Threadauslagerung - maximale Anhängelast bei PKW und Geländewagen

  • Das was ich genannt habe, ist die gesetzliche Obergrenze. Konstruktiv kann es natürlich auch immer Gründe geben, (weit) darunter zu bleiben.

    Anfangs war ja vor allem die Frage im Raum, warum der ML 3500kg darf und z.B. eine E-Klasse mit gleichem Motor und Bremsen nicht.

  • Der ML hat , wie auch der Cayaenne, eine wesentlich höher Masse, auf die die Bremsen bereits ausgelegt sind, ML ca. 2,2 To, Cayenne ca. 2,5 To, Leergewicht , S 202 je nach Modell und Ausstattung etwa 1,6 To, da sind schon Unterschiede vorhanden, die man mit reiner Physik erklären kann......

    Die Masse des Fahrzeuges, in Verbindung mit der Verzögerungsleistung der Bremsen, ergibt die Grenzen der Anhängelast vor, nicht die Motorleistung.

  • Die Motorleistung ist praktisch irrelevant, die Bremsen aber genauso, denn wir reden hier von Anhängelasten, die nicht das Fahrzeug bremst, sondern der Anhänger selbst bremsen muss. Hier geht es darum, dass der Hänger mit dem Zugfahrzeug nicht Ping-Pong spielt. Aber warum z.B. ein GLC da deutlich mehr können soll als eine E-Klasse, ist nicht wirklich technisch begründbar. Aber der GLC darf mehr, mehr als eine E-Klasse lt. Gesetzgeber jemals dürfte.

  • Mein 203 ist mit 1800kg Leergewicht eingetragen. Da komme ich mit reiner Physik nicht auf eine mehr als verdoppelte Anhängelast wegen nur 400kg mehr Leergewicht.

    Der ML hat vorne 330er Bremsen (die hatte der 203 mit AMG Paket oder als echter AMG, ich hab 300er), hinten 311er. Der W211 hat vorne 330er und hinten 300er - mit dem bisschen mehr an Bremsperformance kann man den Unterschied auch nicht erklären.

    Julian
    habe mit die "Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG" angeschaut. Permanenten Allrad hab ich auch, das einzige was mich ausschließt ist die Bodenfreiheit von 180mm unter den Achsen. Aber ist ja Quatsch davon die Anhängeleistung abhängig zu machen.



    @Moderation - könnten wir diese Diskussion auslagern? Ist ja spannend, aber zwei Seiten brauche ich davon in meinem Thread nicht.

  • habe mit die "Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG" angeschaut. Permanenten Allrad hab ich auch, das einzige was mich ausschließt ist die Bodenfreiheit von 180mm unter den Achsen. Aber ist ja Quatsch davon die Anhängeleistung abhängig zu machen.

    Ich möchte diese Gesetzgebung nicht verteidigen, ich habe sie weder gemacht, noch sehe ich sie (heutezutage) als zielführend an.


    Ich habe nur deine Frage beantwortet, warum der ML 3500kg darf und deine C-Klasse nicht. Mach nicht den Übrigenger der Botschaft zum Schuldigen ;).

  • 203 ist mit 1800kg Leergewicht eingetragen

    glaube ich nicht. So sehr viel wiegt der 4 Matic Antrieb nicht und Kollege seiner war als 320 CDI auch nur mit etwas unter 1700 eingetragen.


    Anhängelast sowie die Geschwindigkeit die man mit dem Anhänger fahren darf, deviniert sich Beinah nur an der Maße des Zugfahrzeugs.

    Zum Beispiel darf man mit einem 100er kmH Anhänger nur 100kmH fahren wenn das Zugfahrezug 3,5to Leergewicht hat.

    Da wir gerade beim Thema sind, man darf auch keinen Leeren Anhänger durch dei gegen fahren der mehr Laden darf als man Anhängen darf. Auch nicht wenn er leer ist und man somit die Anhängelast nicht überschreitet.

    Zum Sofa abholen also niemals einen rießen Anhänger von der Arbeit mitnehmen weil man nicht 3 mal fahren möchte ;)

    Schwarzer Benz, laute Schreie, endlich ist der Boss wieder da ... (Zitat: Kollegah)
    Es zählt nicht was für ein Auto neben dir steht.. Es zählt wie du zu dem Auto stehst!
    Ich konnte aus unerklärlichen GrÜnden in der Schule während der Kommasetzung nicht Geistig anwesend sein..
    Und ich Entschuldige mich für jeden Rechtschreibfehler.. leichte Lese- u. Rechtschreibschwäche!

  • Da wir gerade beim Thema sind, man darf auch keinen Leeren Anhänger durch dei gegen fahren der mehr Laden darf als man Anhängen darf. Auch nicht wenn er leer ist und man somit die Anhängelast nicht überschreitet.

    Falsch, dann dürfte ja kein Auto außer einem Geländewagen jemals einen Autoanhänger ziehen.

  • Zum Beispiel darf man mit einem 100er kmH Anhänger nur 100kmH fahren wenn das Zugfahrezug 3,5to Leergewicht hat.

    Sorry, aber da hast du wahrscheinlich einiges durcheinander gebracht, mit den Geschwindigkeiten, dem Leergewicht und den Anhägelasten....... Die wenigsten PKW haben 3,5 To Leergewicht. Richtig ist, dass die Reifen für 100 KMH Anhänger bis 120 KMH zugelassen sein müssen und nicht über 6 Jahre alt sind, dann gilt, entweder neue Reifen oder nur noch 80 KMH fahren, wie auf Landstraßen, da gilt die 100 KMH Zulassung für Anhänger nicht.

    100 KMH NUR auf Autobahnen.

    Mit einem 202 darst du auch einen 3,5 Tonnen Anhänger ziehen, solange die tatsächlichen 1500 Kg nicht überschritten sind, sprich Leergewicht des Anhängers plus Ladung......

    Immer natürlich auch vorausgesetzt, du hast das entsprechende Alter oder die passende Fahrerlaubnis.