Muss ein Fahrzeug, dass nicht gefahren wird gültigen Tüv haben

  • Seit diesem Jahr gibt es keine AU mehr, die ist nun Bestandteil der Hauptuntersuchung

    Ne Tom, so kann man das nicht sagen.
    Ich zitiere den TÜV:
    Weil die Abgasuntersuchung ab Neujahr eigenständiger Teil der HU ist,
    können auch anerkannte Fachwerkstätten die AU durchführen. Sie
    bescheinigen in Zukunft die Abgasuntersuchung auf einem
    Nachweisdokument, das vor Beginn der HU dem Sachverständigen vorliegen
    muss – sind AU und HU bescheinigt, gibt es die Plakette auf das hintere
    Kennzeichen.

    Also jede Werkstatt kann noch die AU durchführen die auch früher schon die AU machen konnte. Mit dieser Bescheinigung kann man dann zur HU wacheln.
    Also man muss NICHT AU und HU gezwungenermaßen beim selben Anbieter machen lassen.
    Viele Grüße
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne nur das hier:


    Zitat

    Verkehrssicherheit und Umweltschutz - unter anderem diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Hauptuntersuchung (HU), zu der Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig vorfahren müssen. Ab dem 01. Januar 2010 ist die bisherige, eigenständige Abgasuntersuchung (AU) vollständiger Bestandteil der HU in Form einer Teilprüfung auf Umweltverträglichkeit. Die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt ab diesem Zeitpunkt ersatzlos.


    http://www.tuev-sued.de/auto_f…chung/1_vorab_informieren


    Aber du hast recht.

  • Von dort stammt mein Zitat auch.
    Das eine schließt das andere nicht aus:
    HU ohne AU geht nicht, aber dennoch gibt es eine AU unabhängig von der HU.
    Man fährt zu Werkstatt 1 (oder Prüforganisation a) und macht eine AU, dann fährt man (im selben Monat!) zu einer Werkstatt 2 oder Prüforganisation b und lässt die HU machen.
    Viel änderte sich nicht, außer dass nun eben die AU aus dem selben Monat sein muss wie die HU.
    Früher bekam man ohne gültige AU auch keine HU, allerdings reichte es, wenn die AU noch einen/diesen Monat gültig war.
    Viele Grüße
    Stefan

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von richardt

    Wenn es sich um einen Privatparkplatz handelt, wäre dieses Thema doch hinfällig, wenn du die Kennzeichen abmontierst?!

    Nö, wenn der Parkplatz öffentlich zugänglich ist (z. B. ein angemieter Stellplatz auf einem öffentlichen Parkplatz), darf der Wagen da gar nicht ohne Kennzeichen stehen, und TÜV muss er auch haben. Der Stellplatz ist dann zwar privat, ist aber ja nicht abgesperrt so dass da sonst niemand dran kommt.

  • Was hat es den damit zutun ob das Auto zugänglich ist oder nicht?
    Auf einem Privatgelände gilt die StVO nicht und damit ist es völlig peng ob das Auto TÜV hat oder überhaupt Kennzeichenschilder, Plaketten oder sonstwas.


    Wenn der privat angemietete Parkplatz eine Parkbucht der Straße darstellt (oder man parkt am Straßenrand), gehört es noch zum öffentlichen Verkehrsbereich, da gebe ich dir Recht. Parkplätze vor dem Haus/hinter dem Haus/ auf einem privaten Grundstück (dort hat eine Politesse auch nichts verloren) eher nicht. Anderfalls könnte man auch alle Gebrauchtwagenhändler bestrafen, die Fahrzeuge stehen auch ohne Schilder da.


    Rein theoretisch kann ich das Auto sogar in einem Parkhaus abstellen, dort gilt StVO nämlich auch nicht.


    Ein öffentlicher Parkplatz gehört, wie du es sagtest, zum öffentlichen Verkehrsbereich und somit ist es ohne Belang ob ich dort einen Platz miete, es ist kein Privatparkplatz im Sinne des Privatgrundstücks. Allerdings weiß ich nicht, wie es aussieht, wenn ich diesen Platz kaufe, den dann ist es eigentlich Privatgrund...

    • Offizieller Beitrag

    Auf einem Privatgelände gilt die StVO nicht und damit ist es völlig peng ob das Auto TÜV hat oder überhaupt Kennzeichenschilder, Plaketten oder sonstwas.


    Wie hier nun schon öfters in diesem Thread gesagt wurde, ist das falsch. Bevor du mit Behauptungen um dich wirfst, mach dich bitte mit den entsprechenden Gesetzen vertraut, Danke.


    Ein angemeldetes Fahrzeug muss auch zum TÜV, ob das jetzt auf der Strasse oder auf dem Himalaya steht, ist egal.


    Wenn du das nicht willst, dann muss der Wagen abgemeldet werden, ist doch ganz einfach zu verstehen 8|

  • Hey,


    Vielleicht man die Dekra da ihr eigenes Ding, die bringen ihren eigenen AU Tester
    mit, und erkennen das Werkstatt Gerät nicht an.


    Grüsse Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

    • Offizieller Beitrag

    Ein angemeldetes Fahrzeug muss auch zum TÜV (...) Wenn du das nicht willst, dann muss der Wagen abgemeldet werden


    Richtig. Da hilft wirklich nur, daß Fahrzeug zu "verstecken" (geschlossene Garage) oder die Kennzeichen abzuschrauben (wenn das Fahrzeug einsehbar ist), da Länge und Gültigkeit der Plakette nicht vom Straßenverkehrsamt erfaßt ist (wie das in den 60er Jahren war - da bekam man eine Postkarte mit einem TÜV-Termin, wenn der Wagen fällig war).


    Ein Fahrzeug ohne Kennzeichen darf natürlich nicht auf öffentlichem Grund stehen, und auch auf Privatgrund kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn sich jemand beschwert und die Ordnungsbehörde darauf aufmerksam (gemacht) wird. Dann wird ggf. festgestellt, daß das Fahrzeug auf einem "nicht genehmigten Parkplatz" abgestellt ist, oder daß es sich bei dem Fahrzeug um Abfall handeln könnte (und der Besitzer des Grundstücks eine illegale Abfallbehandlungs- oder -beseitigungsanlage betreibt -> insbesondere wenn es sich um ein ersichtliches Schlachtfahrzeug handelt), habe ich alles schon durch (den Nachbarn sei dank).


    Also am besten die TÜV-fällige Kiste in die geschlossene Garage oder hinters Haus, wo es keiner sieht...


    Gruß Jörg