Bußgeld in der TüV - Abnahme Zeit!

  • Hallo zusammen,


    mir ist eine obskure Geschichte passiert.
    Da ich ein anderes KFZ zur Verfügung hatte, habe ich mein KFZ in der geschlossenen Garage stehen gehabt und ein paar Monate den TÜV überzogen.


    Nun kam der Tag X - ich wollte den TÜV endlich abnehmen lassen. Als der Wagen aufeinmal nicht mehr in meiner Garage starten wollte, habe ich meinen Schutzbrief Service
    angerufen, da ich selber keine Zeit hatte auf Bastelei. Der kam auch und stellte einen Defekt meiner Kraftstoffpumpe fest. Nun schleppte dieser mich vor die von mir gewählte Werkstatt. Ich gab den Schlüssel und Papiere ab, zur TüV Abnahme und Instandsetzung der Benzinpumpe. Weil der TÜV Prüfer immer zur Werkstatt dort kommt oder im Austausch mit anderen Prüf Werkstätten ist, war ich schoneinmal zufriedener Kunde da.


    Keine 5 Tage später bekomme ich einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle dass ich mich äußern sollte, zur abgelaufenen TÜV Geschichte und wer Fahrer zur Tatzeit gewesen ist. Natürlich war es die Werkstatt die den TüV und Instandsetzung zu diesem Zeitpunkt an dem Tag getätig hat. Ich lies mir von dem Meister ein Schreiben ausstellen, dass er zu dieser Zeit den Wagen im Besitz hatte und den Tüv in dieser Zeit getätigt hat. Er sagte mir auch, dass es da wohl keine Probleme geben wird und bestätige mir alles schriftlich mit Stempel. Auch das Abschlepp-Protokoll der Versicherung fügte ich bei.


    Nun kommts, ich soll trotzdem höchstwahrscheinlich Punkt bekommen und Strafe zahlen! Ich finde das persönlich unglaublich.
    Dann kann ich mich ja auch als Stalker auf dem TüV /Dekra Parkplatz stellen und schaue mir Autos raus die mindestens den Tüv 4 Monate überzogen haben und rufe die Polizei.


    Wem ist sowas mal passiert ?(


    netten Gruss
    John

  • Ich denke mal, das die Punkte für die Tatsache sein sollen, das der Tüv zum "Tatzeitpunkt" 4 Monate überschritten war.


    Wobei es dann meines Wissens aber nur ein Verwarnungsgeld von 25€ geben darf. Hättest du einen LKW oder Bus, sähe das mit 40€ und einem Punkt anders aus.

    R.I.P.
    C180 Elegance


    Unsterblich Dank Google Street View
    Und das sogar vor meiner Haustür

  • Du hast ja recht mit dem Punkt. Aber wenn jemand bei Tüv schon steht mit seinem KFZ so gesehen ?


    Ich weiss, habe gehört es gibt eine Pflicht des KFZ Besitzer den TÜV regelmäßig abnehmen zu lassen, auch wenn das KFZ nicht benutzt wurde kann es auf befriedeten Besitztum sogar eine Strafe gegen.


    Aber in der TüV Abnahme Zeit bei einer Werkstatt?

  • Du hast ja recht mit dem Punkt.


    Also gibt es keinen Punkt?
    Denn das Strafmaß wäre der einzige Punkt, der fragwürdig ist.

    Ich weiss, habe gehört es gibt eine Pflicht des KFZ Besitzer den TÜV regelmäßig abnehmen zu lassen, auch wenn das KFZ nicht benutzt wurde kann es auf befriedeten Besitztum sogar eine Strafe gegen.


    So sieht es aus. Wann kommt es raus? Klar, in dem Moment wo du dann doch einen neuen TÜV willst ;).
    Alternativ hättest du das Fahrzeug abmelden können, aber ein angemeldetes Fahrzeug braucht auch eine gültige HU, egal ob es fährt oder nicht.
    Damit sollten alle Fragen beantwortet sein. Zahl es und gut ist.


    gruss

  • Ja ist normal... ist mir auch passiert, als ich den Motorumbau hatte. Das Fahrzeug stand auf Privatgelände und war nicht fahrbereit. Ist aber egal. Es ist nicht abgemeldet, also könnte man theoretisch damit fahren.
    Also das Ding verschlossen in der Garage, damit keiner dran kann oder Schilder ab.
    Ob nun das Auto bei dir auf dem Hof oder bei der Werkstatt auf dem Hof steht, dort hin geschleppt oder selbst gefahren... wird alles keine Rolle spielen.
    Bei der Werkstatt die Schilder ab und in den Kofferraum gelegt, dann hätte keiner was machen können


    Gruß,
    Stephan

  • Den Punkt werde ich wohl bekommen wenn die Strafe zuschlägt.


