Rückfahrscheinwerfer ziemlich dunkel....

  • Gestern stellte ich beim Rückwärtsfahren (es war dunkel und regnete) fest, dass ich eigentlich überhaupt nichts nach hinten sehe. Die Rückfahrscheinwerfer waren wohl an, aber die sind ja nun nicht gerade der Hammer.
    Kann man die Birnen gegen was stärkeres austauschen, damit mir auch beim Rückwärts rangieren "ein Licht aufgeht"?

  • Meiner Frau waren die Rückfahrscheinwerfer bei ihrem T4 auch zu schwach und da habe ich noch zwei Nebelscheinwerfer (gelbe Linsen) unter den Stoßfänger geschraubt ! Das macht super hell und mein DEKRA Prüfer hat auch nichts gesagt, trotz Hinweis ! Grüße

  • An modernen Autos musst Du doch froh sein, wenn Du überhaupt noch nach hinten raus sehen kann'st.... 8o


    Allerdings glaube ich zumindest, dass ein paar zusätzliche Scheinwerfer für das Rückfahrlicht am 204 etwas bescheiden aussehen... :rolleyes:


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Ich würde ja gerne stärkere Birnen einbauen die mehr Licht bringen. Jetzt sind, glaube ich, p21 5w verbaut. Ich finde die Birnen leider nicht stärker.


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  • Ich würde ja gerne stärkere Birnen einbauen die mehr Licht bringen.


    Da wirst du zumindest nichts Legales finden.


    Davon abgesehen hat doch das Rückfahrlicht noch nie wirklich die Funktion gehabt nach hinten etwas auszuleuchten.
    Die Funktion ist doch im Prinzip darauf beschränkt, anderen Verkehrsteilnehmern mitzuteilen, dass man sich in die sonst nicht so übliche Richtung bewegt.


    gruss

  • Laut StVZO §25 ist lediglich vorgeschrieben, dass nicht mehr als 10m Straße ausgeleuchtet werden darf. Je nach Reflektor und Aufbau ist man mit mehr Lichtleistung daher nicht automatisch im illegalen Bereich.


    Wenn ich nach »P21 12v 15w« google, dann finden sich durchaus Leuchtmittel, vielleicht findest Du ja doch noch was.


    An meinem ollen Hanomag gab es auch nur eine nachgerüstete Funzel, die nichts ausleuchtet, sondern wie Julian schreibt nur anderen Verkehrsbeteiligten diente. Da half im Zweifel der Warnblinker, der ausreichend Licht ins Dunkel brachte. Vielleicht ist das auch eine Lösung für Dich.

  • Je nach Reflektor und Aufbau ist man mit mehr Lichtleistung daher nicht automatisch im illegalen Bereich.


    Doch ist man. Allerdings nicht weil man gegen die StVZO verstößt, sondern da in diesem Rückfahrscheinwerfer nur Leuchtmittel nach entsprechender ECE Norm verwendet werden dürfen. Und die definiert Leistung und Leuchtstärke sehr genau.


    gruss