Politik-Diskussionsthread

  • Ja , ja ich persönlich finde das Urteil ja ok und möchte nicht das wir Afghanistan so eine Fachkraft entziehen .....

  • Du könntest trotzdem mal hinterfragen was du für einen Schund konsumierst und verbreitest.


    Zitat

    Er hätte niemals einreisen dürfen.

    Ja weil man auch vorher weiß wie die Leute ticken?


    Und das er eine Strafe auf Bewährung bekommen hat wurde bewusst verschwiegen weil dann Hetze wie:

    Zitat

    …sondern eine Einladung, sich über das nächste wehrlose Opfer herzumachen…

    nicht mehr funktioniert hätte. Beim nächsten mal landest er im Knast. Wo genau ist das Urteil eine Einladung?



    Man muss nicht alles gut finden, man kann seine eigene Meinung haben, aber muss sich nicht jeden Müll in den Kopf pressen und weiter verbreiten (vor allem nicht hier).

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  • Neues aus Absurdistan:



    Anzeige ist raus wegen einer Aussage in einem YT-Video. Ich frage mich ernsthaft wer sowas anzeigt :/ Also welche Person sich das ansieht und dann meint eine Anzeige wäre eine gute Idee. Na gut, eventuell war es Karl selbst, man weiß es nicht :dontSee:

    Ein Gewaltverbrecher ist Lauterbach nur, wenn man ihm dahingehend was beweisen kann oder eine Verurteilung vorliegt. Das dürfte nicht der Fall sein und deswegen geht die Anzeige in Ordnung.


    Der Einsteller darf sich übrigens bei Meta bedanken. Normalerweise liegen da einige Meldungen zur Löschung vor. Die lehnt Meta aber regelmäßig mit fadenscheiniger Begründung ab. Dann kommt einer mit der Anzeige und peng.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Sorry, aber wo hast dieses,, seriöse "Blatt ausgegraben???

    Das Blatt kann man sicher kritisieren, die Nummer vor Gericht aber auch. Und der Fall ging ja genauso durch die serösen Medien.


    Wer vielfache Sexualstraftaten begeht, kann nicht so davon kommen. Natürlich spielt auch der Rechtsstaat keine tolle Rolle. Grade bei solchen jungen Menschen muss ein Urteil möglichst zeitnah erfolgen. Aber das hat alles so lange gedauert, dass derjenige in der Zwischenzeit eine Nummer nach der anderen durchziehen konnte. Wenn das Elternhaus versagt hat, dann muss der Staat "erziehen" indem er Urteile spricht, die auch etwas weh tun. In dem Alter kann man noch erziehen, aber so funktioniert das garantiert nicht.


    Hier sehe ich auch das Verhalten bereits so verfestigt, dass mit einem "DuDu!" man nicht mehr weiter kommt. Dass das Jugendstrafrecht das oberste Ziel der Erziehung hat, ist auch gut so, aber hier hächelt man nur noch hinterher.

  • Es gab schon Fälle, da mussten Straftäter aus der U-Haft entlassen und entschädigt werden, weil die Ermittlungsbehörden die Anklage nicht fertigstellen konnten. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH wirkt sich eine, nicht vom Beschuldigten zu vertretende, überlange Verfahrensdauer auf das Strafmaß dergestalt aus, dass das zu ermäßigen ist.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Das Blatt kann man sicher kritisieren, die Nummer vor Gericht aber auch. Und der Fall ging ja genauso durch die serösen Medien.

    Klar, man kann darüber diskutieren, ob das Urteil gerecht ist. Dabei muss man sich aber an die Fakten halten.

    Dieses Nachrichtenportal stellt es so dar, als wären ein Verbot, sich zu besaufen und ein Anti-Agressions-Training die einzigen Sanktionen, die der Typ bekommen hat. Das ist nicht richtig.


    Er saß bis zur Verhandlung sechs Monate in U-Haft und hat eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten erhalten. Alkoholverbot und Anti-Agressions-Training sind nicht Strafe, sondern Bewährungsauflagen.


    Die Gründe für das relativ milde Urteil waren unter anderem, dass die Taten, wegen denen er verurteilt wurde, erst nach Jahren angezeigt worden sind. Da hätte die Strafe kaum noch einen erzieherischen Effekt gehabt. Außerdem wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zum Tatzeitpunkt als Heranwachsender galt. Und er hat vollumfänglich gestanden.


    Nichtsdestotrotz kann man die Frage aufwerfen, ob eine Haftstrafe ohne Bewährung eventuell gerechter gewesen wäre. Aber dann sollte man als Journalist ALLE Fakten abbilden, und nicht bloß die, die einem in den Kram passen.

