Hab ich heute in einer unserer Tageszeitungen (Kreisanzeiger vom 16/17.01.2010) gelesen:
Dieses Bußgeld droht Ihnen bei Schnee...
Zum Beispiel: Motor warmlaufen lassen: 10 Euro! Kein Scheibenfrostschutz: Mindestens 20 Euro!
Waldhessen. Lästige Pflicht ist das Scheibenkratzen im Winter. Doch ein Guckloch ist gefährlich. Beim ,Blindflug’ drohen strafrechtliche Folgen und auch Regressforderungen der Versicherungen. Diese können in Einzelfällen bis zu 10.000 Euro betragen.
Der ADAC rät das Fahrverhalten sowie die Ausrüstung im Interesse der Sicherheit grundsätzlich an die besonderen Straßenverhältnisse anzupassen. Das Wichtigste: Vor dem Fahrantritt muss das Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreit werden, auch Dach und Kühlerhaube. Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt.
Übrigens gelten auch verschneite Verkehrsschilder, besonders diejenigen, die dem Fahrer bekannt sind oder allein an ihrer Form erkennbar sind.
Der Kreisanzeiger informiert Sie als Autofahrer, worauf Sie achten müssen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick:
- Auf verschneiten und glatten Straßen ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 20 Euro zahlen. 40 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn dadurch auch noch der Verkehr behindert wird.
- Schneeketten müssen aufgezogen werden, wenn es durch Beschilderung vorgeschrieben wird. Fahrzeuge mit Allradantrieb müssen dann an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse Ketten aufziehen, sonst droht dem Fahrer ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
- Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt.
- 10 Euro muss auch derjenige zahlen, der aus Bequemlichkeit nur ein kleines Guckloch in seine vereiste oder zugeschneite Frontscheibe kratzt.
- Frostschutzmittel muss in der Scheibenwischanlage enthalten sein, sonst gelten die gleichen Strafen wie beim Fahren ohne Winterreifen.
- Ebenso sollte das Autodach vom Schnee befreit werden, damit herab fallende Schneemengen den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Außerdem rutscht der Schnee beim Bremsen sonst nach vorne auf die Windschutzscheibe.
- Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrantritt von Schmutz und Schnee befreit werden.
- Auch verschneite Verkehrsschilder, besonders diejenigen, die dem Fahrer bekannt sind oder allein an ihrer Form erkennbar sind.Stop oder Vorfahrt müssen immer beachtet werden. Verstöße werden ebenfalls mit Bußgeld bestraft.
- Das Fahrverhalten sowie die Ausrüstung müssen im Interesse der Sicherheit grundsätzlich an die besonderen Straßenverhältnisse angepasst werden. Andernfalls drohen empfindliche Geldbußen, ganz zu schweigen von versicherungsrechtlichen Konsequenzen nach Unfällen.
- Der ADAC empfiehlt im Winter immer einen Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe sowie einen Türschloss-Enteiser dabei zu haben. Auch eine warme Decke und Proviant sollten bei längeren Fahrten an Bord sein.