haben wollte neu TÜV machen und sich dann bei uns melden. Aber bis heute kommt nix. Wir haben kein Kaufvertrag oder sonst etwas gemacht er hat uns nur den Fahrzeugbrief überlassen. Können wir den Fahrzeugbrief jetzt auf uns umschrfeiben lassen, und den Wagen abholen? Nicht das er sagt ja die haben den nicht bezahlt die haben mein Fahrzeugbrief geklaut und so ?


    wäre echt nett wenn ihr mir dabei helfen könntet
    danke mfg

  • Hey,


    Grundsatz: Wer den Fahrzeugbrief hat, dem gehört das Auto.


    PS: Komisch, Autokauf ohne Fahrzeug nur mit Brief, gefährlich.....


    Grüsse Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Und vor allem -> Fahrzeugkauf ohne Kaufvertrag... weiss ja nicht ob das sein muss aber gut das ist ja dein Ding


    und wie Maho110 schon sagte -> Wer den Fahrzeugbrief besitzt, dem gehört normal das Auto^^

    [align=center]2. Treffen in der Mitte Deutschlands 06-09. August 2009 *Ich war dabei*

  • So danke erstmal ihr beiden.


    Wir haben da mal vorhin angerufen, und haben nicht gesagt wer wir sind. Wir haben ihm am Telefon gefragt ob das Auto noch zu haben sei, er Antwortete mit Ja das Auto steht noch hier ist noch nicht verkauft. So dann haben wir ein kleines Gespräch geführt, aber ohne zusagen wer wir sind. Jetzt hat mein Kumpel sehr große zweifel. Wenn wir jetzt einfach hinfahren würden und uns den Wagen schnappen würden? ohne schlüssel was würde passieren wir sind ja im Besitz vom Fahrzeugbrief?


    danke mfg

  • Wie siehts mit Anwalt oder Polizei aus?
    Da scheint ja ein Betrüger am Werk zu sein.


    Mfg
    Dragonheart74

    • EX: 200 w114, 280slc w117, 190e2.3 w201, 220s W111,190e2.5 16v W201, 230e W123
    • EX:BMW 520i, BMW 323i

    Alle die ich länger als 2 Monate gefahren bin.


    Fahrzeuge Momentan:


    W202 230er Kompressor
    96er Polo (Winter)
    Corvette Stingray (Sommer)

  • Hi,


    ohne iwas Schriftliches hast mit Anwalt oder so wahrscheinlich auch schlechte Karten :S . Aber ob es die beste Lösung ist den Wagen da einfach weg zu "schnappen" wage ich jetzt mal zu bezweifeln 8| - da rutscht man dann nur noch tiefer rein-


    Allerdings würde ja eigendlich Aussage gegen Aussage stehen ?( ....Der eine hat Auto und Schlüssel und der andere den Brief...


    Aber warum kauft man denn einen Wagen ohne Vertrag?! :huh:


    mfg Raphi, der das alles ziemlich komisch findet (beiderseits)

    • Offizieller Beitrag

    Spannende Sache.


    Ein Fahrzeug kann man auch selbstverständlich ohne schriftlichen Vertrag kaufen und verkaufen, der "mündliche Kaufvertrag" gilt. Zu empfehlen ist das aber nicht, da es bei Streitigkeiten schwierig ist zu beweisen, was vereinbart wurde.


    Ihr habt also den Fahrzeugbrief bekommen und das Geld dagelassen. Hoffentlich habt ihr wenigstens eine Quittung des Verkäufers über die Anzahlung bzw. Kaufpreiszahlung.


    Der Verkäufer bietet also das Fahrzeug immer noch an. Sehr schlechtes Zeichen. Seid ihr sicher, daß ihr den "richtigen" (zum Fahrzeug passenden) Brief habt? Und wer den Brief hat, ist noch lange nicht Besitzer des Fahrzeugs. Sonst könnte ich ein Auto erwerben, in dem ich den Brief klaue. Verstanden, wie ich das meine...?


    Da ihr offenbar (noch?) Zugriff auf den Verkäufer habt, schlage ich folgende Vorgehensweise vor:


    Kaufvertrag vorbereiten, mit mindestens zwei Personen beim Verkäufer auftauchen, und auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen, wo alles drinsteht, was besprochen wurde (z.B. auch Verkäufer macht HU neu auf seine Kosten, erhaltene Geldzahlungen, usw.) - je schneller, desto besser! Vielleicht ist es sogar sinnvoll, den Verkäufer vorher nicht anzurufen, sondern einfach auf der Matte zu stehen. Personalausweis vom Verkäufer zeigen lassen und Daten notieren. Kein Verkäufer sollte sich dagegen wehren.


    Falls doch, hartnäckig bleiben, denn dann stimmt wirklich was nicht! Eventuell sogar Fahrzeug und Fahrzeugschein (!) aushändigen lassen und auf neuen TÜV verzichten bzw. gemeinsam mit dem Verkäufer zum TÜV. Ich würde - falls sich der Verkäufer weigert oder sonstwie seltsam daherkommt - das Fahrzeug nicht mehr aus den Augen lassen. Um wieviel Geld geht es eigentlich? Sind alle (!) Schlüssel beim Fahrzeug dabei?


    Ist der Verkäufer eigentlich als Besitzer im Brief eingetragen? Ggf. hilft auch ein Anruf bei der Polizei (oder der Zulassungsstelle), wo ihr Euren Fall schildert und nachfragt, ob das Fahrzeug gestohlen ist oder sonstwas vorliegt...


    Berichte mal, wie's weiter geht.


    Gruß Jörg

  • Ääääääähmmmm, ganz schnell mal die netten Herren :police: einschalten


    bzw. wenn der Verkäufer "zicken" macht, schon mal "ankündigen" ! ! !


    Gruß Thomas

    Ayrton Senna, the best F1-Driver ever :!:


    W 202 .... alt aber bezahlt ... C(ist)-Klasse !

  • So danke für eure vielen hilfreichen Antworten.


    Wir waren mal heut morgen da mit 10 mann hmm joa da haben wa den Wagen mit neuem TÜV bekommen und sogar nagelneue Felgen gratis dazu=)


    danke euch leute.