    Aber die Wahrheit spielt für solche Nazi-Nachrichtenportale keine Rolle. Die wollen nicht informieren. Die wollen bloß Aversionen gegen Ausländer schüren.

    Das Fazit, was aus diesem Artikel gezogen werden soll, ist doch, wie immer dasselbe: Ausländer sind kriminell, weil sie der Herrenrasse kognitiv und moralisch unterlegen sind. Und die deutschen Behörden kriegen es nicht hin, sie angemessen zu bestrafen. Das ist kein Journalismus, das ist Propaganda.

  • Nichtsdestotrotz kann man die Frage aufwerfen, ob eine Haftstrafe ohne Bewährung eventuell gerechter gewesen wäre. Aber dann sollte man als Journalist ALLE Fakten abbilden, und nicht bloß die, die einem in den Kram passen.

    Wir sollten beide untereinander klar stellen, worum es geht?


    Dieses Portal "Junge Freiheit" ist absolute Scheiße und hat mit seriösem Journalismus nichts zu tun (der ÖRR aber leider auch immer weniger).

    Und dass die Bewährungsstrafe raus gelassen haben, ist total daneben. Und damit ist genug gesagt zu diesem Portal, weil es nicht mehr zu sagen gibt.


    Trotzdem ist dieser Fall kritisch zu sehen und das ist die andere Komponente. Und da geht es nicht "gerecht", vor allem im Jugendstrafrecht. Es geht darum zu erziehen und jeder, der sich sich damit auskennt sagt die, dass man Kinder und auch noch zum Teil Jugendliche auf dem Fuß bestrafen muss (darum gibt es das Jugendstrafrecht ... zu Recht). Ich habe nicht den Glauben, dass der Typ aus dem Urteil lernt. Der Erziehungsauftrag wird leider verpuffen in dem Fall.


    Er saß bis zur Verhandlung sechs Monate in U-Haft und hat eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten erhalten.

    Nur nebenbei, zu Unrecht saß er in Haft.

    Denn hätte er eine Haftstrafe (ohne Bewährung bekommen), wäre die natürlich angerechnet worden. Aber die Justiz lag daneben, Vergewaltigung ist nicht Haftbewert, sagt das Urteil.

    Bekommt der auch noch eine Entschädigung dafür? Würde mich nicht wundern.

    Einmal editiert, zuletzt von Focus () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Julian mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Trotzdem ist dieser Fall kritisch zu sehen und das ist die andere Komponente. Und da geht es nicht "gerecht", vor allem im Jugendstrafrecht. Es geht darum zu erziehen und jeder, der sich sich damit auskennt sagt die, dass man Kinder und auch noch zum Teil Jugendliche auf dem Fuß bestrafen muss (darum gibt es das Jugendstrafrecht ... zu Recht). Ich habe nicht den Glauben, dass der Typ aus dem Urteil lernt. Der Erziehungsauftrag wird leider verpuffen in dem Fall.

    Klar, in einer perfekten Welt würde jeder Kriminelle spätestens vier Wochen nachdem er seine Straftat begangen hat, vor Gericht stehen. Nur ist das in der Praxis halt kaum zu machen. Einerseits sind die Staatsanwaltschaften unterbesetzt, andererseits gibt es Delikte, bei denen die Ermittlungen recht zeitaufwändig sind, und dann wird auch nicht jede Tat sofort angezeigt. Hier war das Problem, dass das Opfer erst nach mehreren Jahren Anzeige erstattet hat.

    Nur nebenbei, zu Unrecht saß er in Haft.

    Denn hätte er eine Haftstrafe (ohne Bewährung bekommen), wäre die natürlich angerechnet worden. Aber die Justiz lag daneben, Vergewaltigung ist nicht Haftbewert, sagt das Urteil.

    Bekommt der auch noch eine Entschädigung dafür? Würde mich nicht wundern.

    Nein. Zu Unrecht sitzt man nur in Haft, wenn man unschuldig ist. Haftstrafen mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Wenn der Täter noch nicht einschlägig vorbestraft ist, in gesicherten Verhältnissen lebt und sich vor Gericht nicht gerade anstellt wie ein Vollidiot, bekommt er in aller Regel auch Bewährung. Aber das ist kein Freispruch zweiter Klasse, sondern immer noch eine Haftstrafe. Wenn der Verurteilte sich erneut strafbar macht oder sich nicht an seine Auflagen hält, fährt er ein. Die Zeit in U-Haft wird ihm dann auf seine Strafe angerechnet, das heißt, er kommt sechs Monate eher raus. Aber auch wenn er seine Bewährungszeit übersteht, hat er keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit, die er bereits abgesessen hat. Er hat ja schließlich eine Haftstrafe erhalten. Nur dass die Vollstreckung der restlichen Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.