Holzgarage/Brauche Genehmigung?

  • Servus Gemeinde,


    Kann mir jemand sagen ob ich für eine Holz-Garage im eigenen Garten eine Genehmigung brauche?


    Schon seit Monaten versuche den Garten ein wenig umzubauen um Raum für so ein (Werbelink automatisch gelöscht) Carport aus Holz[/url] machen, kenne mich allerdings überhaupt nicht mit den Regelungen aus.


    Wer kann mir da Sachen wie das alles so abläuft?


    Danke für die Ratschläge !

  • Baurecht ist Landesrecht. Bitte frage bei deiner Gemeinde/Landratsamt nach. Das schwankt je nach Bundesland. Auch der Bebauungsplan ist da wichtig.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Hallo Knut


    Ich kann dir sagen, wie's in Hessen läuft, bzw. vor 10 Jahren lief:
    Du brauchst eine Baugenehmigung. Und dafür brauchst du einen Bauplan mit Grundriß und zwei Ansichten sowie eine Statik. Und wenn, wie in meinem Fall, das Carport auf der Grenze steht, brauchst du noch das Einverständnis des Nachbarn.


    Wenn du das Carport als Bausatz kaufst wie in deinem Link, sind Plan und Statik normalerweise schon dabei...



    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
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    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann dir sagen, wie's in Hessen läuft, bzw. vor 10 Jahren lief: Du brauchst eine Baugenehmigung. Und dafür brauchst du einen Bauplan mit Grundriß und zwei Ansichten sowie eine Statik. Und wenn, wie in meinem Fall, das Carport auf der Grenze steht, brauchst du noch das Einverständnis des Nachbarn.


    Die Aussage "in Hessen" ist so nicht richtig. Maßgebend ist zunächst der Bebauungsplan (wenn es einen gibt) = Bauplanungsrecht (zusammen mit der Baunutzungsverordnung) und die Landesbauordnung = Bauordnungsrecht.


    Im Bebauungsplan kann drinstehen, dass z.B. Carports bis zu einer Größe von "..." genehmigungsfrei sind, dass Grenzbebauung erlaubt ist (ohne Einverständnis des Nachbarn) usw. Aber leider auch das Gegenteil, z.b. das Carports/Garagen nur innerhalb der Baufenster erlaubt sind.


    Auch sind die geforderten Unterlagen von Bauamt zu Bauamt unterschiedlich.


    Statik ist üblich, Ansichten kann sein, muss aber nicht sein. ggf. braucht man noch einen Liegenschaftsplan ("Lageplan zum Bauantrag") und eine Grenzuntersuchung.


    Wende Dich ans örtliche Bauamt, die erklären genau was man benötigt. Und ggf. anschließend an einen fähigen Architekten, denn meistens muss ein bauvorlageberechtigter zumindest noch unterschreiben (und damit die Verantwortung übernehmen). Ein finfiger Architekt ist insbesondere dann gut, wenn es KEINEN Bebauungsplan gibt, sondern "im Zusammenhang bebauter Ortsteile" entschieden wird. Da gibt es Chancen und Risiken, die man als Laie nicht überblickt.


    Gruß Jörg

  • Ich wohne im alten Ortskern, da gibt es üblicherweise keine Bebauungspläne, da dort gebaut wurde, bevor es den ganzen "Planwahn" gab. Ich mußte alles einzeln genehmigen lassen, Carport, Gartenhütte, alles... Vergaß ich zu erwähnen.



    Gruß Torsten

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    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Ich hoffe Du hast die Maulwurfshügel im Garten vor der Errichtung durch den Maulwurf, vom Landratsamt absegnen lassen... -solche Schwarzbauten sehn die nämlich gar nicht gerne... :P :thumbup:


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

    • Offizieller Beitrag

    Wie Wolfi schrieb, Baurecht ist Landesrecht, das kann man so nicht allgemein sagen, da müsste man schon die Landesbauordung des betroffenen Bundeslandes hernehmen. Die gibt es mit Sicherheit aber auch online.


    Ich würde fast sagen, eine Garage braucht auf jeden Fall eine Genehmigung, egal aus was die besteht.

    • Offizieller Beitrag

    Nein rebel, da liegst du falsch. Wenn eine Garage an der gewünschten Stelle laut Bebauungsplan erlaubt ist, braucht man (in Hessen) keine Baugenehmigung.


    Wenn es keinen B-Plan gibt, dann geht es wie bei Torsten meistens nach Paragraph 34, siehe z.B. hier: https://dejure.org/gesetze/BauGB/34.html


    Und Achtung, es gibt auch noch diverse Ortssatzungen zu beachten, z.B. die Stellplatzsatzung.


    Also ab zum Bauamt und dort das Vorhaben durchsprechen. Dafür sind die ja (u.a.) da.


    Gruß Jörg

    • Offizieller Beitrag

    Warum liege ich falsch, ich habe geschrieben "fast" und nicht das es so ist. Wir haben ja noch mehr Bundesländer als Hessen und es steht ja nicht mal fest das er aus Hessen kommt also ist das eigentlich auch uninteressant was in Hessen der Fall ist, in Württemberg braucht man eine Genehmigung und nun? Tendentiell wird er halt eher eine Genehmigung brauchen als das es genehmigungsfrei ist.

  • Statt einem Architekten reicht mitunter auch wenn die Statik ein Meisterbetrieb macht und den Plan auch. Aber bitte, das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und nach Bundesländern sowieso.


    Tendenziell ist es in den südlicheren und ländlich geprägten Ländern eher locker, während städtischer geprägte Länder eher bürokratisch sind.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P