Bußgeld droht bei Nachlässigkeiten bei Eis und Schnee

  • Hab ich heute in einer unserer Tageszeitungen (Kreisanzeiger vom 16/17.01.2010) gelesen:


    Dieses Bußgeld droht Ihnen bei Schnee...
    Zum Beispiel: Motor warmlaufen lassen: 10 Euro! Kein Scheibenfrostschutz: Mindestens 20 Euro!



    Waldhessen. Lästige Pflicht ist das Scheibenkratzen im Winter. Doch ein Guckloch ist gefährlich. Beim ,Blindflug’ drohen strafrechtliche Folgen und auch Regressforderungen der Versicherungen. Diese können in Einzelfällen bis zu 10.000 Euro betragen.


    Der ADAC rät das Fahrverhalten sowie die Ausrüstung im Interesse der Sicherheit grundsätzlich an die besonderen Straßenverhältnisse anzupassen. Das Wichtigste: Vor dem Fahrantritt muss das Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreit werden, auch Dach und Kühlerhaube. Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt.


    Übrigens gelten auch verschneite Verkehrsschilder, besonders diejenigen, die dem Fahrer bekannt sind oder allein an ihrer Form erkennbar sind.



    Der Kreisanzeiger informiert Sie als Autofahrer, worauf Sie achten müssen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick:



    - Auf verschneiten und glatten Straßen ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 20 Euro zahlen. 40 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn dadurch auch noch der Verkehr behindert wird.



    - Schneeketten müssen aufgezogen werden, wenn es durch Beschilderung vorgeschrieben wird. Fahrzeuge mit Allradantrieb müssen dann an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse Ketten aufziehen, sonst droht dem Fahrer ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.



    - Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt.



    - 10 Euro muss auch derjenige zahlen, der aus Bequemlichkeit nur ein kleines Guckloch in seine vereiste oder zugeschneite Frontscheibe kratzt.



    - Frostschutzmittel muss in der Scheibenwischanlage enthalten sein, sonst gelten die gleichen Strafen wie beim Fahren ohne Winterreifen.



    - Ebenso sollte das Autodach vom Schnee befreit werden, damit herab fallende Schneemengen den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Außerdem rutscht der Schnee beim Bremsen sonst nach vorne auf die Windschutzscheibe.



    - Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrantritt von Schmutz und Schnee befreit werden.



    - Auch verschneite Verkehrsschilder, besonders diejenigen, die dem Fahrer bekannt sind oder allein an ihrer Form erkennbar sind.Stop oder Vorfahrt müssen immer beachtet werden. Verstöße werden ebenfalls mit Bußgeld bestraft.



    - Das Fahrverhalten sowie die Ausrüstung müssen im Interesse der Sicherheit grundsätzlich an die besonderen Straßenverhältnisse angepasst werden. Andernfalls drohen empfindliche Geldbußen, ganz zu schweigen von versicherungsrechtlichen Konsequenzen nach Unfällen.



    - Der ADAC empfiehlt im Winter immer einen Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe sowie einen Türschloss-Enteiser dabei zu haben. Auch eine warme Decke und Proviant sollten bei längeren Fahrten an Bord sein.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Vor dem Fahrantritt muss das Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreit werden, auch Dach und Kühlerhaube.


    und wie,wenn ich fragen darf?
    Gruß

    Frag' nicht - Du könntest eine Antwort erhalten



    Ich bin mit der Lösung nicht zufrieden!! Ich will mein Problem zurück :crazy:

  • Man, haben die sich beeilt, diese Mekldung zu bringen. Oder hast du aus versehen eine alte Ausgabe erwischt???


    Die Angaben sind doch alle schon hinlänglich bekannt. Es wird jedes Jahr zum Anfang der Winterzeit darauf hingewiesen, das dem so ist.

