Abnehmbare AHK - ich bin zu blöd

  • Schlechte Idee .... fährt Dir einer drauf kann es passieren, das Du eine geringe Teilschuld bekommst, da Du sie abnehmen hättest können und somit weniger Schaden entstanden wäre. Denn jeder der am Straßenverkehr teil nimmt hat ja eine sog. Schadenminderungspflicht.

    Das stimmt und da Versicherungen heute auch sparen müssen, ist die Wahrscheinlichkeit groß.

    Ab muss sie aber auf jeden Fall wenn sie, ohne Anhänger, Teile des Kennzeichens verdecken würde. Dann kann das sogar in den Papieren stehen!

  • Schlechte Idee .... fährt Dir einer drauf kann es passieren, das Du eine geringe Teilschuld bekommst, da Du sie abnehmen hättest können und somit weniger Schaden entstanden wäre. Denn jeder der am Straßenverkehr teil nimmt hat ja eine sog. Schadenminderungspflicht.

    Auch aus technischer Sicht keine gute Idee. Langfristig gammelt der Haken (Verriegelungsmechanik) durch Streusalz usw. fest. Dann viel Spaß, wenn mal der Stoßfänger abgebaut werden muss...


    Gruß

    Holger

  • Klarheit sieht anders aus:


    Zitat: "Gerichtlich noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, was bei einem Auffahrunfall passiert, das heißt, ob es durch eine Erhöhung der sogenannten Betriebsgefahr eine Mitschuld gibt, wenn ein anderes Fahrzeug auffährt und durch die herausragende, abnehmbare Anhängerkupplung beschädigt wird."


  • Ich fürchte, dass das auch noch länger dauernd wird, bis da was klar ist.

    Ich habe jetzt nur kurz bei Juris recherchiert und spontan kein Urteil gefunden, aber ich tippe darauf, dass da die Gerichte nicht einheitlich entscheiden.

    Und die Differenz des Schadens mit/ohne montierte abnehmbare AHK dürfte dann regelmäßig unter der Berufungssumme liegen, so dass diese Frage halt auch nicht bis zum BGH geht.

    So wie ich Versicherungen kenne, ziehen die halt ein paar Hundert € ab, war die AHK nicht demontiert.

    Je nach dem wie der Schadensersatz ausfällt, wird dann nicht geklagt.

    Gutachten sagt 8.000 €, Versicherung bezahlt 7.700 €, dann werden vermutlich 99% der Leute nicht klagen.

  • Wer kennt jmd., der deswegen tatsächlich eine Teilschuld am Auffahrunfall bekommen hat?

    Als Jurist verschiebe ich das mal in die Abteilung Urban Legend...


    Technisch gesehen stimme ich zu...

    Dass die Stoßstange mal ab muss .... nunja, eher selten.


    Aber ich habe keine Lust, wenn ich das Ding mal brauche, wieder so eine Schinderei zu fahren...

  • Dass die Stoßstange mal ab muss .... nunja, eher selten.

    Lach nicht, ich hatte 3 Wochen bevor sie dann ab musste den Schlüssel verlegt und mir schon gedanken gemacht wie ich sie weg bekomme... Wenn die Halterung gut gewartet ist und im alltag mit dem Blindstopfen zu passiert da auch nicht viel.

    Grüßle!

    Johannes


    Fuhrpark:

    Opas Ehemaliger (jetzt Sommerfahrzeug): 94er C180: Imperialrot, Stoff schwarz, Elegance, 1. Hand, 65.946km.

    2003er A209 CLK320 Brillantsilber, Leder Anthrazit, Avantgarde, 192.000km.

    2005er S211 E500T Brillantsilber, Leder Anthrazit, Elegance, 217.000km.

    Omas 280SE: 78er 280SE: Cayenneorange, Stoff Bambus, 2. Hand seit 1980, 188.000km.

    Ehemalige:

    2002er S210 E430T 4matic: Brillantsilber, Leder Anthrazit, Avantgarde, 376.000km.