    Er stand ja in der geschlossenen Garage - mit dem Schilder abmachen habe ich nicht gewusst. Aber wenn der Meister den Wagen auf dem Bürgersteig parkt und damit rumfährt, geht ja auch schlecht ohne Schilder, wenn er nicht seine nimmt.


    Meiner Meinung war das KFZ in der TüV Zeit da und ist zu Spät für eine Ordnungwidrigkeit.
    Wo hörts auf wo fängt es an ? Vieleicht kann man jemanden noch anschwärzen wenn der Prüfer unterm Auspuff ist und noch keine Plakette vergeben hat.


    Oder auf nem TüV Parkplatz rumlaufen und die Polizei rufen wenn die Wartenden drinnen Kaffee trinken. Bestimmt ein großer Spass, vieleicht mache ich dass dann mal als Rentner..


    Trotzdem Danke für die Ansichten ;)

  • Bei der Werkstatt die Schilder ab und in den Kofferraum gelegt, dann hätte keiner was machen können


    Warum nicht?
    Beim machen der HU fällt doch trotzdem auf, dass diese 4 Monate überzogen wurde.

    Den Punkt werde ich wohl bekommen wenn die Strafe zuschlägt.


    Der Bußgeldkatalog sagt für 4 Monate überziehen 25 Euro Strafe, aber keinen Punkt. Nichts anderes solltest du an Strafe bekommen.

    Er stand ja in der geschlossenen Garage ... . Aber wenn der Meister den Wagen auf dem Bürgersteig parkt und damit rumfährt, geht ja auch schlecht ohne Schilder, wenn er nicht seine nimmt.


    Meiner Meinung war das KFZ in der TüV Zeit da und ist zu Spät für eine Ordnungwidrigkeit.
    Wo hörts auf wo fängt es an ? Vieleicht kann man jemanden noch anschwärzen wenn der Prüfer unterm Auspuff ist und noch keine Plakette vergeben hat.


    Nochmal: Es ist egal ob Schilder dran sind oder nicht, es ist egal, ob das Fahrzeug auf öffentlichem Straßenland bewegt wird oder nicht. Ein angemeldetes Fahrzeug hat eine gültige HU zu haben und wenn das nicht der Fall ist, dann gibt es eine entsprechende Strafe. bei dir ist doch absolut klar nachzuvollziehen, dass das Fahrzeug 4 Monate keine gültige HU hatte. Daran ändert auch nichts, dass du jetzt wieder eine gültige HU hast.
    Die richtige Vorgehensweise wäre entweder HU rechtzeitig machen oder abmelden gewesen. Bei letzterem darfst du sogar zum TÜV ohne HU fahren (aber nur diese Fahrt), um die HU zu machen.


    gruss


  • Die richtige Vorgehensweise wäre entweder HU rechtzeitig machen oder abmelden gewesen. Bei letzterem darfst du sogar zum TÜV ohne HU fahren (aber nur diese Fahrt), um die HU zu machen.


    gruss


    Wie abgemeldet zum TüV fahren oder denke eher mit ÜberführungsKennzeichen ?
    Ansonsten habe ich mal gehört, dass es erlaubt ist auf direktem Weg zum TÜV ( DEKRA, KÜS) fahren.

  • Ansonsten habe ich mal gehört, dass es erlaubt ist auf direktem Weg zum TÜV ( DEKRA, KÜS) fahren.


    Ganz genau, um das Fahrzeug anzumelden, braucht es ja eine gültige HU. Und genau diese eine Fahrt darfst du ohne Anmeldung und HU machen (natürlich nicht von Hamburg zum TÜV in München ;)).
    4 Monate die HU überziehen bei einem angemeldeten Fahrzeug darfst du hingegen nicht.


    gruss


  • Die richtige Vorgehensweise wäre entweder HU rechtzeitig machen oder abmelden gewesen. Bei letzterem darfst du sogar zum TÜV ohne HU fahren (aber nur diese Fahrt), um die HU zu machen.


    Hmm, die TÜV-Prüfung erst nach Abmeldung ist bei scharfer Auslegung eher grenzwertig, da im Gesetzestext nur von Rückfahrt die Rede ist. Beim Zulassungsverfahren ist die Fahrt zur HU hingegen eindeutig erwähnt.


    Das alles steht und fällt mit einer bestehenden Versicherung!


    http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.