Parkunfall und nur Probleme Polizei,Versicherung,Unfallgegner Zicken.

  • Da lob ich mir doch meinen Freundlichen.


    Meiner Frau ist vor zwei Jahren jemand hinten drauf gefahren. Nachdem die Polizei den Schaden aufgenommen hat, hab ich meinen Freundlichen angerufen, mit der Bitte, sie mögen das Auto meiner Frau doch bitte abholen. Als wir am Autohaus ankamen (war schon nach 18 Uhr) kam der Chef persönlich, beruhigte nochmals meine Frau (die immer noch sichtlich durch den Wind war), legte uns nen Autoschlüssel (vom Ersatzwagen) und drei Zettel (1x Abtrittserklärung 1x Mietwagen und 1x Reparaturauftrag) hin und meinte nur "Hier müssen sie unterschreiben, den Rest macht unser Hausanwalt!"


    Nach 14 Tagen war die ganze Geschichte über die Bühne, wir hatten keine Rennerei oder sonst irgendwelchen Ärger. Und meine Frau durfte 14 Tage lang C-Klasse fahren. Und obwohl die A-Klasse meiner Frau zu dem Zeitpunkt schon 5 Jahre alt war wollte da keiner was von wegen Werkstattwahl oder sonstiges. Mein Auto wird da repariert, wo ich es für richtig halte!


    Mein persönliches Fazit: IMMER und ohne Ausnahme zum Anwalt, wenn man genau weiß, das man nicht selber Schuld ist. Erspart einem sehr viel Probleme und Rennerei.

  • Erst einmal herzliches Beileid.


    Der Knackpunkt, warum die Versicherung sich querstellt, ist der Unfallbericht der Polizei. Mit Gutachten wird viel Schmuh und Schummel betrieben. So wie du das Recht hast einen Gutachter zu wählen, so hat es die Versicherung auch und das nutzt sie hier.
    Die wollen in dem Fall wirklich sicher stellen, dass es sich nicht um Vorschäden handelt, wie von der Polizei irgendwo in Frage gestellt (Unfallberichte der Polizei zählen da für jeden Sachbearbeiter mehr als fremde Gutachten und deine Aussagen).


    Du wirst also erst einmal abwarten müssen, was in dem Gutachten der Versicherung steht.


    Was hier falsch gesagt wurde ist, dass die Versicherung bei 100% Schuld Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hat. Um diese Frage geht es hier gar nicht und deshalb ist sie nicht relevant. Hier geht es darum, wie groß der Vorschaden war.
    Wenn es also vor Gericht gehen sollte, wird zur Frage stehen, welches Gutachten bezahlt werden muss. Die Differenz zwischen beiden ist also die Streitsumme. Da muss man sich gut überlegen, wie viel und wie weit man streitet (kommt natürlich auch auf die Differenz an und ob eine Rechtschutz das zahlt).


    gruss

  • Grüß dich Nico,


    Danek für die Info, vlt. hast du es ja gelesen, dass ich auch gerade Geschädigter bin. Anwalt ist wegen Verkehrsrechtschutz kein Problem. :D Problem ist viel mehr, das mir ein Fahrrad reingefahren ist und das der Herr weder Arbeit noch sonst irgendwelche Ersparnisse hat (auch keine Versicherung). :cursing:
    Dazu kommt nocht, dass er sich nicht mal mehr bei seinem eigenen Anwalt meldet . :pinch:

  • Ich sag' ja - mal eben klagen - so einfach ist es nicht. Wenn die Sachlage eindeutig für einen spricht, lieber außergerichtlich auf natürlichem Wege einigen bzw. dies versuchen. Ganz normal durch die gegnerische Haftpflichtversicherung eben. Anders ist die Lage natürlich bei Selbständigen oder bei Pendlern, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind (Nutzungsausfall, Mietwagenkosten u.a.) oder wenn die Sachlage gegen einen spricht, sollte man einen Rechtsbeistand einschalten.


    Aber bitte nicht immer so nach dem Motto: "Du hast mir 'n Kratzer in den Lack gemacht - ich verklage dich gleich....." (das ist nämlich unsere typisch deutsche Vollkasko-Mentalität.)


