Wenn du eine RSV hast, dann kannst ja mal beim Anwalt ein Beratungsgespräch geben lassen
Was habt ihr denn nun immer mit dieser blöden Rechtsschutzversicherung? Zuviel Werbung mit Manfred Krug geschaut? Angst vorm großen, bösen Anwalt, der die Tassee Kaffee (zum Beratungsgespräch) mit 50€ abrechnet?
Wie beim Handwerker oder Architekt gibt es auch beim Anwalt (meistens) ein völlig unverbindliches, kostenloses Erstgespräch, in dem man Kosten und Auftrag abklären kann. Da brauche ich keine Rechtsschutzversicherung (zumal wenn man eine mit Selbstbehalt hat...)
M.E. ist es sinnvoll, den tatsächlichen Kaufvertrag (und fast jeder Hansel benutzt ja ein anderes Formular) samt Anzeigentext des Verkäufers prüfen zu lassen. Vielleicht ist ja der übliche Sachmängelaausschluss (oder wie auch immer das juristisch heißt) gar nicht wirksam, und der Verkäufer haftet für die Schäden? Wie, E.D., willst Du das denn aus der Ferne beurteilen? Du sagst "sehe ich wenig Chancen" - aber Du siehst doch eigentlich gar nix konkretes, auf das Du diese Aussage stützen kannst...
Und mit dem Wissen der eigenen Chancen und Risiken kann man doch den Verkäufer ansprechen und auf eigene Faust einen Vegrleich aushandeln. Gerade Verkäufer, die ein schlechtes Gewissen haben, knicken gerne mal ein wenn sie merken, dass man beim Anwalt war und durchaus gewillt ist, den einen oder zwei Briefe schreiben zu lassen. Vielleicht springen so ohne aufwendige Gutachten, Gerichtsverhandlung, 500€ vom Verkäufer wieder raus.
Selbst ohne Anwalt kann man das machen (den Verkäufer mit dem Werkstatturteil konfrontieren), nur fehlt einem dann ggf. das Hintergrundwissen wie gut (oder schlecht) die Chancen tatsächlich stehen.
Mir persönlich würde im vergleichbaren Fall bereits widerstreben, den Verkäufer "ungeschoren" davonkommen zu lassen.
Gruß Jörg