TÜV/HU bestanden

  • Ansonsten ist doch praktisch nichts mehr ein geringer Mangel ... wie ist das mit dem Verbandskasten?

    Ihr meint also ich bekomme mit meinem Werksverbandskasten von 1994 in der Hutablage Probleme beim TÜV ??? :S
    Spaß natürlich! Ein neuer ist im Kofferraum :thumbup:

  • Ihr meint also ich bekomme mit meinem Werksverbandskasten von 1994 in der Hutablage Probleme beim TÜV ???


    In Zeiten wo eine defekte Kennzeichenleuchte schon kein leichter Mangel mehr ist ... da würde ich den Verbandskasten auch so einschätzen.


    gruss

  • Also meines Erachtens Schwachsinn,wenn da jmd blutend vor mir liegt wird der froh sein das ich ihm helfe und nicht ob mein Verbandsmaterial nen Monat abgelaufen ist,außerdem ist das wie so vieles ein MINDESThaltbarkeitsdatum ;)

  • Hab noch nie erlebt dass der Herr Inschinöör meinen Verbandskasten kontrolliert hat...
    Hab 'nen unvollständigen in der Hutablage, reicht schon. :whistling:

    Gruß,
    Børner

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    Zitat

    We are all just monkeys with money and guns.

  • Also meines Erachtens Schwachsinn,wenn da jmd blutend vor mir liegt wird der froh sein das ich ihm helfe und nicht ob mein Verbandsmaterial nen Monat abgelaufen ist


    Am glücklichsten wird derjenige sein, wenn du ihm hilfst und dir steht zweifelsfrei einwandfreies Material zur Verfügung.
    Dass ein Monat drüber jetzt nicht wirklich tragisch ist, da brauchen wir nicht drüber diskutieren, aber wo willst du sonst die Grenze ziehen?

    außerdem ist das wie so vieles ein MINDESThaltbarkeitsdatum


    Nein ist es nicht.
    Schau einfach nochmal auf dein Verbandmaterial. Da steht nicht drauf "Mindestens haltbar bis:", sondern "Verwendbar bis:". Der Unterschied sollte jedem klar sein, der der deutschen Sprache mächtig ist ;).


    gruss

  • Wo bitte ist der Unterschied von "verwendbar bis" und "haltbar bis"....? Die Aussage ist schlichtweg ein und die selbe. Der Hersteller garantiert das, das Material bis zum angegebenen Datum in jedem Fall nutzbar ist. Das eine ist halt lediglich Verbrauchsmaterial, das andere ein Lebensmittel. Gleichzeitig steht aber in dieser nichts davon, dass sowohl die Gebrauchs-, als auch Genußmöglichkeit deswegen nicht mehr gegeben ist, nur mit dem Unterschied, dass der Hersteller dafür nicht garantiert. Anders formuliert heißt das schlicht: Aus nach 30 Jahre nach Ablauf könnte das Verbandsmaterial noch brauchbar sein, nur gibt halt niemand mehr ne Garantie dafür.


    Im Falle des Falles, wäre es mir scheißegal, was da für ein Ablaufdatum drauf steht, wenn es darum geht Leben zu retten. Leider kann es aber nach Ablauf dieses obligatorischen Datums in unserem "Rechtsstaat" einem blühen, trotz dass man alles richtig gemacht hat, trotzdem noch in Regress genommen wird und eine Teilschuld angerechnet bekommt, da man wissentlich in Kauf genommen hat, dass dem Opfer, dem man nur schlicht hat helfen wollen, Schaden durch das nicht mehr zugelassene Verbandsmaterial entsteht.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Wo bitte ist der Unterschied von "verwendbar bis" und "haltbar bis"....? Die Aussage ist schlichtweg ein und die selbe.


    Sie ist nicht die selbe.
    Beides sind Mindesthaltbarkeitsdaten, aber "Verwendbar bis" ist eine eindeutige Aussage des Herstellers, dass es nach dem Datum definitiv nicht mehr verwendet werden soll. Diese ist bei "min. haltbar bis" so nicht gegeben. "Verwendbar bis" ist also gleichzeitig ein "maximales Haltbarkeitsdatum".


    Im Falle des Falles, wäre es mir scheißegal, was da für ein Ablaufdatum drauf steht, wenn es darum geht Leben zu retten.


