Betrogen worden und jetzt wieder neuer Gebrauchtwagenkauf

  • Kann mich auch nur einigen Vorredner anschließen und raten, einen Wagen in der Preisklasse NICHT vom Händler zu kaufen.
    Da muss man schon verdammt viel Glück, was halbwegs gescheites zu erwischen. Und das noch in der gehobene Mittelklassewagen Region.
    Der M111 EVO hat auch so seine Wehwehchen, ich sage nur siffende Nockenwellenversteller--> Kappilarwirkung--> MSG futsch im schlimmsten Fall.
    Der Komprossor ist leider auch nicht ganz wartungsfrei.


    Man soll ja nicht den Teufel an die Wand malen, ich möchte nur einen kleinen Denkanstoß geben.
    Händler sind die aller letzten, die etwas zu verschenken haben...

  • Mach dir mal nicht allzuviel Hoffnung, was die Wandlung deines
    erworbenen Mercedes angeht. Deine Werkstatt kann schreiben was sie will - jede Kleinigkeit aufführen an nem alten Auto. Das kann ein Gutachter auch. Die machen das auch gerne - kriegen sie ja bezahlt. Aber auch das wird dich nicht entscheidend weiterbringen.
    Es wird vor Gericht immer heißen: der Wagen hat alters- und laufleistungsbedingte Mängel - das darf er gesetzlich übrigens auch. Hättest dir lieber direkt jemanden mitgenommen, der sich mit alten Autos auskennt. Im Nachhinein ist das immer schlecht. Auch so Aussagen wie: „der hätte nie TÜV bekommen dürfen“ - werden zwar gerne in den Raum geworfen - spätestens wenn du sie nagelst, das sie dir das belegen sollen, werden sie zurückziehen. Einzig, was dich zur Wandlung berechtigt, sind sogenannte gravierende Mängel. Davon gibt es aber nicht viele. Und die musst du nachweisen, das die schon beim Verkauf da waren.


    Auf der anderen Seite sag ich dir mal eins: Ein guter Freund von mir ist auch Autohändler. Mit anhängender Werkstatt. Was da Leute auftauchen, die alte Karren im 1700-Euro-Segment kaufen - die dann noch finanzieren, weil sie NUR klamm sind - und dann später wieder auftauchen, um dann selbst normale Wartungssachen über Gewährleistung geltend zu machen - das entbehrt jeder Grundlage. Und direkt wird immer mit Rechtsanwalt gedroht - in Zeiten von Advocat und Anwalts Liebling meint jeder, er kann sich wegen pillepalle streiten.


    Ich weiß übrigens, von was ich schreibe. Hatte so einen Fall privat mal. Verkaufte einen Exot, 23 Jahre alter Ami-Van. Der Wagen wurde von den Käufern zweimal jeweils über eine Stunde probegefahren, ausgiebig inspiziert und und und. Dann kams zum Verkauf. Und später, 3 Monate später, kam genau so eine Nummer - da bekam ich ein 18-Seiten-Fax von nem Gutachter, der jede rostige Schraube und jeden Tropfen Öl an dem Wagen bemängelte und ihn als absolut nicht verkehrstauglich abstempelte. Daraufhin verlangte die Tante eine Wandlung, was ich nicht machte. Die bekam von mir einen alten Ami, der technisch ok war, tiptop auf Benzin und Gas lief mit nagelneuem TÜV. Der war dann 3 Monate später angeblich der Totalschaden schlechthin. Das wurde auch abgeschmettert. Der Gutachter kann schreiben, was er will - es wird immer irgendwo stehen: alters- und laufleistungsbedingte Mängel - und das darf ein altes Auto nun mal haben.

  • Naja, einen 210 kaufen und sich über Rost wundern... Gut, sei's drum.
    Aber wenn ich ein Auto für 3 Riesen finanzieren muß, dann laß ich die Finger von alten Benzen (oder allgemein alten Autos...), gehe zum Hundei-Händler und hole mir einen nagelneuen Kleinwagen. Die wollen 2 Riesen Anzahlung und dann knapp 100,-€ Rate und ich fahre zumindestens die ersten Jahre sorgenfrei.


