Innerhalb der ersten 12 Monate sind ALLE Schäden so anzusehen als hätten sie beim Kauf schon bestanden, halt verdeckt bzw noch nicht sichtbar oder spürbar.
Was Du beschreibst ist eine Garantie. Im Übrigen gibt es keine "ersten" 12 Monate, die Sachmängelhaftung dauert schließlich nur 12 Monate.
Ein Händer muss nicht für Schäden aufkommen, die NACH dem Kauf entstanden sind.
Interessant wirds aber natürlich bei der Beweisbarkeit. Bei z. B. einem Getriebeschaden nach einem Monat kann durchaus davon ausgegangen werden, dass der Schaden schon beim Kauf da war, nur noch nicht erkennbar. Bei einem Steuergerät, das wie Du richtigerweise schreibst kaputt geht oder nicht, sieht das anders aus. Es war nachweislich beim Kauf OK, deshalb muss der Händler dafür nicht aufkommen.
Möglicherweise wird er es dennoch tun weil er sich nicht streiten will und auf Kundenbindung setzt, aber es bleibt eben eine Sachmängelhaftung, keine Garantie.