Käufer meldet Auto nicht um - Zwangsstilllegung oder Anwalt?

  • Stellt hier mal keine Hypothesen auf, was wäre wenn etc.


    mich würde es interessieren, wie der TE wirklich vorgehen wird / heute vorgegangen ist.


    Ich finde das ganze Thema interessant, da ich im Laufe des Jahres oder nächstes Jahr meinen w202 abgeben werde und so lernt man einige Dinge schon mal dazu.

  • Ich denke nicht, dass mich das betrifft, denn meine Versicherung muss den Schaden zahlen, also muss sie auch einklagen, nicht ich.


    Natürlich wird die Versicherung den Schaden zahlen, denn dazu ist sie verpflichtet. Im Gegenzug wird sie aber knallhart dich hochstufen in deiner Haftpflichteinstufung. Und schon sind wir bei deinem Schaden ;).

    Sind doch Deine Schilder...schießlich hast Du sie bezahlt.


    Naja und indem er sie beim Verkauf am Fahrzeug gelassen hat, würde ich behaupten hat, er sie mit verkauft. Sprich das Eigentum an den Käufer abgegeben.
    Von daher wäre ich mit einer Nacht und Nebel Aktion an der Stelle sehr vorsichtig. Ein Unrecht rechtfertigt nicht das andere.

    Ein Zweizeiler-Fax an meine Versicherung und sie schieben alles an, ist mir in diesem Falle wirklich lieber.


    Dann mach das und lerne ggf. das der Ärger damit erst richtig losgeht.


    gruss

  • Tja wieder mal ein Beweis dafür in was für einer Gesellschaft wir gedeien...


    Ich habe auch schon einige male Fahrzeuge mit Kennzeichen mitgegeben.


    Nach 2 Wochenkam dann manchmal ein Blitzerfoto etc.


    Sobald im Kaufvertrag unter Übergabe ein Datum und Uhrzeit (in etwa) steht,
    ist der Verkäufer bei allen Blödsinn mit dem Auto raus...


    Wenn aber ein Unfall mit meiner Versicherung passiert , sagt die Versicherung ...Pech !!!
    Ist das selbe , asl würde ich den Wagen nur verborgen....


    Hmmm jedoch Straftaten oder Verkehrsdelikte können ja dann dem neuen Besitzer zugeordnet
    werden...


    Ich würde zur Zulassung gehen und dort mal fragen wegen einer Zwangsstilllegung....

    Viele Grüße aus Magdeburg , Ralf


    Bisher der 6. Mercedes in Folge und Nr 5 , am 27.01. 2013 .... kaputt gefahren..... ;( ;( ;(


    3 x W 202 Esprit ,
    1 x Sprinter 308 D ,
    1 x Sprinter 312 TD ,
    1 x W 123 - 230 E Aut
    und nun kommt noch ein W 201...


    :rolleyes: ;(

  • Um das mal klarzustellen.
    Ist ein Kaufvertrag vorhanden wo drinsteht wann der Wagen umgemeldet werden muß und steht die Personalausweißnr drin.
    Oder die abgelesene Adresse vom Perso.
    Ist man raus aus der Sache!
    Ganz egal was mit dem Wagen gemacht wird.
    Weder Blitzerfotos noch hochstufungen bei einen Unfall werden einem angelastet.
    Das ist nur der Fall wenn der neue Besitzer nicht ermittelbar ist.(ist so ein beschissenes Gesetz was extra eingerichtet wurde um zb Schrottautos vom Straßenrand jemanden anlasten zu können)
    Deshalb immer schön den Perso zeigen lassen...........
    Beispiel-Verkauf alten 202 zum schlachten für 200Euro an irgendeinen Bastler.
    Der baut ab was er braucht und läßt den Rest irgendwo stehen.
    Vieleicht läuft auch noch Öl raus.
    Du hast keinen Kaufvertrag-warum auch bei so ner Kiste.
    Geldstrafe und Entsorgung sind dann dein Problem weil du anhand der Fahrgestellnr als letzter Besitzer ermittelt wurdest.
    Das können leicht mehrere Tausend Euro sein.