    Und nein, das ist keine Polemik, sondern die bittere Wahrheit und es funzt. Oder was denkt ihr, warum so viele koreanische Asphaltblasen die Straßen verstopfen? Da fahren all Diejenigen mit herum, die eigentlich kein Geld für ein Auto haben. Zumindestens funzt es solange, solange man sich nicht am Ende hinsetzt und eine Gesamtbilanz zieht, so wie Julian das gerne macht... :D



    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
    Audi Coupe Quattro -
    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Da ist schon was Wahres dran. Mercedes ist in der Regel kein günstiges Auto - auch im Unterhalt nicht. Da kann es nur von Vorteil sein, wenn man selbst handwerklich begabt ist und "schrauben" kann. Aber das nützt einem nur bei älteren Fahrzeugen noch etwas. Je aktueller die Baureihe, desto schwieriger wird es, selbst noch etwas tun zu können. Da gehts oft ohne Spezialwerkzeug nicht.


    Wie bei jeder Baureihe gibts natürlich auch Fahrzeuge, die auch im Alter wenig Probleme bereiten. Meine C-Klasse war so ein Fahrzeug. Auch mit 14 Jahren gab es kaum außerplanmäßige Reparaturen (wenn man von den üblichen Verschleißdingen wie Bremsen, Zündkerzen usw. absieht). Grundlegend ist aber auch wohl dafür, daß man das Auto immer pflegt, und Wartungsarbeiten nicht anstehen läßt. Denn wenn sich erstmal ein "Wartungsstau" gebildet hat, kann es nicht nur teuer werden, sondern auch Folgeschäden entstehen.


    Und das ist eben die Gefahr, daß wenn man finanziell zu sehr auf "Kante fährt", daß man dann mal gerne was aufschiebt, anstatt in die Werkstatt zu gehen. So nach dem Motto: Ach das hält noch ein Weilchen.


    Bezüglich einer arglistigen Täuschung möchte ich noch sagen, daß ich da manche Händler nicht verstehen kann, die sowas machen. Es müsste sich doch mittlerweile herumgesprochen haben, daß a) die Kunden heute ganz gut informiert sind (sowohl was im Allgemeinen die Technik betrifft, wie auch die Rechte, die Einem bei einem Kauf zustehen). Sowas kann Einem doch ganz schnell auf die Füße fallen, und so naiv kann man auch als Händler kaum sein. Von daher ist doch so ein Betrug den ganzen potentiellen Ärger nicht wert.


    Viele Händler verkaufen auch daher solche alten Autos nicht mehr an Privatkunden, weil sie eben Gewährleistung geben müssen, und sich das dann wirtschaftlich für sie nicht lohnt.


    Solche Autos wandern dann gerne in den Export und fahren dann in Afrika oder Lybien usw. herum. Selbst der ehemalige Ostblock möchte solche alten Autos heute nicht mehr, wie mir der Händler bei Inzahlungsnahme meines alten W202 damals sagte. Auch da ist man fast schon "verwöhnt", was Autos anbelangt.

  • Im Osten fahren neuere Autos, weil alte Schinken klauen lohnt nicht mehr am Stück. Nur wenn man die klaut, zerlegt und in Teilen exportiert lohnt sich das noch. Deswegen kannst alte Mühlen stehen lassem die klaut höchstens der Deopp, aber nicht der Profi.


    Was die Händler oft vergessen: Die Rechtschutzversicherung haben heute auch viele Leute.


    Aber es kann auch den Händler hart treffen. Nicht immer weiß der, was ihm der Vorbesitzer andreht, das kann auch eine MB-NL sein. Ein Beispiel aus der Familie: 203er Vormopf gekauft von Daimler in der Auktion. Beschreibung war okay. Auto auf dem Hof alles gut, Probefahrten alles gut. Erste Tour 50km am Stück, MKL geht an. Schadenw ar ein loser Ventilsitzring. Das ist an dem Motor bei dem Kilometerstand ein Standardschaden gewesen. Das wusste übrigens auch die NL und das verschwieg die dem Händler, der dann die Instandsetzung des Zylinderkopfes bezahlen musste. Mein Stiefsohn hat sich dnan die Historie besorgt udn mit der hat der Händler dann einen Teil seiner Kosten von MB erstattet bekommen.


