Am 16.12.2011 erfolgte ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Wechselkennzeichen - leider wird das Konstrukt immer uninteressanter, aber lest selbst...
Aus dem aktuellen Newsletter der Initiative Kulturgut Mobilität (Infoportal der Initiative Kulturgut Mobilität e.V.
Das (in dieser Form?) lang ersehnte Wechselkennzeichen
Das von vielen Oldtimerliebhabern herbeigesehnte Wechselkennzeichen hat am 16.12.2011 die letzte politische Hürde genommen: Der Bundesrat hat der Einführung des Wechselkennzeichens zugestimmt, so dass es voraussichtlich Mitte 2012 zur Verfügung steht. Leider werden vom Wechselkennzeichen, so wie es nun beschlossen wurde, viele Hoffnungen der Oldtimerszene enttäuscht. Konkret gelten folgende Einschränkungen bzw. Regeln:
Es können nur zwei Fahrzeuge auf einem Wechselkennzeichen zugelassen werden.
Die Wechselkennzeichen sind zweiteilig ausgeführt: Das kleine sogenannte Nebenkennzeichen verbleibt permanent am jeweiligen Fahrzeug, das große Hauptkennzeichen muss vor Fahrtantritt an demjenigen Fahrzeug montiert werden, das am Straßenverkehr teilnimmt. Das Abstellen eines Fahrzeugs ohne Hauptkennzeichen ist im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig.
Es ist für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer in der bisherigen Höhe bei ganzjähriger Zulassung zu entrichten. Es wird keinen "Steuerrabatt" geben, es gibt keine Möglichkeit der Kombination des Wechselkennzeichens mit einer Saisonzulassung.
Beide Fahrzeuge müssen zur selben Fahrzeugart gehören (zulässig sind z.B. zwei PKW oder zwei Motorräder auf einem Wechselkennzeichen, nicht jedoch ein PKW und ein Motorrad).
Beide Fahrzeuge müssen dasselbe Kennzeichenformat besitzen (z.B. können sich ein VW Golf und ein Opel Corsa oder ein VW Käfer und ein Renault 4 ein Wechselkennzeichen teilen, nicht jedoch ein VW Golf und ein VW Käfer, da die Größe des hinteren Kennzeichens unterschiedlich ist)
Ein Versicherer (ADAC Autoversicherung AG) hat bereits einen speziellen Wechselkennzeichen-Tarif angekündigt. Tarifdetails sollen rechtzeitig vor Einführung des Wechselkennzeichens veröffentlicht werden. Ob eine Kombination aus Normal- und Oldtimertarif (um z.B. ein modernes Auto und einen Oldtimer auf einem Wechselkennzeichen zu betreiben) angeboten werden wird, ist derzeit unbekannt.
Da im Bereich der Oldtimerversicherungen auch ohne Wechselkennzeichen Sonderkonditionen ab 3 Fahrzeugen bereits seit vielen Jahren branchenüblich sind, ist beim derzeitigen Informationsstand nicht erkennbar, ob das neue Wechselkennzeichen für Oldtimerfreunde Kostenvorteile, egal wie geringfügig, bieten wird.
Wenn man sich vor Augen führt, welche Hoffnungen durch Medien und einige Politiker ans Thema "Wechselkennzeichen" geknüpft wurden, muß man zwangsläufig vom Ergebnis enttäuscht sein. Es ist schade, daß sich die politisch Verantwortlichen nicht zu einer Regelung nach schweizerischem Vorbild durchringen konnten.
Man darf nun gespannt sein, welche Akzeptanz diese Form des Wechselkennzeichens finden wird.
Meiner Meinung nach sind die ursprünglich angepriesenen Vorteile für den Verbraucher und die Automobilindustrie komplett weggefallen: die Zulassung eines Familien-Alltagsautos, eines kleinen Elektroflitzers für die Stadt und eines Wohnmobils für die Urlaube (oder ein Motorrad für die Freizeit) auf ein Kennzeichen ist nun nicht möglich. Da auch für alle Fahrzeuge die volle Kfz-Steuer entrichtet werden muss, bleibt das Wechselkennzeichen nur für einige wenige interessant. und dafür der ganze politische und bürokratische Aufwand?
Minister Schäuble war ja von Anfang an dagegen ("ach der Quatsch ist das"), und der gefundene Kompromiss ist alles andere als eine sinnvolle Lösung. Bleibt zu hoffen, dass sich das Wechselkennzeichen nicht bewährt, und in 1...2 Jahren entsprechende Nachbesserungen erfolgen.
Was meint ihr?
Grüße
Jörg