Hallo zusammen, ich bin am 30.9.2013 in Neuwied geblitzt worden. Und zwar lt. Schreiben mit 61 km/h. Das heisst 11 km/h zu schnell.Abzüglich der Toleranz von 3 km/h sind das 8 km/h zu schnell.Damit liege ich lt.Bußgeldkatalog bei 15 Euro Verwarnungsgeld.
Der Bescheid geht aber über 25 Euro und lt.Bescheid 11 km/h zu schnell.Bei genauerem Hinsehen habe ich gemerkt, daß der Sachbearbeiter bewusst oder unbewusst die 3 km/h Toleranz nicht abgezogen hat. Schwarz auf Weiß ist nachzulesen, daß ich ohne Toleranzabzug 11 km/h zu schnell war,damit läge ich dann bei 25Euro Verwarnungsgeld. In der Zwischenzeit habe ich bereits zweimal Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und bis zum heutigen Tag keine Antwort erhalten. Das Schreiben war von der Zentralen Bußgeldstelle Speyer. Ich kann nur jedem raten, sich einen Bescheid genauestens anzusehen,falls man geblitzt wird.
Verwarnungsgeld wegen überhöhte Geschwindigkeit
- feirefix
- Erledigt
-
-
-
Moin,
warum legst du denn zwei mal Einspruch ein, wenn die garnichts gegen deinen ersten Einspruch hatten?
Schließlich hast du keine Antwort bekommen.Ich hatte auch schonmal Einspruch eingelegt und keine Antwort bekommen.
Die geben sich da einfach nicht die Blöße, dir mit einem "Sehr geehrter Herr Feirefix" Zweizeiler zu antworten, der mir "stattgegeben" endet.Grüße
-
Hallo, das habe ich gemacht, weil ich die Vermutung habe, daß der erste Einspruch verschwunden ist.Denn wer das Schreiben bearbeitet hat, ist namentlich zu erkennen. Es ist eine Frau S. den Namen will ich hier nicht erwähnen. Wenn sich selbst eine Bußgeldstelle nicht an einen gültigen Katalog hält, wer dann?
-
Wieso legt die Nennung des Sachbearbeiters nahe, dass der Einspruch verschwunden sein könnte? Klar kann er verschwunden sein, aber warum soll die Nennung des Namens der Grund sein?
-
Anrufen, steht sicher ne Durchwahl drauf.
Aber ich bleibe dabei, die Sache wird sich erledigt haben. -
Hallo !
Genau so lange wie es dauert, wenn nach uuuuuunendlich gefühlterZeit
das erste "Schriftstück" ( bzgl. Sünde ) mal ins Haus flattert ( 1-2 Monate ),
soooooolange lässt sich die Behörde auch Zeit um auf z.B. Einsprüche zu
antworten. Wer es "schneller" wissen möchte ( ob angekommen bzw. evtl.
schon in Bearbeitung ? ), der ruft einfach beim im Schriftstück genannten
SACHBEARBEITER an. Der sollte vorab wenigstens eine Auskunft geben können.Wenn nicht, dann wenigstens aufgrund des Anrufes auf dem Stapel ganz oben
Gruß Thomas
-
Hab auch grad so ein nettes Foto bekommen,innerorts bei 50 mit 77kmh gemessen.
Nach abzug bleiben 74 über.
Da bekomm ich nach 2 Monaten ein Schreiben ob ich die Schuld anerkenne,auf der Rückseite der Fragebogen.
Also renn ich erstmal los und kopiere das Teil,Briefumschlag und Marke und wieder losrennen ums einzuwerfen.
Artet glatt in Arbeit aus.
Dann kommt der eigendliche Becheid und aus 80 Euro werden mit Bearbeitungsgebühr und Auslagen 108,50 Euro.
Die 80 hab ich glatt verdient,war ja zu schnell(wenn ich das nach 2 Monaten auch nicht mehr nachvollziehen kann)
Aber die 28,50 kotzen mich an.Zahl ich als Steuerzahler nicht eh das Gehalt von diesen Bürokraten.
Und besonders die Auslagen,können die nicht einfach einen Zahlschein schicken und reinschreiben das wenn ich zahle alles klar ist und wenn nicht das ganze als Einspruch angesehen wird? -
Können sie in dem Fall nicht, da ja geklärt werden muss wer die fälligen Punkte bekommt.
Ist aber trotzdem nervig, über diese völlig überzogene Bearbeitungsgebühr hab ich mich auch schon aufgeregt...BTT: Wenn nach deinem Einspruch nix kommt, warum was unternehmen? Lass sie doch machen, und wenn sie nix machen ist doch um so besser.
-
das habe ich gemacht, weil ich die Vermutung habe, daß der erste Einspruch verschwunden ist.
Warum verschickt man das dann nicht per Einwurfeinschreiben ? Dann muss der Briefträger unterschreiben, das er es eingeworfn hat und die können nicht sagen, das nichts angekommen sei. -
Hallo, es geht mir eigentlich weniger darum, daß die noch nicht reagiert haben, sondern auch ein Verwarnungsgeld nach zu kontrollieren. 10 Euro Unterschied ist auch Geld.
-