Bußgeld in der TüV - Abnahme Zeit!

    • Offizieller Beitrag

    Der Tüv verdient auch nix dran, wenn er das meldet.


    Richtig. Er verdient aber ein paar Euro mehr für die "erweiterte Hauptuntersuchung" bei überzogenem TÜV.


    Einfach zur rechten Zeit hinfahren und die Plakette kleben lassen, oder halt bezahlen und Klappe halten.


    Die Behörde hat hier wenig Fingerspitzengefühl gezeigt - aber das ist ja leider die Regel und nicht die Ausnahme.


    Meine Meinung.


    Gruß Jörg

  • ich könnte mir vorstellen, das es den Punkt hagelt da der Wagen zum Zeitpunkt wo wohl die Pol oder Politesse das Vergehen aufgenommen hat, im öffentlichen Verkehrsraum stand, sprich aufm Gehweg vor der Werkstatt.


    ich könnte mir vorstellen, das es den Punkt hagelt da der Wagen zum Zeitpunkt wo wohl die Pol oder Politesse das Vergehen aufgenommen hat, im öffentlichen Verkehrsraum stand, sprich aufm Gehweg vor der Werkstatt.


    Weder für das eine noch für das andere sieht der Bußgeldkatalog einen Punkt vor. Man kann auch rumfahren und es kostet nur 25 Euro (bei 4 Monate überzogen).


    gruss

  • Also:
    Ja, kostet auch Kohle, aber nur 17€ für Ab- und Anmeldung.
    Wem das zuviel ist, der sollte Fahrrad fahren.
    my 2 cents.
    Regards
    Rei97


    Wenn die Karre gerade einen Umbau bekommt, der länger dauert und dadurch ohnehin wieder Tüv fällig, wäre es ja bescheuert, vorher die HU zu machen. Und Ab- und wieder Anmelden kostet neben den paar Euro auch jeweils rund 2 Stunden genervtes Warten. Da gehe ich lieber das Risiko ein...

  • Wer denkt schon darüber nach sein Auto abzumelden, nur weil die Plakette abgelaufen ist. Außerdem muss so mancher auch zum Geldverdienen, arbeiten gehn und hat nicht die Zeit sich wegen so ner Lapalie ein paar Stunden auf'm Amt rumzudrücken. Die paar Euros für's An- und Abmelden sind doch das kleinste Problem. So lange das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr oder öffentlichem Gelände unterwegs ist, wird dabei eine Gesetzteslücke rein zum schickanieren mißbraucht.
    Nur eine gültige Plakette, gibt doch keine Sicherheit über die Einsatz- und Verkehrsicherheit des Fahrzeuges. Im Fall der Fälle, bei dem ein frisch getüvter Wagen aufgrund eines technischen Mangels in einen Unfall verwickelt wird, läßt sich ja auch kein Prüf-Ingenieur zur Verantwortung ziehen, da er im Rahmen seiner Überprüfung nur eine stichprobenmäßige, zeitpunktsbeschränkte Verkehrssicherheit bescheinigen kann. Auf gut Deutsch eignet sich der Prüfbericht eigentlich nur zum A...abwischen. :S


    Sorry, aber wenn das Auto in der Werkstatt, oder auf dem Hof der Werkstatt steht und mir wurde ein übereifriger Polizist einen Strafzettel kleben wollen würde ich ihn schon mal Fragen, ob er auch den Sinn von Gesetzten, Regeln und eines Handlungsspielraumes kennt... 8o Und ihn ebenso drauf Hinweisen, dass er als Polizist nicht bezahlt wird, kleinkarriert möglichst viele Strafzettel zu verteilen, sondern Recht- und Gesetz im angedachten Rahmen eingehalten werden.
    Ich hab's schon erlebt, dass ein älterer Kollege aufgrund eines solchen Hinweises, mit einem Grinsen im Gesicht, seinen übereifrigen Kollegen in die Schranken gewiesen hat. Es ist halt immer ne Frage der Form des "Wie und Warum".


