Parken auf Privatgelände und die Stadt schleppt ab?

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt hast du noch Deine Hände getarnt ? xD


    Ich fürchte das ist gemeinschaftliche Abzocke, gibt es hier in Wuppertal auch...
    Da werden private Unternehmen von den Ladenbesitzern des Geländes beauftragt und die Stadt macht mit.


    So nen komischen Zettel allerdings, stimmt schon...da kommen berechtigt Zweifel auf. :S

  • Wenn der Eigentümer des Privatgeländes der Stadt den Auftrag gegeben hat, zu kontrollieren, ist das rechtens. Ansonsten hat die Stadt auf einem Privatgelände nichts zu suchen.Bei Einkaufmärkten oder so, siehts anders aus.

  • Kurze Ergänzung - es handelt sich um die Parkfläche einer kleinen Sporthalle, die meines Wissens im Privatbesitz ist. Auf die Fläche kann jeder fahren, und es gibt auch keine Schilder, die das Parken untersagen.



    Jetzt hast du noch Deine Hände getarnt ? xD

    Stalkst Du mich? :rolleyes:

  • Den Zettel kann ich dir auch ausdrucken,wenn der von der Stadt Ulm oder jeder beliebigen anderen Stadt wäre dann müßte zumindest ein Stadtwappen drauf sein.Unterschrift ebendso.
    Und auf Privatgelände schleppt die Stadt nicht ab,auch nicht im einverständnis des Eigentümers.
    Der muß damit Privatunternemen beauftragen und Vorkasse leisten.Ausnahme-Abzockerfirmen die mit den Eigentümern zusammenarbeiten und sich die Rechte schrieftlich übertragen lassen.

  • Ich denke, das ist ein privat geschriebener Zettel, der Druck ausüben soll.


    Die Stadt wird damit nichts zu tun haben, da sie sich höchst selten auf privaten Grundstücken rumtreiben (haben da ja auch null Befugnis, wer wie wo parkt).


    Wenn du Lust hast, dann frag doch mal beim Ordnungsamt inkl. des Fotos an. Einfach doof nachfragen, was du falsch gemacht hast.
    Meist haben die was dagegen, dass ihr Name so genutzt wird.


    gruss

  • Fakt ist, dass der Eigentümer des Parkplatzes anzeigen darf, wenn Wer Unberechtigt auf seinem Grund und Boden steht. Auch wenn es ein Parkplatz ist.
    Wenn dieser bestimmt ist, damit seine Gäste parken können, kann er denen die doch Unberechtigt parken, einen Strich durch die Rechnung machen.
    Der Eigentümer kann dann die Polizei oder das Ordnungsamt kommen lassen. Dann gibt es ne Knolle...


    Abschleppen allerdings, muss er vorfinanzieren und sich über den Zivilweg einklagen.
    Außer... Der Parksünder steht so bescheiden, dass er Andere hindert, beispielsweise, das Grundstück zu verlassen. Dann ordnet dies die Polizei/das Ordnungsamt an.


    War bei nem ehemaligen Arbeitgeber auch immer so ein Theater.
    Der hatte ein extra Grundstück, welches nur für Mitarbeiter war. Auch mehrfach und unübersehbar beschildert...
    Der Chef hat dann fast täglich die Cops oder das Ordnungsamt kommen lassen, weil Anwohner dort immer wieder geparkt haben.
    Und dann hatten alle die keinen Firmenparkausweis hatten, nen Zettel am Wischer, mit einer Zahlungsvorderung...






    Grüße...

    Döp Döp Döp Dödödöpdöpdöp Dö Döp Döp Döp Dödödöpdöpdöp.... H.P. Baxter

    • Offizieller Beitrag

    Kurze Ergänzung - es handelt sich um die Parkfläche einer kleinen Sporthalle, die meines Wissens im Privatbesitz ist. Auf die Fläche kann jeder fahren, und es gibt auch keine Schilder, die das Parken untersagen.


    Andersherum ist es besser: schauen, ob Schilder da sind, die das Parken erlauben.


    Hatte auch letztens wieder so einen Hansel, der auf meinem Parkplatz stand. Als er seine Scheibenwischer bei mir abholte, faselte er was von "kein Schild" und so (es steht eins da, aber durch den Schnee schlecht sichtbar. Bei dem zu Hause würde ich mich gerne mal in seine Garage stellen, und wenn er motzt sage ich ihm "wieso, ich habe kein Schild gesehen, dass ich da drin nicht parken darf".


    Zum Zettel: vielleicht ist es tatsächlich ein von der Stadt freundlich gemeinter Hinweis, dort besser nicht zu parken, weil abgeschleppt wird (und zwar nicht zwingend in städtischem Auftrag...)


    Gruß Jörg

  • Andersherum ist es besser: schauen, ob Schilder da sind, die das Parken erlauben.


    Mumpitz, wo ist das tatsächlich der Fall?
    Eine einfache Makierung erlaubt es im Zweifel und damit ist gut (wir reden hier schließlich über Parkplätze und lediglich darüber wer eigentlich parken darf ;)).


    Hatte auch letztens wieder so einen Hansel, der auf meinem Parkplatz stand. Als er seine Scheibenwischer bei mir abholte, faselte er was von "kein Schild" und so (es steht eins da, aber durch den Schnee schlecht sichtbar


    Genau das ist der Punkt. Der, der das Schild aufstellt, muss es auch lesbar halten. Im Normalfall der Staat, aber in solch einem Ausnahmefall trotzdem der Fall, sprich du musst dafür sorgen. Schilder gelten eben nur, wenn sie lesbar sind ;).
    Thema erledigt!


    gruss