Wieviel bekomme ich noch für meinen?

  • Ohne gültige TÜV -Plakette können die die Kisten nicht mehr in den Zielländern einführen. Automatik wird als Rep.-Anfällig angesehen und ist nicht unbedingt erwünscht. SSD, Fensterheber und Klima wird da ein wesentlich höherer Stellenwert eingeräumt.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Na ja, es ist auch immer davon abhngig was man verkauft und wieviel Kopfschmeren man dafur Zahlen mochte. Ich hab folgende erfahrung gemacht:


    1. Wenn Ich moglichst gut Verkaufen will dann suche Ich einen privaten Kaufer der (meist) aus der Region kommt. Der Kaufer hat ein gutes Gefuhl ein Auto aus seiner gegend zu kaufen und ist bereit dafur mehr zu Zahlen.


    2. Sind die schnappchen Jager, die rufen so schnell wie moglich an (manchmal lassen die auch mehrere Kollegen anrufen) machen das Auto schlecht und versuchen das Geschaft noch am Telefon abzuschließen. Wenn die gucken kommen sind die meist sehr unfreundlich, vor allen wenn noch jemand da ist der mehr Zahlen will.


    3. Serioser Export Handler - der weiss was das Angebotene Fahrzeug wert ist und mochte das Auto fur einen wirklich guten aber gerechten Preis zahlen. Fragt alles was wichtig ist am Telefon und handelt ein Preis aus. Wenn die Beschreibung korrekt war - wird bei Besichtigung / Abholung nicht mehr Verhandelt.


    Und sowas hat man dann als ergebniss:


    1. Gut Verkauft. 5x Gucken gewesen, 5 Tage Zeit bis zur Entscheidung (Kaufer 2+3 muss man dann auch ertragen). Ruft noch 5 mal in der ersten Woche an wegen allen moglichen fragen die Ihm nach dem Kauf einfallen. Versucht nachtraglich zu Verhandeln nachdem Er einen Kratzer gefunden hat den man nicht Beschrieben hat.


    2. Einfach finger weg - an die kann man immer Verkaufen


    3. Etwas schlechter Verkauft als bei 1, dafur alles in einen nach 1 Stunde alles erledigt. Man sieht / hort wieder voneinander wenn man das nachste Auto verkauft.


    Ich hab mich immer fur Kaufer 3 entschieden - aber das muss bekanntlich jeder selbst wissen....

    • Offizieller Beitrag

    Für die Zulassung eines Ausfuhrkennzeichens wird ein gültiger TÜV benötigt. Dessen Gültigkeit muss mindestens der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens entsprechen. Ist das Fahrzeug bereits stillgelegt, muss ein Gutachten vorgelegt werden.


    Gruß Jörg

  • Fahrzeuge, die nach Afrika oder sonst wo hin gehen, bekommen normalerweise ja aber kein Ausfuhrkennzeichen.
    Ein Ausfuhrkennzeichen ist ja dafür gemacht, dass man in der Zukunft eine "automatische" Abmeldung bekommt, ohne dass man noch einmal zur Behörde rennen muss inkl. Schilder vorlegen etc.. Solch ein Kennzeichen besorgt man sich, wenn man das Fahrzeug noch über öffentliches Straßenland bewegen möchte (also z.B. um es nach Polen zu verbringen). Für ein Ausfuhrkennzeichen gelten daher im Prinzip die gleichen Voraussetzungen, wie bei einer normalen Zulassung (also gültige HU, gültige Versicherung, etc.).


    Wie das mit gültiger HU für die Zielländer, wie behauptet, funktionieren soll, wenn das Fahrzeug vom Schiff rollt, ist mir allerdings ein Rätsel. Denn was an Unterlagen, außer dem Fahrzeugbrief existiert denn in einem solchen Fall noch?
    Der Schein ist mit der Abmeldung des Fahrzeugs futsch, die Kennzeichen ebenfalls. Wo und wie ist an der Stelle eine gültige HU überhaupt dokumentiert? (was die Voraussetzung wäre, wenn man auf eine gültige HU besteht)


    gruss

  • Auf dem Abmeldezettel vom Strassenverkehrsamt ist das eingetragen.


    gruß

    Untersteuern ist wenn man den Baum zuerst sieht, Übersteuern ist wenn man den Baum zuerst hört...