  • Im Gegenzug wird sie aber knallhart dich hochstufen in deiner Haftpflichteinstufung.


    Nein, siehe mein ADAC-Zitat weiter oben.


    Dann mach das und lerne ggf. das der Ärger damit erst richtig losgeht.


    Was soll dann schon passieren? Letztlich sogar noch zuwenig, denn die Zul'stelle meinte eben, dass sie bei entsprechender Meldung der Versicherung erst in 4 Wochen tätig wird, mit einer (für den Käufer ganz plötzlich erfolgenden) Zwangsstilllegung. Das hieße aber, dass er ab jetzt noch bis zu 4 Wochen mit dem Auto rumfahren kann, weil er gar nicht ahnt, was diesbzgl. im Busche ist.


    Damit bin ich also wieder bei meiner Ausgangsfrage: Zwangsstilllegung oder Anwalt? Denn einen Brief vom Anwalt hätte er bereits Ende der Woche, und wahrscheinlich würde das auch schon reichen, damit er endlich handelt.

  • Mal abgesehen davon, dass es Grenzwertig ist, ein zugelassendes Fahrzeug zu verkaufen, würde ich da nicht mehr lange fackeln...


    Ich hätte nach spätestens einer Woche rechtliche Schritte eingeleitet, um Schaden abzuwenden...
    Obendrein wäre ich her gegangen, und hätte mir die Schilder geholt.


    Man kann sich ja selber ausmalen, was der Käufer alles anstellen kann mit dem Auto, wo DU dann erstmal die Post für bekommst, und DU dann das Theater hast, das Gegenteil zu beweisen.




    Grüße...

    Döp Döp Döp Dödödöpdöpdöp Dö Döp Döp Döp Dödödöpdöpdöp.... H.P. Baxter

  • Hat er denn keine Eier? :D


    Eier haben hat nix mit illegalen Handlungen zu tun. Wäre das Abschrauben der Schilder definitiv legal, hätte ich es längst gemacht. Aber wer von Euch ist Anwalt für Verkehrsrecht und kann belegen, dass eine solche Maßnahme rechtens ist? Niemand, und mit Aus-dem-Bauch-Rechtsempfinden komme ich auch nicht weiter.


    Und was heißt Unentschlossenheit? Es gibt 2 legale Wege, und ich überlege, welcher der bessere ist.


    Aber da ich in jedem 2. Post aufgefordert werde, mich in eine rechtliche Grauzone zu begeben, und dann auch noch so blöde Eier-Sprüche kommen, klinke ich mich jetzt aus. Danke für alle Beiträge, ich gebe beizeiten Rückmeldung, wie es ausgegangen ist.

  • wer von Euch ist Anwalt für Verkehrsrecht

    Bis jetzt hat sich noch keiner als solcher "geoutet", wenn du ADAC Mitglied bist ruf doch einfach hier an:
    ADAC Rechstberatung

    Für 14ct/min wirst du dort von Juristen Antworten auf alle deine Fragen bekommen, aber warum einfach wenn's auch kompliziert geht?! :crazy:


    Ich persönlich hätte am Tag nach der abgelaufenen Frist beim Käufer vor der Tür gestanden und Klartext geredet...

    Gruß,
    Børner

    20376006eu.jpg

    Zitat

    We are all just monkeys with money and guns.

  • @TE
    Irgendwie kann ich dich nicht verstehen.
    Warum hälst du so lange still und unternimmst nichts.
    Vom Gerede und Geschreibe hier ändert sich nichts.
    Jeder Tag ist ein verlorener Tag und DU bezahlst die KFZ- Steuer für den Käufer.
    Der freut sich das er umsonst Auto fahren kann.
    Erst mit der Ummeldung bist du aus der Sache raus.