Katze im Sack gekauft....

  • Hallo Leute


    Hatte immer Motorprobleme mit meinem C200K, nur jetzt hat sich bei nem Werkstattaufenthalt herrausgestellt, das noch viel mehr kaputt ist, als vereinbart.


    Im Kaufvertrag, den ich mit dem Verkäufer abgeschlossen habe, sind lediglich die defekte Klima sowie der bereits beseitigte Rost aufgeführt.
    Weitere Mängel sind aber:


    -ZKD Undicht
    -Kurbelwellensimmering undicht
    -Bremsschläuche kaputt
    -Getriebe massiv undicht
    -Stabibuchsen vorn
    -Zugstreben hinten
    -Unterdruckpumpe ist sehr laut.


    Der Verkäufer ist ein privater Verkäufer, damit muss ich nachweisen, das die Mängel davor schon vorhanden waren. Das waren sie definitiv, ist m.e. auch nachweisbar, aber wie? Gutachter? Wie sollte ich weiter vorgehen?


    mfg

    • Offizieller Beitrag

    Hi
    Wenn Du einer meiner Kunden wärst hätte ich jetzt ein richtiges Problem. :ugly:
    *merke, lass die Finger von alten Autos doc. :rolleyes:
    Nein mal im Erst, kein seriöses Haus würde solch ein Fahrzeug rausgeben. :pinch:


    Zu Deiner Frage...
    Das wichtigste ist jetzt erstmal der Kaufvertrag. Auch von privat an privat muß die Gewährleistung in diesem ausdrücklich ausgeschlossen werden.
    Ist das nicht der Fall dann hast Du ganz gute Karten.


    Wurde sie ausgeschlossen ist es wohl eine Frage die unser Stefan Dir, von rechtlicher Seite aus, beantworten könnte.


    Allerdings...
    All diese Dinge muß der Verkäufer ja nicht unbedingt gewusst haben. Er wird sich bei einem eventuellen Gerichtsverfahren auf Hein Blöd stellen.
    Er sagt er hätte keine Ahnung von Autos und woher soll er wissen ob irgendwelche Simmeringe/Getriebe undicht gewesen wären.
    Stabibuchsen vorne? Zugstreben hinten? Von all dem wird er angeblich dann nichts gewusst haben.


    Grüße

  • Hallo Doc


    Die Rede ist davon, zitat: "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen..."


    Würde ja heissen, das hier der VK grob fahrlässig gehandelt hat? Nur ums nochmal zu unterstreichen, vorallem an den Fahrwerksteilen kann man das festmachen, dass die Mängel definitiv schon vor deme Kauf vorhanden waren, die sind echt brutal mitgenommen. Wundert mich eigentlich, das man sowas bei der Probefahrt nicht gemerkt hat?!


    mfg

  • Wenn du es bei der Probefahrt nicht gemerkt hast warum sollte es jemand merken der Null Plan von Autos hat. Genau das wird es nämlich sagen!
    Ganz eherlich.. Privat heile machen und fertig.. mit den Gerichtskosten und so weiter bindest du dir nur noch mehr Stress ans Bein.


    Jochen

    Schwarzer Benz, laute Schreie, endlich ist der Boss wieder da ... (Zitat: Kollegah)
    Es zählt nicht was für ein Auto neben dir steht.. Es zählt wie du zu dem Auto stehst!
    Ich konnte aus unerklärlichen GrÜnden in der Schule während der Kommasetzung nicht Geistig anwesend sein..
    Und ich Entschuldige mich für jeden Rechtschreibfehler.. leichte Lese- u. Rechtschreibschwäche!

  • Hallo,


    ich weiß nicht genau was du hier hören willst, aber wenn man ein gebrauchtes Auto von privat kauft, dann sollte man Ahnung haben, oder einen Bekannten mitnehmen, der Ahnung hat. Das würde Unmengen an Ärger und Kosten sparen...


    Grüße


    Thomas

  • Deshalb ist es immer besser und darauf wird immer wieder hingewiesen, gerade mit Autos von privaten Leuten, zur Begutachtung zur DEKRA oder einer anderen Werkstatt zu fahren.
    Einfach mal rauf auf die Bühne und einen Blick drunter werfen.
    Ich schätze mal du kannst nicht viel machen, es sei denn du weisst dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nach, was aber schwer werden wird.

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    Foto-und Knitterfreien Flug.
    Grüße von Sven
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    <<Frontantrieb ist Teufelswerk, die Vorderachse ist zum lenken da!>>






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  • Das sind aus meiner Sicht ganz normale Verschleiß Erscheinungen bei einem Alten Auto.


    Du Kannst den Verkäufer ja mal anrufen vielleicht kommt er dir ja ein wenig entgegen aber ich denke er muss es nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry Halerebeck...Du hast keine Chance wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und Du es unterschrieben hast.


    Von Undichtigkeiten oder ausgeschlagenen Fahrwerksteilen muß er nichts gewusst haben. Er ist Laie und hat keinen Plan.


    Grob fahrlässig wäre es wenn er die Airbags gegen Blenden ausgetauscht hätte. Oder wenn er am Gurtstraffer manipuliert hätte oder was auch immer.


    Du bleibst drauf sitzen, ist leider so.

  • Ich würde den Verkäufer einfach mal anmailen, anschreiben oder antelefonieren. Es gibt manche Leute, die faiererweise dann noch sagen, dass das anders geregelt werden muss.
    Ist der eigentlich scheckheftgepflegt? Dann hätte die Werkstatt den Ölverlust und Fahrwerksteile sehen müssen!

  • Die Teile, oder defekte, welche Du aufzählst, sind reine Verschleißteile und in Anbetracht des Alters und der Laufleistung normal. Zumahl ja Dein Einstandspreis einiges unter dem noch gelisteten Verkehrswert, aufgrund von Mängeln war. Das ist nunmal das Risiko, wenn man von privat kauft. Deshalb sollte man ja auch wissen, was man tut, wenn man kauft. Kann mich erinnern - vor ein paar Wochen Du noch ein Schnäppchen gemacht zu haben und hast Dich insgeheim gefreut, den Vorbesitzer mehr oder weniger übervorteilt zu haben. Jetzt stellt sich heraus, Du hast in die Schei... gelangt - jetzt soll der Verkäufer, der zwar ahnte, dass ein seinem Fahrzeug einiges zu reparieren sei, aber höchstwahrscheinlich, genau wie Du, ahnungslos war und der soll jetzt dafür bluten - Sorry, aber Du solltest einsehen, hier hast Du Dich verpokert. Wer auf Risiko spielt, muß auch verlieren können. Nimms sportlich, Krempel die Ärmel hoch und bring den Karren Stück, für Stück auf Vordermann.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97