    Übrigens - liegt kein Personenschaden vor, braucht die Polizei an und für sich gar nicht kommen. ;)

  • Aber bitte nicht immer so nach dem Motto: "Du hast mir 'n Kratzer in den Lack gemacht - ich verklage dich gleich....." (das ist nämlich unsere typisch deutsche Vollkasko-Mentalität.)


    So sieht es aus.
    An der Stelle heißt es erst einmal Füße still halten. Nicht immer bauen Sachverständige der gegnerischen Versicherung Mist.
    Vielleicht kommt der genau zu dem selben Urteil. Wofür dann das Anwaltgedöns?
    Und wenn das Gutachten nicht passt, kann man immer noch zum Anwalt rennen. Vorher kann der eh nichts machen.


    gruss

  • @ Doc
    Und in einem solchen Fall bekommst du meist dein volles Geld.
    Die wollen auch keine Streitigkeiten um Peanuts (nein ich meine nicht den User hier ;)).


    In dem Fall wollen die nur abklären, was an Vorschäden tatsächlich da war (ist auch verständlich, wenn die Polizei so etwas schreibt).
    War der Stoßfänger tatsächlich schon gerissen gewesen (wo der TE sich nicht mehr sicher ist), dann sieht die Sache natürlich gleich anders aus (und das sind so die Punkte, wo selbst beauftragte Sachverständige gerne ein Auge zudrücken).


    gruss

  • So melde mich mal wieder zurück.


    Julian: Ja ich war mir am Unfall ort mir nicht ganz sicher ob nicht schon ein Schaden ausser Steinschläge und kleine kratzer schon daran war.


    Aber mittlerweile bin ich mir jetzt ganz Sicher das es keine Altschaden daran waren.
    Aussage meiner Frau,Aussage der Werkstatt da ich 1 woche vor Unfall dort war.Aussage Gutachter das es sich um einen frischen Schaden handelt,Aussage Vorbesitzer( den ich noch nie gesehen habe da ich das Auto von eine zwischenhändler gekauft habe) Die alle sagen das kein schaden davor bestand.Und zur guter letzt ein Foto aus der Mobile Anzeige an der man die Front gut sehen kann.
    Ich muss auch dazu sagen das ich den wagen erst seit April habe und der ca. ende April/anfang Mai 2012 erst zugelassen wurde.Und während meiner seit bis dato Parkunfall gab es keinerlei berührungen mit irgent was an den Vorderen Bereich.


    Und zur Aussage der Polizisten behaupte ich mal einfach das dies keinerlei relevant hat da Sie kein Sachverständigerin ist.Sprichwort:"Schuster bleib bei deinen Schuhen" finde ich hier in diesen Fall sehr passent was die Polizistin angeht.

  • Problem ist viel mehr, das mir ein Fahrrad reingefahren ist und das der Herr weder Arbeit noch sonst irgendwelche Ersparnisse hat (auch keine Versicherung).


    Da 30% aller Bürger in unserem Land keine Haftpflichtversicherung haben und der größte Teil davon sicher auch nicht finanziell in der Lage ist,
    solche verursachten Schäden aus eigener Tasche zu ersetzen, gibt es die Forderungsausfallversicherung. Die kann in der eigenen Haft-
    pflichtversicherung integriert werden und kommt dann für derlei Schäden auf. Kostet etwa 20 - 30 Euro extra per anno.
    Mir ist es das Wert. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Und wenn das Gutachten nicht passt, kann man immer noch zum Anwalt rennen. Vorher kann der eh nichts machen.


    Stimmt, immer erstmal die Ruhe bewahren. ;)

    Da 30% aller Bürger in unserem Land keine Haftpflichtversicherung haben und der größte Teil davon sicher auch nicht finanziell in der Lage ist,


    Also ich glaub ich zahl für Haftpflicht und Hausrat zusammen 150 € im Jahr...und das für die ganze Familie.
    Geld für Zigaretten ist ja schließlich auch immer vorhanden bei den ärmsten der armen. ^^