    Im Fall der Fälle ist es natürlich richtig, sofern man kein Verbandkasten hat, der nicht abgelaufen ist, einen zu verwenden, der abgelaufen ist (ansonsten hat man gleich zwei Dinge falsch gemacht).
    Aber das eine (Helfen ... mit den Mitteln, die einem zur Verfügung stehen) hat mit dem anderen (einen nicht abgelaufenen Verbandkasten im Auto mitzuführen) doch erst einmal gar nichts zu tun. Der Gesetzgeber schreibt schlicht und einfach mal beides vor (und das ist auch richtig so).
    Macht man eine der beiden Geschichten nicht, dann ist man ggf. für entsprechende Geschichte dran. Beim Verbandkasten wird im Fall der Fälle wohl nur wer danach krähen, wenn das Zeug tatsächlich nicht mehr gut war. Und dann ist der dran, der dafür verantwortlich ist, das der Verbandkasten nicht abgelaufen ist und nicht der, der geholfen hat (muss ja nicht die gleiche Person sein und selbst wenn, ist derjenige auch nicht fürs die unterlassene Hilfeleistung dran, sondern dafür, keinen nicht abgelaufenen Verbandkasten mitgeführt zu haben).


    gruss

  • Nein. Da muss ich mich als medizinisch vorbelasteter (wenn das auch nicht mein Beruf ist) einmischen. Und Julian mal Recht geben.


    Es gibt:
    Das Mindesthaltbarkeitsdatum. Lebensmittel. Da wird vom Hersteller die Eigenschaft und Beschaffenheit, Konsistenz usw. mindestens bis zu diesem Datum (natürlich bei korrekter Lagerung usw.) garantiert.


    Das Verfallsdatum. Arzneimittel. Da garantiert der Hersteller die Wirksamkeit von (Fertig-)Arzneimitteln und die Sterilität von Sterilartikeln bis zu diesem Datum (natürlich auch wieder bei sachgemäßer Lagerung). Danach sind diese Artikel nicht mehr zu verwenden und ordnungsgemäß zu entsorgen (bei Fertigarzneimitteln durch Abgabe in der Apotheke, die führen das einem speziellen Entsorgungssystem zu)! Jetzt könnte ich noch Verwandte und Bekannte beiziehen und noch weiter ausholen und nen Vortrag über Galenik und so halten, das lassen wir aber mal lieber.


    Mal in plakativen Beispielen:
    Wenn man den Joghurt nochmal aufrühren muß damit der genauso appetitlich aussieht wie wenn er frisch aus dem Laden kommt, er aber genauso nahrhaft und schmackhaft ist wie vorher, dann macht das i. d. R. nichts.
    Wenn bei einem Arzneimittel sich Wirkstoff verflüchtigt oder sich das Medikament so verändert, daß es im schlimmsten Fall zum Nachteil des Benutzers ist (zugegebenermaßen selten, kommt aber auch mal vor) oder wenn das Sterilteil eben niocht mehr steril ist und dann daraus Infektionen herrühren, ist das nicht so gut. Wir sind hier nicht im Busch, wo mit Beißholz und Brotmesser operiert wird. Geht auch, aber nur wenn nix anderes da ist.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Mindesthaltbarkeitsdatum
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsdatum
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verfalldatum


    Also Leute. Ich habe das zufällig auch vor ein paar Tagen durch. Macht es einfach, kostet nicht die Welt und hilft im Ernstfall.
    Kauft Euch neue Verbandkastenfüllungen, da gibts am großen Fluss oder in der Apotheke die komplette Füllung für ca. 12 EUR (und das alle 5 Jahre einmal; also 2,50 EUR pro Jahr...). Und da gibt es eine, die hat zusätzlich noch nen Wunddesinfektionsspray und ne sterile Pinzette und eine Beatmungshilfe (damit man als Spender vor Speichel, Blut u.ä. geschützt ist) mit drin. Sinnvoll. Ich habe das noch ergänzt durch ein flüssiges Händedesinfektionsmittel (Sterill..., wir wollen ja keine Schleichwerbung machen ;)) und einige Paar Latex-Untersuchungshandschuhe (die Vinyldinger taugen nix). Und noch ein, zwei weitere Gold-/Silberdecken. Warm oder kalt ist einem immer.
    Und das Händedesinfektionsmittel eignet sich auch noch sehr gut zum Händereinigen zum Beispiel nach Panne oder Räderwechsel am Strassenrand (beim KTW im Hamburger Stadtverkehr erfolgreich getestet :D ). Ja, ich weiß, die meisten sind mittlerweile so bequem geworden, daß die Gelben gerufen werden...


    My 2 Cents...

