sollte fuer eine Abschiebung reichen.
Dafür muss das Land, wohin man sie abschiebt, auch annehmen wollen. Wenn man das aber nicht beweisen kann, werden die Nein sagen. Wollen ja die Leute selber nicht...
Man müsste ja nur das Asylrecht richtig nutzen. Für Asyl muss man nachweisen, dass man in Lebensgefahr ist oder politisch verfolgt. Dazu gehört selbstverständlich ein Nachweis, woher man kommt