Angefahren und nun ?

  • Anfang der Woche ist eine etwas ältere Dame mit Anhänger über die Kreuzung und hat mich dabei mal eben mit ihrem Anhänger ( der mit schweren Steinen beladen war ) maletriert.


    Und gestern Abend kam die Quittung vom Gutachter. Wirtschaftlicher Totalschaden ;(


    Es sind betroffen: Kotflügel, Stoßstange, Scheinwerfer, Motorhaube, Grill, Einparkhilfe, Und ein Blech unterhalb vom Scheinwerfer, hinter dem der Stoßstange ist verbogen.


    Es schaut nicht einmal so arg aus, aber die Verletzung liegen eher in Verborgenen. Jetzt bin ich am Überlegen ob ich mein Sternchen wieder aufpolieren lasse, oder mich nach einem "neuen" umschaue.

  • Warum in aller Welt noch einen Gutachter? Und dann noch von der gegnerischen Versicherung? Was für Fristen?
    Sorry, Unfallregulierung ist nicht so Deine Stärke......

  • Bei unverschuldeten Unfall wo die gegnirsche Versicherung aufkommt, immer einen eigenen Gutachter konsultieren, nie den von der Versicherung!


    Klingt für mich so, als wäre es der Eigene gewesen.


    Am Ende scheint der Schaden ja auch nicht so klein zu sein. Die Frage ist dann tatsächlich, wie weit geht der Schaden über den wirtschaftlichen Totalschaden hinaus?


    gruss

  • Bei nem Frontschaden ist der wirtschaftliche Totalschaden halt sehr schnell erreicht, vor allem beim geringen Marktwert eines 208ers inzwischen. Unter Verwendung von Gebrauchtteilen, kann es sich aber dennoch wirtschaftlich lohnen. Aber dazu muss man die Gegebenheiten kennen, um das beurteilen zu können.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Dafür muss man nicht vom Fach sein.


    Beim Gutachter sagt einem der normale Menschenverstand schon, das sie eher zu Gunsten der Versicherung des Verursachers tendieren. Und der Rest erklärt such auch schon fast von selbst 8|



    Aber wie Tom schon sagte ist ohne Bilder garnichts zu sagen.


    Und zur Höhe des Schadens gibt es da ja auch noch diese 130% Regel. Diese besagt, das bei einem Schaden der "vollständig, ordnungsgemäß und fachgerecht nach dem Sachverständigengutachten durchgeführt wurde" dieser auch von der gegnerischen Versicherung getragen wird.



    Das hab ich über Google dazu gefunden: 130% Regel



    Also nicht immer gleich die 1. Aussage des Gutachters, der gegnerischen Versicherung und der Werkstatt akzeptieren, sondern auch selbst mal Infos einholen. :thumbup:



    PS: Ne Verkehrsrechtschutz kann da auch helfen. Denn Anwälte holen meißtens mehr raus, als man es selbst kann. Da sind einige Auslagen, die z.B. bezahlt werden, was der Ottonormalverbraucher garnicht weiß.

    R.I.P.
    C180 Elegance


    Unsterblich Dank Google Street View
    Und das sogar vor meiner Haustür

    Einmal editiert, zuletzt von Badboy69 ()

  • Heute habe ich mein Gutachten in schriftlicher Form bekommen. Das Sternchen ist Schrott, sprich ein Wirtschaftlicher Totalschaden ( Querträger und Längsträger deformiert) mit einem Reparaturaufwand von über 7200.- Euro, aber nur einen Zeitwert von 4500.- Eu