    Zu welcher MB NL in meiner Nähe ich nicht gehe, kannst du dir ausrechnen.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Richtig, viele habe heute auch eine Rechtschutzversicherung. (Habe auch eine). Einerseits ist es eine feine Sache, andererseits muß man natürlich auch die höheren Beiträge bezahlen (die immer wieder steigen) weil Leute, salopp gesagt, wegen jedem "Käse" zum Anwalt gehen. Andererseits ist es aber auch so: Wer sich heute nicht wehrt, zieht leider oft den Kürzeren. Wir sind halt nunmal leider eine Gesellschaft, wo die Ellbogen immer mehr ausgefahren werden, und derjenige gehört wird, der am Lautesten schreit. Und da muß halt jeder fast schon mitziehen, sonst wird man schnell "untergebuttert".


    Es wird bei manchen Betrugsdingen wie Tachomanipulation nie 100%igen Schutz geben. Auch MB Händler können sich nicht 100%ig vor sowas schützen. Die beste Prävention vor Betrug beim Autokauf ist eine lückenlose Dokumentation (Historie), wobei da natürlich auch diese gefälscht sein könnte. Aber das ist heute schon schwieriger als damals, wo es nur ein Scheckheft / Serviceheft gab.


    Anders siehts natürlich bei solchen Schäden aus, die eigentlich offensichtlich sich. Wobei es da auch Händler sicherlich gibt, die behaupten würden, daß das beim Verkauf bzw. Ankauf noch nicht da war. Und wenn man dann nicht gerade im ersten halben Jahr ist, wo die Beweislast auf Seiten des Verkäufers liegt, hat man schlechte Karten, wie bei jedem anderen Kauf auch. Denn für viele Dinge braucht man dann einen (teuren) Gutachter). Und ohne RSV wird's dann schnell sehr teuer, neben dem eigentlichen Schaden, den man dann noch zusätzlich hat.


    Streit gibt's halt oft zwischen Verkäufer und Käufer immer dann, wenn es darum geht: Was ist normaler Verschleiß und was nicht. Als ich meine B-Klasse 2015 kaufte war beispielsweise hatte die hintere Türverkleidung aus Leder ein Loch. Dies hatte der Vorbesitzer wahrscheinlich beim Beladen verursacht, so meine Vermutung. Nun bei sowas die Frage: Ist sowas bei einem Auto mit fast 90000 km ein typischer Gebrauchsschaden oder eben nicht, und muß der Verkäufer den Käufer vor Kauf über sowas informieren oder nicht? Ich sage, daß das nicht typischer Verschleiß ist. Der Verkäufer (MB) war natürlich nicht meiner Auffassung. Letztendlich bekam ich dafür (mit anwaltlicher Unterstützung) auch eine Entschädigung. Meine Argumente teilte übrigens die Kundenbetreuung von MB in Stuttgart. Trotzdem stellte sich der MB-Händler erstmal quer.


    Aber an solchen Dingen sieht man, wie schnell es beim Autokauf Probleme geben kann. Denn die wenigsten Händler würden wahrscheinlich auch freiwillig was zugeben, gerade wenn es um (viel) Geld geht. Ohne Anwalt kommt man dann kaum weiter. Und da sind wir wieder bei dem oben genannten Punkt "sich wehren". Und wenn man dann keine RSV hat, macht man das je nach Streitwert wohl kaum.

  • Nach alledem, was ich bisher hier gelesen habe, hat sich Melli bisher richtig verhalten, jedenfalls, nachdem sie mit dem ersten Benz reingefallen ist.
    Sie hat die Sache begutachten lassen und einem Anwalt übergeben.
    Die Chancen der Wandlung stehen nach meiner Einschätzung ziemlich gut: Ein gebrauchtes Auto darf natürlich altersbedingter Abnutzung unterliegen. Es dürfen auch altersbedingte Mängel vorhanden sein.Die Möglichkeit zur Wandlung des Kaufvertrages beschränken sich aber nicht nur auf das Vorliegen gravierender Mängel (das stimmt zwar auch, ist aber nicht alles).
    Das Auto ist ihr mit neuer HU verkauft worden. Ein TÜV-Bericht "ohne Mängel" ist vorgelegt worden. Dadurch hat man ihr eine bstimmte Eigenschaft rechtlich verbindlich zugesichert, nämlich diejenige, dass der Mercedes Verkehrs- und betriebssicher sei. Auf noch weitere Mängel kommt es in diesem Zusammenhang schon nicht mehr an.
    Die zugesicherte Eigenschaft hat nachweislich gefehlt: Die Wandlung kann erklärt und der Grund wohl auch bewiesen werden.