  • Das Verfallsdatum. Arzneimittel. Da garantiert der Hersteller die Wirksamkeit von (Fertig-)Arzneimitteln und die Sterilität von Sterilartikeln bis zu diesem Datum (natürlich auch wieder bei sachgemäßer Lagerung). Danach sind diese Artikel nicht mehr zu verwenden und ordnungsgemäß zu entsorgen (bei Fertigarzneimitteln durch Abgabe in der Apotheke, die führen das einem speziellen Entsorgungssystem zu)!


    Wie gesagt, da bin ich voll bei dir. Vor allem deshalb, weil man von Außen gar nicht beurteilen kann, ob das Zeug noch gut ist.
    Beim Joghurt sagt einem das der Geruch bzw. Geschmack und selbst wenn man den ignoriert, wird außer ein wenig Schei*erei nicht viel mehr passieren.


    Und da gibt es eine, die hat zusätzlich noch nen Wunddesinfektionsspray und ne sterile Pinzette und eine Beatmungshilfe (damit man als Spender vor Speichel, Blut u.ä. geschützt ist) mit drin. Sinnvoll.


    Da gehe ich nicht komplett mit.
    Bei beruflich vorbelasteten Personen mögen die ersten beiden Dinge sinnvoll sein, da die auch damit umzugehen wissen (der Laie kann einfach nichts damit anfangen, erst recht nicht im Ereignisfall).
    Und letzteres ist im Straßenverkehr auch nicht wirklich hilfreich. Kommt es zum Herzstillstand aufgrund äußerlicher Gewalteinwirkung (Unfall), ist der Drops zu 99,9% gelutscht, so hart wie es klingen mag.
    Sinnvoll mag es sein im Verwandten/Bekannten/Kollegenkreis bei Herzinfakt und Co.. Da muss ich aber ehrlich sagen, da weiß ich, die haben nichts. Das mag trotzdem unappetitlich sein zu beatmen, aber da kommt man durch.


    P.S.:
    Jemand, der seine Räder selbst wechselt (dazu zähle ich mich auch), kommt auch mit dreckigen Händen klar. Das mobile Waschbecken brauche ich nicht.


    gruss

  • Sehe ich anders. Auch bei nicht medizinisch vorbelasteten sollte soviel Kenntnis und soviel "Körperverständnis" vorhanden sein, um zu wissen, was man ungefähr bei welchen Wunden macht. Und beim Achzt hat vielleicht auch schon mal der eine oder andere im Krankenhaus bei der Wundversorgung (mindestens als/mit Kind, da passiert sowas am ehesten) zugesehen. Muss ja nichts schlimmes sein, Schnitt-/Schürfwunde mit Dreck oder Brandwunde reicht. Aber das ist glaube ich mal wieder eine Grundsatzdiskussion, die ich zu diesem und anderen "essentiellen" Themen in Bezug auf Lebens- und Überlebensfähigkeit geführt habe und immer wieder führe, die nicht hierher gehört. Kann auch daran liegen, daß man wenn man auf dem Wasser ist mit dem Boot nicht einfach am Strassenrand anhalten kann ;). Es gibt einfach gewisse Grundfertigkeiten und Kenntnisse, die JEDER gelernt haben sollte. Idealerweise von den Eltern (ich weiß, das ist nicht jedem vergönnt aus verschiedensten Gründen) aber dann zumindestens bei anderen Gelegenheiten/Personen, die gibts immer irgendwo.


    Und die Einmal-Beatmungsdinger sind weder steril verpackt (also nur einmal anschaffen oder eben nach Verbrauch) noch teuer (ca. 4 EUR), und das ist es mir wert, ich weiß ja im Ernstfall nicht wen ich vor mir habe. Und das Gespeichel, Geblute und Geko** tue ich mir dann nicht an.
    Ebenso die Händedesinfektion. Willst Du im Ernstfall mit verkeimten Händen erstens den Patienten und zweitens danach alles andere anfassen? Ich nicht. Begründung siehe oben. Wundverschmutzung, eigener Infektionsschutz. Krasser Fall: Jemand mit HIV oder Malaria oder sonstwas verunfallt. Und Dir die Soße sonstwohin. Ne. Ich weiß, klingt konstruiert. Aber im Verkeht kommt einem eben Frieda, Herbert, Hinz, Kunz und Konsorten entgegen.
    Herzinfarkt: Siehst Du das den Leuten an? Glückwunsch. Dein Auskommen als Hellseher ist gesichert.
    Und Beatmungspflicht ist nicht nur bei Herzstillstand gegeben, sondern bei Atemstillstand. Das eine muss nichts mit dem anderen zu tun haben.


    Ich fahre lieber mit sauberen Händen.