Threadauslagerung - maximale Anhängelast bei PKW und Geländewagen

  • Na 1l Öl auf 10tkm ist doch voll okay...

    Frag mal T5, oder T6 2,0 Biturbo-Fahrer... Die würden Dir vor Freude um den Hals fallen, wenn Ihre Karre das nur auf 1000km braucht.

    Aber mal was anderes... Was darf so ein 203 ziehen.... Und wie sieht es dann aus, mit dem Verbrauch...?


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Mit Allrad 1800kg bis 8%. Find ich in Anbetracht der Motorleistung und des Allrads ein bisschen sehr wenig, wahrscheinlich wieder eine künstliche Begrenzung um genug E-Klassen(W211: 1900-2100kg) zu verkaufen. Warum ein M(L) mit gleichen Motoren &Bremsen 3500kg ziehen kann, erschließt sich mir nicht ganz. Ist es nur der Rahmen?

  • Die Unterscheidung zwischen Allrad und Hinterradgetrieben macht aber dann irgendwie auch keinen Sinn... ?

    Im Heck, Im Bereich der Aufnahmen für die AHK, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich ein 4-Matik vom Normalo unterscheidet. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass auch der Hecktriebler eigentlich die 1800kg problemlos verkraften würde und er nur dank Fimenpolitik eingebremst wird... :/


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Warum ein M(L) mit gleichen Motoren &Bremsen 3500kg ziehen kann, erschließt sich mir nicht ganz. Ist es nur der Rahmen?

    Ja, es ist nur der Rahmen, der gesetzliche Rahmen ;).


    Ein PKW darf hierzulande nicht mehr ziehen, als das eigene zulässige Gesamtgewicht her gibt. Ausnahme: Es ist ein Geländewagen, der darf max. das 1,5-fache seines zulässigen Gesamtgewichts ziehen (aber niemals mehr als 3.500kg).


    Darum dürfen schwerere Fahrzeuge auch meist mehr ziehen.

  • Schwere Geländewagen, wie das G-Modell, oder ein Toyota Landcruiser dürfen auch deutlich mehr ziehen, wenn eine Luftdruckbremsen verbaut ist.

    Meines Wissens, mit Sondergenehmigung, beim langen G, bis 5,0t.

    Der begrenzente Faktor ist aber nicht der TÜV sondern der Fahrzeughersteller und der Hersteller der AHK. Wenn die eine Freigabe für die entsprechenden Bauteile geben, ist das alles kein Problem... ?


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

    Einmal editiert, zuletzt von Locke1971 ()

  • Bei Leiterrahmenfahrzeugen wie G-Klasse, Defender, Landcruiser kann ich das Argument verstehen. Aber nur ich kann mir nicht vorstellen, dass ein M oder ML überhaupt anders konstruiert ist in der Blechgruppe, da Bremse etc gleich dimensioniert sind.


    Zitat

    Ein PKW darf hierzulande nicht mehr ziehen, als das eigene zulässige Gesamtgewicht her gibt. Ausnahme: Es ist ein Geländewagen, der darf max. das 1,5-fache seines zulässigen Gesamtgewichts ziehen (aber niemals mehr als 3.500kg).

    Auch wenn ich keine Verwendung dafür habe - kann ich das anfechten, dass mein hochgelegter 4Matic kein Geländewagen ist? Was macht einen Geländewagen bzw dessen Typeinstufung aus? So ist das ja vollkommener Schwachsinn.


    Zitat

    Die Unterscheidung zwischen Allrad und Hinterradgetrieben macht aber dann irgendwie auch keinen Sinn... ?

    Im Heck, Im Bereich der Aufnahmen für die AHK, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich ein 4-Matik vom Normalo unterscheidet. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass auch der Hecktriebler eigentlich die 1800kg problemlos verkraften würde und er nur dank Fimenpolitik eingebremst wird... :/

    Das glaube ich auch...

  • Der begrenzente Faktor ist aber nicht der TÜV sondern der Fahrzeughersteller und der Hersteller der AHK.

    Aber auch die Hersteller begrenzen meist nicht ohne Grund. Klar, ein bisschen ist auch immer Modellpolitik dabei, aber das hat Grenzen. Allerdings ist bei normalen PKW immer die Grenze das zulässige Gesamtgewicht.



    Bei Leiterrahmenfahrzeugen wie G-Klasse, Defender, Landcruiser kann ich das Argument verstehen. Aber nur ich kann mir nicht vorstellen, dass ein M oder ML überhaupt anders konstruiert ist in der Blechgruppe, da Bremse etc gleich dimensioniert sind.

    Es geht an der Stelle nicht um Argumente, sondern um die Gesetzgebung. Dass die Gesetzgebung da durchaus unlogisch bzw. veraltet ist ... ja, bin ein gutes Stück dabei. Aber eher umgedreht, eine E-Klasse könnte sicher auch mehr ziehen heutzutage.

    Auch wenn ich keine Verwendung dafür habe - kann ich das anfechten, dass mein hochgelegter 4Matic kein Geländewagen ist? Was macht einen Geländewagen bzw dessen Typeinstufung aus?

    Natürlich ist auch das definiert was Geländefahrzeuge sind, in diesem Fall nach der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG

  • Aber auch die Hersteller begrenzen meist nicht ohne Grund. Klar, ein bisschen ist auch immer Modellpolitik dabei, aber das hat Grenzen. Allerdings ist bei normalen PKW immer die Grenze das zulässige Gesamtgewicht.

    Naja, ein S 202 mit 150 PS Diesel darf 1500 Kg ziehen, ein S 202 mit 306 PS (AMG) darf 0 Kg ziehen (ganz am Anfang durfte er mal 450 Kg ziehen), beide haben ein ähnliches Gesamtgewicht.......

    Es entscheidet der Fahrzeughersteller und nicht eine Organisation, was dass jeweilige Fahrzeug ziehen darf...... Klar, ist das ganze an gesetzliche Vorgaben gekoppelt.....