Wenn er unschuldig wäre, hätte er kein Geständnis ablegen müssen, sondern wäre aufgrund der Beweislage freizusprechen.
Du liest nicht richtig. Ich habe nicht gesagt, dass seine Unschuld festgestellt wurde, sondern es wurde nicht seine Schuld festgestellt und damit gilt weiter die Unschuldsvermutung und diese fordern so Ofarim um sein Anwalt auch weiter ein ... zu Recht. Dein "wenn" Schluss ist unzulässig, denn dieser greift hier mit einem solchen Deal nicht. Er musste auch gar nichts. Er ist bislang unschuldig, weil ihn niemand verurteilt hat und auch niemand mehr dafür verurteilen wird. Er wird sein Leben lang unschuldig bleiben. Und das kann und darf er auch zu Recht einfordern, dass niemand ihn z.B. öffentlich als schuldig bezeichnet. Da sind wir schnell bei Verleumdung.