Katze im Sack gekauft....

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du eine RSV hast, dann kannst ja mal beim Anwalt ein Beratungsgespräch geben lassen


    Was habt ihr denn nun immer mit dieser blöden Rechtsschutzversicherung? Zuviel Werbung mit Manfred Krug geschaut? Angst vorm großen, bösen Anwalt, der die Tassee Kaffee (zum Beratungsgespräch) mit 50€ abrechnet?


    Wie beim Handwerker oder Architekt gibt es auch beim Anwalt (meistens) ein völlig unverbindliches, kostenloses Erstgespräch, in dem man Kosten und Auftrag abklären kann. Da brauche ich keine Rechtsschutzversicherung (zumal wenn man eine mit Selbstbehalt hat...)


    M.E. ist es sinnvoll, den tatsächlichen Kaufvertrag (und fast jeder Hansel benutzt ja ein anderes Formular) samt Anzeigentext des Verkäufers prüfen zu lassen. Vielleicht ist ja der übliche Sachmängelaausschluss (oder wie auch immer das juristisch heißt) gar nicht wirksam, und der Verkäufer haftet für die Schäden? Wie, E.D., willst Du das denn aus der Ferne beurteilen? Du sagst "sehe ich wenig Chancen" - aber Du siehst doch eigentlich gar nix konkretes, auf das Du diese Aussage stützen kannst...


    Und mit dem Wissen der eigenen Chancen und Risiken kann man doch den Verkäufer ansprechen und auf eigene Faust einen Vegrleich aushandeln. Gerade Verkäufer, die ein schlechtes Gewissen haben, knicken gerne mal ein wenn sie merken, dass man beim Anwalt war und durchaus gewillt ist, den einen oder zwei Briefe schreiben zu lassen. Vielleicht springen so ohne aufwendige Gutachten, Gerichtsverhandlung, 500€ vom Verkäufer wieder raus.


    Selbst ohne Anwalt kann man das machen (den Verkäufer mit dem Werkstatturteil konfrontieren), nur fehlt einem dann ggf. das Hintergrundwissen wie gut (oder schlecht) die Chancen tatsächlich stehen.


    Mir persönlich würde im vergleichbaren Fall bereits widerstreben, den Verkäufer "ungeschoren" davonkommen zu lassen.


    Gruß Jörg

  • Also wenn man ehrlich ist, können die Mängel einem Laien nicht auffallen. Daher sehe ich auch keinen Erfolg bei einer juristischen Außeinandersetzung. An sonsten wurde hier eigentlich auch schon so ziemlich alles gesagt.
    Sicher kann man zu einem Anwalt rennen aber es gibt den guten alten Kaufmannsspruch "Man wirft schlechtem Geld kein Gutes nach"


    Schwierig wirds nur für den TE den Wagen zu verkaufen ohne die Mängel an zu geben, da er öffentlich kund getan hat, dass ihm diese jetzt bekannt sind.


    Für mich sieht das eher wie bei E.D. für einen klassischen Fall des Lehrgelds aus.

    Mfg
    adler-tag

    Rainer Günzler: Ein Coupé. - Und was bedeutet "Coupé"? Eigentlich nichts anderes, als
    eine verteuerte Limousine mit einem verringerten Platzangebot.

  • Merkst Du was? Keiner kann's Dir richtig beantworten.


    Warum?
    Die Meinungen gehen doch alle in die gleiche Richtung.
    Im Normalfall wird die Sachmängelhaftung zwischen Privat ausgeschlossen. Man könnte also nur noch über das grob fahrlässig bzw. über einen Vorsatz an den Verkäufer rankommen.
    Dazu muss man ihm nachweisen, dass er Kenntnis von den Mängeln hatte. Einfach nur sagen: "Das hätte einem auffallen müssen", reicht nicht. Denn dann kommt das Gegenargument: "Sie haben doch eine Probefahrt gemacht und Ihnen ist auch nichts aufgefallen". Und das kann man nicht vernünftig kontern.
    Der Doc hat also schon recht, findet man nicht zufällig einen Kostenvoranschlag unter der Fußmatte zu den Problemen, sagt nicht zufällig der Meister in der Werkstatt "den hatte ich doch schon im letzten Monat hier und habe genau die Mängel attestiert" oder findet man zufällig genau so einen Beitrag im Forum, dann hat mein keine Chance.


    Was soll man da noch beim Anwalt?
    Ob die Sachmängelhaftung ordentlich ausgeschlossen ist, kann ich auch erst einmal selbst prüfen. Liegt z.B. wie typischer Weise üblich, ein ADAC-Standart-Kaufvertrag vor, dann brauch ich da nicht mehr viel prüfen. Sicher wäre es anders, wenn der Vertrag komplett handgeschrieben ist, aber darauf zu spekulieren, wäre doch nun wirklich sich an den letzten Strohhalm zu klammern.
    Ansonsten könnte man mittels Anwalt noch die Einschüchterungsnummer versuchen. Aber das ist auch nur pokern. Gelingt das nicht, ist die Chance groß, dass man hinterher neben einem kaputten Auto auch noch zwei Anwaltsrechnungen an der Backe hat.


    gruss

  • Welche Werkstatt würde schon freiwillig mit der Sprache rausrücken und ihren Kunden, also den Vorbesitzer, somit in die Pfanne hauen.


    Ach ich weiß nicht, ob das total unrealistisch ist. Muss ja kein toller Kunde gewesen sein ;).


    Klar ist aber, wir reden an der Stelle über absolute Ausnahmen. Sofern diese nicht durch Zufall passieren, sieht es schlecht aus.


    gruss

    • Offizieller Beitrag

    Was soll man da noch beim Anwalt?


