Gebrauchten Tacho mit mehr km.. Zurückstellen lassen??

  • @ Daniel
    Versteh mich nicht falsch, deine Aussage war an sich komplett richtig, aber hätte dem TE gegenüber einem entsprechendem MB Menschen nicht wirklich weiter geholfen, denn an der Stelle zu sagen "das ist falsch" hilt nur mäßig weiter.
    Zu sagen, "Ihre Aussage trifft auf neue Modelle wie z.B. dieses da (zeige auf ein recht neuen Benz) durchaus zu, denn diese haben den Kilometerstand an mehreren Stellen, insbesondere in mehreren Steuergeräten abgelegt. Jeoch trifft dies nicht auf den Alten da zu (zeige auf den "202")". Das bringt solche Leute ins grübeln ;). Denn die wissen, dass sie schnell Baureihen durcheinander werfen ;).


    gruss

  • In D darf kein Tacho mehr zurückgedreht werden, das ist in der Tat illegal.


    Wenn der Tausch-Wegstreckenzähler, wie in diesem Fall, nun mehr Kilometer anzeigt, als das Fahrzeug gelaufen hat, muss ich den Tacho doch zurückdrehen, um das zu erreichen:


    Unter dem Strich muss der Wegstreckenzähler immer das anzeigen, was das Fahrzeug gelaufen ist (das sagt das Gesetz).

  • Die offizielle Lösung ist doch eigentlich ganz einfach oder?


    Neues KI bei Mercedes kaufen! die passen es dann an. vollkommen legal und so vorgesehen.


    Alles andere ist ne Grauzone. So verstehe ich das zumindest.

    • Offizieller Beitrag

    P.S.: Waren jetzt 2 Minuten googlen


    Das nächste mal bitte 3 Minuten googeln, hätte in dem Thema jede Menge falsche Angaben und Konfusion erspart.


    Zitat

    Eine Justierung auf einen anderen Kilometerstand ist erlaubt, sofern der zu justierende Tachometer nicht der in diesem Fahrzeug werksmäßig verbaute Tachometer ist, sondern durch einen neuen oder gebrauchten Tachometer ersetzt wird und auf den echten Kilometerstand des Fahrzeuges eingestellt wird - wie das Bundesverfassungsgericht am 9. Mai 2006 festgestellt hat.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Kilometerzähler


    Alles andere wäre ja auch, selbst für Deutschland, ziemlich dämlich.


    Also kein Thema, gebrauchten Tacho suchen und auf den echten KM-Stand einstellen lassen ist auch weiterhin absolut ok.

  • @ Peanuts
    Ist richtig, der erste Satz war so sicher unpräzise, aber eben auch deinerseits etwas aus dem Zusammenhang gegriffen. An der Stelle meinte ich mit "zurückdrehen" in der Tat unter den Stand den das Fahrzeug gelaufen ist. Das war vor 2005 in Gegensatz zu jetzt so an sich nicht verboten.
    In so fern ist der letztere Satz sicher, lässt man den Zusammenhang außer acht, geschickter formuliert.


    @ rebel
    Wofür 3 Minuten?
    Was hätte ich mehr oder anderes dazu sagen sollen?
    Ich habe doch nur das Gesetz zitiert und das steht in keinerlei Widerspruch zu dem was du aus Wikipedia kopiert hast.
    Ein Tacho muss immer das anzeigen, was das Fahrzeug gelaufen ist.


    gruss

    • Offizieller Beitrag

    @ rebel
    Wofür 3 Minuten?
    Was hätte ich mehr oder anderes dazu sagen sollen?
    Ich habe doch nur das Gesetz zitiert und das steht in keinerlei Widerspruch zu dem was du aus Wikipedia kopiert hast.

    Ach, so ist das. 5 Postings weiter oben hast Du mich noch darauf hingewiesen, dass meine Aussage zwar richtig, aber nicht ausschweifend genug war.


    Was hätte ich mehr oder anderes dazu sagen sollen?
    Ich habe doch nur geschrieben dass die Aussage des Mechanikers falsch ist und das steht in keinerlei Widerspruch zu dem was Du danach geschrieben hast.


    Merkste was? ;)


    MfG
    Daniel

  • @ Daniel
    Nein, ich habe deine Aussage nur ergänzt und deiner Aussage explizit zugestanden, dass sie an sich komplett richtig ist.


    Rebel unterstellt mir, dass ich besser hätte recharchieren sollen, weil das "jede Menge falsche Angaben und Konfusion erspart" hätte.
    Da liegt ein gravierender Unterschied meiner Meinung nach drin.


    Hätte rebel genauso wie ich bei dir dazu gesagt: "Ergänzend dazu sein dies gesagt: ...." hätte ich gesagt: Gut so!
    Denn sein Wikipediazitat steht ja nunmal null in Widerspruch zu meiner 2-Minuten-google-Gesetzesausführung. Genauso wenig, das sei nochmal betont, zu deiner Aussage!


    gruss

  • Die können auf jeden NEUEN Tacho jeden Kilometerstand übernehmen. Sofern dir aber klar ist, was "Neu" bedeutet, wirst du mir sicher zustimmen. In D darf kein Tacho mehr zurückgedreht werden, das ist in der Tat illegal.


    Unter dem Strich muss der Wegstreckenzähler immer das anzeigen, was das Fahrzeug gelaufen ist (das sagt das Gesetz).
    Prinzipiell gilt das sogar auch, wenn mehr auf diesem steht, als das Fahrzeug runter hat (nur wird da keine Sau nach krähen).


    Ich habe doch nur das Gesetz zitiert und das steht in keinerlei Widerspruch zu dem was du aus Wikipedia kopiert hast.
    Ein Tacho muss immer das anzeigen, was das Fahrzeug gelaufen ist.


    War blöd - ne? Merkste?!


    Grüße


    1.&2. Treffen der W202-Freunde in Holzthaleben - Ich war dabei
    3. Treffen der W202-Freunde 2010 in Mühlhausen - Ich war dabei


    Golf und Polo sind Sportarten, Primzahlen kann man nicht fahren und über Papiergrössen brauchen wir gar nicht reden.


    der Schwächste fliegt...