Autoreparatur auf öffentlichem Parkplatz

  • Nachdem ich nun ja in einer richtigen Stadt lebe und keine Möglichkeit mehr habe, auf Firmengelände oder Privatgelände zu werkeln, mal eine generelle und/oder speziell an die Berliner hier gerichtete Frage:


    Was kann an auf einen öffentlichen Parkplatz alles am Auto machen ohne Ärger mit dem Ordnungsamt zu bekommen ?


    Was konkret anliegt ist Bremsbelagswechsel.


    Gruß


    old man

  • Hallo,


    also ich würde mal sagen: ausser parken: NICHTS.


    Denn genau dafür werden die Parkflächen zur Verfügung gestellt und sobald du da etwas anderes machst als parken, blockierst du öffentlichen Parkraum und damit können sie dich da wegscheuchen bzw. ein Knöllchen verpassen.


    Würde ich in die selbe Riege stecken als ob man ein abgemeldetes Fahrzeug in öffentlichem Verkehrsraum stehen lässt. Wird dort auch nicht geduldet.


    Mal abgesehen von möglicher Umweltverschmutzung durch fehlende Vorrichtung zum Auffangen von Flüssigkeiten.


    Gruß Guardian

  • Jeglichen Ölwechsel auf keinen fall!


    Aber mal in ernst, in Berlin gibt es doch unzählige diese ''Selbstmach'' Werkstätten. Da willst du dich aufm Nettoparkplatz abquälen. Die Berliner Jung können dir da sicher so einiges aufzählen.


    Jochen

    Schwarzer Benz, laute Schreie, endlich ist der Boss wieder da ... (Zitat: Kollegah)
    Es zählt nicht was für ein Auto neben dir steht.. Es zählt wie du zu dem Auto stehst!
    Ich konnte aus unerklärlichen GrÜnden in der Schule während der Kommasetzung nicht Geistig anwesend sein..
    Und ich Entschuldige mich für jeden Rechtschreibfehler.. leichte Lese- u. Rechtschreibschwäche!

  • Haben wir früher auch ab und an mal gemacht, wenn man keine Andere Möglichkeit hatte.
    Und solange man den dortigen Grund und Boden nicht einsaut, denke ich mal, ist das ok.
    Allerdings hat der Besitzer immer noch das letzte Wort. Kann auch sein, dass es dafür einen Gesetzestext gibt, der dies verbietet...




    Grüße...

    Döp Döp Döp Dödödöpdöpdöp Dö Döp Döp Döp Dödödöpdöpdöp.... H.P. Baxter

  • Selten so ein KOKOLORES gelesen.


    Man müsste sich halt ganz einfach über die entsprechende Verordnung/Satzung informieren.


    Die meisten Gefahrenabwehrverordnungen enthalten solch einen Passus:


    Motor- oder Unterbodenwäsche, Reparatur und Ölwechsel von bzw. an Kraftfahrzeugen
    und anderen motorbetriebenen Maschinen ist verboten.
    Dies gilt nicht für
    1. Kleinreparaturen, von denen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere
    Gesundheitsbeeinträchtigung, Umweltgefährdung oder Lärmbeeinträchtigung,
    ausgeht,
    3
    2. Reparaturen plötzlich aufgetretener Störungen zur Wiederherstellung der
    sofortigen Betriebsbereitschaft bei Kraftfahrzeugen, sofern ein Abschleppen
    nicht zumutbar ist.


    Also mal für Berlin schlau machen ;)

    • Offizieller Beitrag

    Also ich hab mal den Roller von meiner Freundin auf nem Parkplatz neben einer Tiefgarage repariert.War dort auch nötig, weil der Gaszug gerissen war.


    Dann kam ein Opa an und glotze blöd, ich dachte mir schon der würde bestimmt gleich die Klappe aufmachen und sich beschweren....so wie die meißten alten Leute nunmal sind.


    Aber nein....der Opa holte sein Auto aus dieser Tiefgarage, hat sich dann circa 4m neben uns gestellt und angefangen an seinem A4 rumzuschrauben, meine Freundin mußte dann lachen so das der Opa das mitbekommen hat... doch der meinte daraufhin nur :thumbup: und sagte es wäre ein schöner Tag um ein bischen zu basteln.


    Also normalerweise denke ich auch nicht das sich großartig jemand dafür interessiert wenn du Bremsklötze wechselst.


    Mal abgesehen davon sagst du einfach die Beläge hätten sich verkantet und du müßtest sofort abhilfe schaffen.