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

    Einmal editiert, zuletzt von Locke1971 ()

  • Also:
    Ihr dürft ja mit Eueren Autos machen was Ihr wollt, aber ein Freund ist wegen genau so einer Socke, die das KFZ auf dem Privatgrundstück sah, dass nicht mit Mauern umgeben war und unsicht- bzw. unbetretbar war, mit einer Strafe überzogen worden. Er dachte genau so wie Ihr und ging vor den Kadi, der ihn verurteilte.
    Das war teuer, obwohl der VB des KFZs den TÜV überzogen hatte, er es kaufte und er das angemeldete KFZ auf den Hof eines Händlers stellte um den TÜV machen zu lassen.
    Merke!
    Auf hoher See und vor Gericht bist Du alleine mit Gott.
    Da wären mir 17€ wohlfeil.
    Sodele.
    Will in dem Fred nicht mehr mitspielen.
    Macht , was Ihr wollt.
    Regards
    Rei97

  • Na ja, wegen der 20,-€ vor Gericht zu ziehen, zumal die Gesetzeslage ja gegeben ist, war wohl nicht sehr schlau... :rolleyes:
    Deswegen erwähnte ich ja den Ermessensspielraum - und der ist bei Beamten mitunter, wenn auch selten anzutreffen.
    Desweiteren wäre ein Anwalt der mich bei einem solchen Vorhaben nicht ausdrücklich auf die anzunehmende Niederlage hinweist, da halt einfach nach Gesetzteslage entschieden wird, die längste Zeit mein Anwalt gewesen.


    Außer man hat Zeit, Muße und Geld und wühlt sich durch alle Instanzen, um darauf Aufmerksam zu machen, dass nicht alles was rechtmäßig, auch sinnvoll ist.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • obwohl der VB des KFZs den TÜV überzogen hatte, er es kaufte und er das angemeldete KFZ auf den Hof eines Händlers stellte um den TÜV machen zu lassen.


    Wie hat er denn bitte das Fahrzeug angemeldet ohne gültige HU? Das funktioniert nicht. Und wenn er es noch nicht angemeldet hatte, dann war er auch nicht der Halter.


    Er dachte genau so wie Ihr und ging vor den Kadi, der ihn verurteilte.


    Naja, das ist auch herzlich doof. Ermessensspielraum ist nunmal nicht einklagbar und wenn einem klar nachgewiesen werden kann, dass man das Ticket verdient hat, dann sollte man zahlen und gut ist. Auch wenn man die zugrunde liegende Regelung an sich ablehnt.


    Da gehe ich lieber das Risiko ein...


    So lange das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr oder öffentlichem Gelände unterwegs ist, wird dabei eine Gesetzteslücke rein zum schickanieren mißbraucht.


    Natürlich kann man über Sinn und Unsinn streiten. Der Gedanke dahinter ist wohl, dass die Meinung "da gehe ich lieber das Risiko ein" keine Nahrung bekommt. Klar hätten wir nur ehrliche Mitmenschen, die dann tatsächlich das Fahrzeug nicht bewegen, dann wäre das so. Aber es wird auch genug geben, die sich sagen, naja einmal kurz wo hin gefahren ohne HU ... man wird mich schon nicht erwischen und in 30 Minuten steht das Fahrzeug ja wieder auf Privatgelände, dann können die mir gar nichts mehr.
    An der Stelle hat man einfach gesagt, wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, dann muss es auch eine gültige HU besitzen. Einfache Regel ohne Ausnahmen.


    Nebenbei: Die 17€ hätte der TE ganz locker bei Versicherung und Steuer wieder eingespart.


    gruss

  • Zu der Geschichte fällt mir ein Arbeitskollege ein der letztes Jahr den TÜV um 1 Jahr überzogen hat. Er wurde dann wohl angeschwärztz von jemandem, denn die Polizei schlug in der Firma auf und hat ihm darauf nochmal 8 Wochen Zeit gegeben um TÜV zu machen!!


    Meiner Meinung nach ein absolutes Unding!
    Nach der Abnahme bekam er dann 1 Jahr frisch die er jetzt schon wieder um 6 Monate überzogen hat aus Geldmangel usw.
    Ich bin schwer am Grübeln die Sherrifs darauf hinzuweisen


    Achja..... er hat weder Punkte noch Strafe erhalten laut seiner Aussage!!!

    --------- Auf der Suche nach einer Motorhaube, Farbcode 744 -------------