Mahngebüren ohne Mahnung?

  • Hallo zusammen!


    Folgendes hat sich zugetragen:
    Ware vor Weihnachten bestellt (per Rechnung) und pünktlich bekommen. Ich habs aber völlig im Sumpf (vor-)weihnachlicher Vorbereitungen vergessen zu bezahlen. Da das Eine per Nachname kam, das Andere per Vorkasse usw..
    Die Zahlungsfrist lief bis zum 3. Jan. 2013. Nun Kam am 7 Jan. 2013 eine Mahnung mit Mahngebüren. Mich würde mal Interessieren wie ihr das seht.
    Ich habe ein wenig im Inet gesucht und dort stand ua., dass ich erst eine Mahnung bekommen müsste bevor beim zweiten Mal eine Mahnung mit Gebüren kommt. Auf der anderen Seite sagen manche, dass erst ein Verzug eintreten muss, der mit der ersten Mahnung beginnt bzw. :


    Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug,
    wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer
    Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt
    gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese
    Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen
    worden ist. §286 BGB


    Ich habe die Mahnung per e-mail erhalten und finde es deswegen noch dreister mir Gebühren aufzuschwatzen ich verstehe das es Arbeit ist mir diese zu schicken aber Kunden hält man sich so sicher nicht.

    Quelle: http://www.peter-kehl.de/ratgeber/verzugskosten/


    In der Rechnung steht nichts davon ob und wann Gebühren erhoben werden.
    Es handelt sich hierbei um einen paypal-Billsafe Geldtransfer


    Ich würde mich wirklich sehr freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Ich würde den Betrag eigentlich gern so schnell wie möglich überweisen, allerdings ohne Mahngebühren, habe aber bedenken, dass sie sich das gefallen lassen und so noch mehr kosten kommen.


    Danke!!

  • Wie hoch sind denn die Mahngebühren?


    Hast du mal in die AGBs des Shops geschaut wie es sich mit Verzugskosten verhält?


    Im Grunde bist du ja schon im Verzug gewesen. Du hast die Rechnung erhalten, die eigentlich sofort fällig sein müsste. Das hast du verschlafen und deswegen eine Mahnung mit Gebühren.


    Hatte einen ähnlichen Fall bei V*daf*ne. Neues iPhone bekommen mit ner Rechnung. Hab es nicht rechtzeitig gezahlt und musste gleich nach zwei Wochen Mahngebühren zahlen. Keine Chance rundrum zu kommen.

    Diese Signatur hat zur Zeit keinen Bock. :sleeping:

  • Hallo,
    danke für deinen Beitraf, habe von deinem Anbieter auch schon ähnliches gehört, begeistert waren die Kunden aber auch nicht.
    Die AGB der Seite und auch der Text in der Rechnung sagen nichts über dieses Thema aus(habe bisher nichts gefunden, lese noch), jedenfalls nicht insofern der Fälligkeit von Gebühren bei Verzug und wann diese Eintreten.


    Die Mahngebühren sind nicht der Rede wert, mir geht es eher ums Prinzip :D
    Für mich ist es eine unerwartete Nachricht gewesen, sonst hatte ich mit diesem Thema nichts am Hut, dass ich dann gleich bezahlen soll ärgert mich dann umso mehr.
    Das ist wie wenn du ein Mal zu schnell fährst und prompt geblitzt wirst und die, die jeden Tag fahren wie Henker kommen damit durch :keks: . :D

    • Offizieller Beitrag

    In solchen Fällen klappt es in der Regel ganz gut wenn man einfach schleunigst den normalen Kaufpreis, ohne Mahngebüht bezahlt.
    Du kannst Dir die 2,50,- sicher sparen...zahl und gut ist.


    Glaubst Du die schreiben Dir nochmal, dass Du ihnen noch 2,50,- schuldest? Glaub ich nicht. :D


    Grüße
    Daniel

  • Zum einen hat DocB sicherlich recht.. zum anderen frag ich mich wieso du wegen 2,50 überhaupt einen Thread aufmachst anstatt einfach zu zahlen?!


    Aus unternehmerischer Sicht kann ich das vollkommen nachvollziehen. Wundert mich, dass hier überhaupt Zahlung auf Rechnung für Privatkunden angeboten wird. Macht ja kaum noch jemand, genau aus diesen Gründen.
    Du musst das auch mal so sehen: Für dich sind die 4-5 Tage Zahlungsverzug nicht weiter dramatisch. Du wirst aber sicherlich nicht der Einzige sein der es verbammelt oder eben eine schlechte Zahlungsmoral hat.
    Das ist aber Geld womit der Unternehmer kalkulieren muss und dass auch einem Einzelhändler beim Ausbleiben mehrerer Zahlungen richtig weh tut... da ist die Mahnung eben schnell zur Hand und auch völlig verständlich.

  • Die Mahngebühren sind nicht der Rede wert, mir geht es eher ums Prinzip


    Naja, es gibt auch Dinge, wo ich sage, das ist so nicht in Ordnung, da geht es mir ums Prinzip.
    Deiner gehört aber nicht dazu, denn irgendwo ging das Fehlverhalten ja von dir aus (wenn auch nicht absichtlich).


    Mir ist das zugegener Maßen auch schon 2-3 mal in meinem Leben passiert. Habe sofort und umgehend dann den Betrag ohne Mahngebühren überwiesen. Bin damit immer durchgekommen.


    gruss

  • Um euren Puls nicht weiter auf "Kolibri" zu halten: Es waren mehr als 2.50€ :P


    Zitat

    Zum einen hat DocB sicherlich recht.. zum anderen frag ich mich wieso du
    wegen 2,50 überhaupt einen Thread aufmachst anstatt einfach zu zahlen?!

    Ich wollte eine handfeste Aussage ob das gesetzlich geregelt ist, wie andere damit umgehen usw.. Grob gesagt, lernt man gerade wegen so einer Art, Threads zu eröffnen um etwas neues zu erfahren, nicht aus. Ich bilde mich gern weiter, egal ob es um Mahngebühren geht oder um andere Dinge. Deswegen finde ich es nicht schlimm, solche Threads zu eröffnen, da gibt es weitaus sinnlosere im Forum.


    Da gebe ich dir wirklich zu hundert Prozent recht. Ich habe aber bisher nocht nicht erlebt, dass man bei der ersten Mahnung gleich Gebühren aufgedrückt bekommt. Nach meinen ersten Erkundungen im Inet zu diesem Thema, bin ich dann auf die oben verlinkte Seite gestoßen. Ich fühlte mich bestätigt in meinen ersten Gedanken, wollte aber trotzdem wissen, was andere Leute (ihr) davon haltet.


    Sei es drum. Ich habe den Betrag heute überwiesen. Es gibt schlimmeres

    • Offizieller Beitrag

    ob das gesetzlich geregelt ist

    Die gesetzliche Regelung besagt das der Verkäufer das selbst entscheiden kann. xD
    Ob das ganze dann auch vor Gericht bestand hätte. ?(
    Ich denke hier muß dann bewiesen werden, dass Du bereits in Verzug geraten bist.



    Ein sehr kompliziertes Thema. Frag einen Rechtsverdreher...wie gut das dieses Forum so vielseitig ist und hier nicht nur KFZ Mechaniker posten. 8o

  • Manchmal hilft mit der anderen Seite einfach zu kommunizieren. Ein Anruf mit dem Versprechen die Rechnung sofort zu begleichen und das Unternehmen würde evtl. Kulanz bezüglich Mahnkosten walten lassen. Man will ja notorische Nichtzahler unter Druck setzen und nicht einmalig vergessliche Kunden vergraulen