    Moin Julian,


    liest du Dir auch die Beiträge durch, die Du kommentierst?


    "Im Normalfall" ist die Straße nass, wenn's geregnet hat. Hat's denn überhaupt geregnet? Die Spekulationen bringen doch nix!


    Die Meinungen gehen eben nicht alle in die gleiche Richtung, ich hab' ja ausführlich geschrieben wie ich über die Angelegenheit denke. Und warum sollte man einen ADAC-Standardkaufvertrag nicht prüfen lassen? Bei Mietverträgen werden doch auch regelmäßig irgendwelche Standardformulierungen kassiert und dadurch hinfällig. Lies' doch mal folgenden Text durch: Unwirksamer Haftungsausschluss


    Beim ADAC-Vertrag ist (weil sehr verbreitet) die Prüfung sogar noch einfacher, da kann der Anwalt wahrscheinlich schon im (kostenlosen?) Anlaufgespräch was zu sagen.


    Was mich an der Sache stört ist, dass man - nach dem Tenor einiger hier - den Verkäufer einer Schrottkarre einfach so davonkommen lassen soll in der Art "bringt ja eh nix".


    Hagenbeck (oder "mfg" wie er hier signiert) hat diverse Handlungsmöglichlichkeiten aufgezeigt bekommen, jetzt ist er dran uns zu erzählen, was er denn unternommen hat.


    Gruß Jörg

  • Find ich auch so, Halerebeck, klär uns auf, was du schon getan hast.
    Vielleicht reicht wirklich ein Anruf beim Verkäufer. Oder eine PN an Stefan, aber das kann ich ihm nicht abnehmen.

  • @ Jörg
    Wieso bist Du so feindseelig gegenüber dem Verkäufer? Wer sagt, er habe von den Mängeln gewußt? Das rein Rechtliche laß ich jetzt hier mal außen vor - da haben andere mehr Ahnung von.
    Ich gab schon viele Auto ge- und auch wieder verkauft und oft genug konnte ich Mängel entdecken, die den Verkäufern vorher nicht bekannt waren. Beim Gebraucht-Kauf muß man halt auch gründlich prüfen und sich nicht nur auf die Aussagen des Verkäufers verlassen. Undichtigkeiten am Zylinderkopf, oder Getriebe und dergleichen kann ich definitiv schon bei einer gründlichen Besichtigung erkennen. Auch der Rest der jetzt erstellten Mängelliste kann man, wenn man denn systematisch und mit Verstand sucht, erkennen. Schon der Gedanke, bei einem Gebrauchtwagenkauf, älter als 10Jahre, ein Preis, war's wahrscheinlich noch weit unter 3k€ und dazu noch der Hinweis des Vorbesitzers, dass Mängel vorhanden sind...- Sorry, aber so schnell würdest Du nicht mit den Augen zwinkern, wie ich Dich vor die Tür setzten würde. Wer beim Altautokauf blauäugig und ohne Verstand zuschlägt, weil er ein Schnäppchen zu schlagen gedenkt, aber den Umfang der Mängel nicht abzuschätzen weiß - der sollte ganz still und leise, sich in sein Kämmerchen verkriechen, es als schlechte Erfahrung verbuchen und das nächste Mal besser machen.


    Außerdem ist es doch beim Erwerb von Gebrauchtem Pflicht, nach Mängeln zu suchen - ich brauch doch Ansatzpunkte, um den Verkäufer davon zu überzeugen, dass sein Preis utopisch ist. Da macht doch das failschen erst richtig Spaß.


    Bei sowas ist doch Usus, mit nem Anwalt zu kommen. Solange man weiß, was man will und was es einem Wert ist - da prüft man halt ob das Objekt der Begierde dem Anspruch genügt, und bei Mängeln muß sich der Preis halt entsprechend dezimieren.


    In dem konkreten Fall sind alle Fehler auch zu finden gewesen - die Werkstatt hat's doch auch gefunden.


    Mein Fazit:


    Wer keine Ahnung hat, sollte halt ensprechende Fachleute zu rate ziehen - unterläßt er das, muß er auch selbst für die Konsequenzen gerade stehen "Punkt"

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

    Einmal editiert, zuletzt von Locke1971 () aus folgendem Grund: Doofes Handygetippse - Fehler über Fehler

  • Hallo Leute


    Problem mit der Klagerei ist, das der Verkäufer rein gar kein Geld hat. Da hilft die klagerei wenig, damit hat man eig. nur Ärger. Ich kann auch nachweisen das die Mängel bereits vor dem Kauf vorhanden waren, allerdings ist's aufgrund des obigen Umstandes kaum lohnend dahingehend was zu unternehmen.


    Im Endeffekt sind die Mängel auch alle nicht so schlimm/teuer, nur ich bin halt von der Karre genervt, ausserdem brauche ich unbedingt ein Auto und hab keine Zeit das ganze zu reparieren. Ich versuch die Karre möglichst höchstpreisig loszubekommen, hab z.b. von em Händler unter Aufzählung der Mängel einen Preis genannt bekommen, der für mich ganz akzeptabel wäre und nicht so weit weg vom Kaufpreis. Andere möglichkeit wäre ggf. ausschlachten, normalerweise sind ja schon allein die Lederausstattung und das Xenon um die 1500€wert, plus 4 rostfreie türen und Heckklape. Wenn ich dafür genügend Käufer finden würde, wär mir das beinahe am liebsten, da würd ich sogar wahrscheinlich noch ein bischen gewinn machen. Auch kann ihn gern einer hier im Forum kaufen zum ausschlachten. Letztendlich wird mich das finanziell nicht umbringen, und ich werd das unter Lebenserfahrung abhaken können.