Mal 'ne kleine Frage an die Rechtsexperten hier in der Runde;
ist das Wenden auf Bundesstraßen außerorts grundsätzlich untersagt?
In §9 der StVO kann ich jedenfalls nichts entsprechendes entdecken.
Hintergrund:
Hab gestern außerorts auf einer Bundesstraße gedreht, dafür die Linksabbiegerspur eines Kreuzungsbereichs genutzt. Lange, gerade, übersichtliche Stelle, Verkehrsgefährdung anderer konnte ich somit ausschließen. Der freundliche Mann in Blau auf seinem Motorrad wollte dafür allerdings 25€ von mir sehen, ich konnte dies nicht ganz verstehen worauf hin er mir erklärte dass das Wenden auf Bundesstraßen außerorts grundsätzlich verboten sei.
Ich kannte diese Regel nicht und war daher im Glauben dass der Schutzmann das wohl besser weiß als ich und zahlte. Auch weil ich es eilig hatte und weiter wollte, ich weiß dass es klüger gewesen wäre ihn eine Anzeige schreiben zu lassen gegen die man Widerspruch einlegen kann...
Dennoch würde mich interessieren ob ich zu Recht abkassiert wurde oder eben nicht.