    R.I.P.
    C180 Elegance


    Unsterblich Dank Google Street View
    Und das sogar vor meiner Haustür

  • Das war die Ausgabe, die uns gestern erreicht hat. Da aber am letzten WE so manche Landes- und Kreisstraße mit Schneefräsen erst mal wieder befahrbar gemacht werden (auf einer war eine 2,5 Meter hohe Schneewehe) mussten, denk ich mal, dass die das deswegen rein gesetzt haben und gestern ist hier das letzte Mal Schnee gefallen.
    Ich denk eh mal, dass für "geübte Autofahrer" das meiste eh schon in Fleisch und Blut übergegangen ist. Ich befreie mein Auto auch immer mit einem alten Handfeger, bevor ich in die Garage fahr, von Schnee und Eis in den Radkästen und unter den Schwellern. Nicht umsonst hab ich Starthilfekabel, Abschleppseil, Decke und den ganzen anderen Klumpatsch im Kofferraum (aber noch nie gebraucht), so dass dieser halb voll ist. Auch ist es nicht gerade angenehm, auf der Autobahn Haken wie ein Hase schlagen zu müssen, um von LKWs herunter fliegenden Eisplatten auszuweichen. Von daher sind ja in Hef und in Kirchheim auf dem Autohof schon solche Anlagen zum Entfernen aufgestellt, nur fahren nicht alle abfahrenden darunter durch.
    Bei der letzten Kür im Herbst laden die meisten doch ihre Batterie und bereiten die Autos für den Winter vor.

  • - Auch verschneite Verkehrsschilder, besonders diejenigen, die dem Fahrer bekannt sind oder allein an ihrer Form erkennbar sind.Stop oder Vorfahrt müssen immer beachtet werden. Verstöße werden ebenfalls mit Bußgeld bestraft.


    hmmm, also ich hatte es jetzt erst das Verschneite Verkehrsschilder NICHT beachtet werden müssen. Ausser Stop und Vorfahrt.


    Stand im Parkverbot, kam wieder hatte en Knöllchen.Nach eingang der Zahlungsaufforderung hab ich das Bild (was ich Gott sei dank gemacht habe) per Digicam vorgelegt und die Sache wurde eingestellt. Mußte Nix Zahlen.


    Wäre ja auch Blöd wenn man erstmal jedes Schild vom Schnee befreien müßte. besonders auf Landstraßen stell ich mir das Lustig vor :thumbup:

  • bin mit allem einverstanden, außer das mit dem warmlaufen lassen. Aber zumglück fährt mein auto nicht im winter. :D
    Gruß Max

  • Die sache mit dem Warmlaufen lassen ist doch nur zum vorteil,am besten ist das Fahrzeug erst Starten und dann von Schnee befreien,danach ist die Heizung schön warm und die Scheiben bleiben frei.Wegen die 5 Minuten kommt die Umwelt auch nicht zu schade.

  • Man bin ich Gesetzestreu 8o 8| :D


    Also ich lasse mein Auto nicht warmlaufen, warum auch?! Ich fege/kratze erst schön Schnee/Eis weg, dann steige ich ein, starte und fahre los. Warum sollte ich denn warmlaufen lassen?!


    Meine Scheibe beschlägt auch so nicht, und mein Motor findets auch besser gleich zu arbeiten und schneller warm zu werden, als ewig lange bei Leerlaufdrehzahl rumzudümpeln und nur langsam auf Temperatur zu kommen. Und nach paar Kilometern ist der Innenraum auch warm.


    mfg Raphi, der bei jedem Kaltstart mit seinem Motor mitfühlt :rolleyes:

  • Wunder,


    sehe ich genauso. Habe schon des öfteren gelesen, dass dieses unsegliche warmlaufen lassen dem Motor nicht gerade zuträglich sein soll (vielleicht hat hier jemand eine technische Erklärung?). Ferner finde ich es unerträglich egoistisch, wenn Leute in eng bewohnten Gebieten morgens um 05.00 Uhr den Motor laufen lassen, nur damit sie einem warmen Arsch beim losfahren haben, dafür aber alle Nachbarn aufgeweckt haben. Zum k.....!!!!


    Micha