    Es gibt noch eine weitere zivilrechtliche Möglichkeit: Die Anfechtung des Vertrages wegen "Täuschung oder Drohung "gemäß §123 BGB. Melli ist zur Abgabe Ihrer Willenserklärung "Ich kaufe" dadurch wesentlich veranlasst worden, dass ihr wahrheitswidrig erklärt wurde, der Wagen habe neuen TÜV. Sie kann deshalb anfechten und zwar mit der Wirkung der Unwirksamkeit des Vertrages von Anfang an. Ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis entsteht: Auto zurück, Geld zurück. Schwierigkeiten können sich in Mellis Fall aber dadurch ergeben, dass die darlehensgebende Bank schon an den Verkäufer ausgezahlt hat. Hat dieser das Geld schon nicht mehr, kann es schwierig werden, es wieder zu erlangen.


    Zu Kauf eines gebrauchten MB in der Klasse bis drei Mille gehen die Meinungen hier anscheinend auseinander. Meine Meinung dazu ist, dass der Kauf bei einem Händler aber nicht von vorn herein unsinnig ist. Melli hat dem aktuellen Anbieter anscheinend ganz gut auf den Zahn gefühlt. Sie hat sich insbesondere ausgebeten, den E200 bei einer Werkstatt prüfen zu lassen. Das hat der Anbieter schon mal mitgemacht. Schlawiner tun das eher nicht. Ihre Werkstatt hat anscheinend auch nichts besonderes festgestellt, wenn man von den Mängeln absieht, die der Anbieter wenigstens eingeräumt hat.
    Es stimmt aber auch nach meiner Meinung, dass man wenn man einen alten Mercedes kaufen möchte, Kohle in Reserve haben oder mit dem Gedanken anfreunden sollte, dass da noch einiges kommen kann, nach dem Kauf.


    Ich drück`ihr jedenfalls die Daumen :)

  • Ja genau... was ist ein Verschleißteil? Nur der Bremsklotz und der Reifen? Oder der Auspuff? Was soll an dem verschleißen? Eigentlich Nichts, er verrostet nur. Ist der Motor ein Verschleißteil? Immerhin gibt in dessen Inneren genug sich bewegende Teile. Genauso das Getriebe, da kann genug verschleißen. Seltsamerweise sind das KEINE Verschleißteile...


    Ist ein Katalysator ein Verschleißteil? Laut einer Versicherung, die mir mal einen Kat ersetzen sollte, ganz klar "ja". Aber ganz sicher ist das nicht, es gibt genug andere Aussagen von Sachverständigen dazu. Denn zeige mir, WAS GENAU an einem Kat verschleißt! Ich bekam mein Geld... ;)


    Ich selbst definiere "Verschleißteil" so: Alles, was zum gezielten Aufbrauchen da ist und dazu einen gewissen Vorrat an Verschleißmaterial hat und normalerweise kein Autoleben lang hält, bsp. Reifen (Profil) oder Bremsen (Belagstärke). Und da machen auch so unsinnige Aussagen vom TÜV-Prüfer "Bremsklötze beginnender Verschleiß" auch wieder Sinn, weil er damit bescheinigt, daß es neue Bremsklötze sind. Nur warum das ein "geringer Mangel" war, erschließt sich mir nicht so ganz. Demnächst fahr ich mit alten Bremsen hin und sage "Jetzt können Sie vollendeter Verschleiß reinschreiben!" :D


    Denn wenn ich so will, ist alles zwischen den beiden Nummernschildern ein einziges Verschleißteil... 8| :P



    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
    Audi Coupe Quattro -
    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Denn wenn ich so will, ist alles zwischen den beiden Nummernschildern ein einziges Verschleißteil...


    Genau so ist es auch.


    Die entscheidende Frage ist nur, wie lang ist die Lebensdauer des entsprechenden Teils, bis es verschlissen ist?
    Selbst normale Verschleißteile haben diese Lebensdauer.


    Beispiel Autobatterie: Tut die nach einem halben Jahr nicht mehr, ist dieses Verschleißteil aber nicht verschlissen, sondern defekt. Passiert das nach 7 Jahren, ist es verschlissen.


    Natürlich gibt es zu diesen Zeit regelmäßig Streit, was am Ende gerne mittels Gutachtern Gerichte entscheiden.