Parkplatz Problem

  • Dann lass ich das Auto mal stehen, mach ein paar Fotos wie er meinen Parkplatz zuparkt und schaue morgen früh weiter.

    Mit dem Preis des W202 sinkt auch das Niveau im Forum...

  • Nunja, zum einen könnte es sein, dass sein Verhalten auf Nötigung hinaus läuft.
    Zum anderen könntest du dir, wenn es möglich ist so eine Parkplatzschranke mit Schlüssel zum Aufstellen holen und ihm so die Parkmöglichkeit entziehen.


    Bösere Sachen lass ich jetzt einmal außen vor, weil man nie weiß wie sehr es ausarten kann.

    Mfg
    adler-tag

    Rainer Günzler: Ein Coupé. - Und was bedeutet "Coupé"? Eigentlich nichts anderes, als
    eine verteuerte Limousine mit einem verringerten Platzangebot.

    • Offizieller Beitrag

    Hier passiert das auch regelmäßig. Ich montiere dann meistens die Scheibenwischer ab und hinterlasse einen Zettel, wo er sie abholen kann. Das hat immer geholfen. Die Gespräche mit den Betroffenen waren von jedweder Couleur, von sehr nett bis belanglos bis unfreundlich...


    Gruß Jörg

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe mal davon aus, dass du den Parkplatz gemietet hast und monatliche Miete zahlst, oder? In dem Fall hilft sicher ein Telefonat mit dem Vermieter, bevor du dich in irgendeiner Art strafbar machst.


    Kann aus Erfahrung -ein ähnliches Problem mit zugeparktem PP durch einen anderen Mieter, obwohl die Plätze gekennzeichnet sind- sagen, dass ein eindeutiger Biref des Vermieters Wunder wirkt. Seit meinen Beschwerden mit Bildbeweis ist mein Parkplatz immer frei ;)

  • Ich würde ihn nicht abschleppen lassen, hatten das Theater einmal, Geld vorgestreckt, musste man nachher einklagen. Der kam zwar nicht wieder aber der wochenlange Aufwand ist es nicht wert. Eine effektive Methode ist eine Parkkralle mit einem wasserdichten Zettel dran, wo er sich melden muss. So gehts ohne Polizei und Abschleppen und man nimmt ihn sich dann zur Brust, ob er das Ding öfters sehen möchte.

  • Schade, dass man nicht immer den Stringo dabei hat, mit dem hatte ich schon Spass, für die die Ihn nicht kennen, damit kann man nicht fahrbereite Fzge transportieren, bzw falsch parkende entfernen, sofern die Gebremste Achse von hinten zugänglich ist, . Habe Damit vor kurzem einen R171 von meiner Toreinfahrt im geschäft entfernt und auf ne Wiese geschoben, danach hat er noch nen Mandat wegen Parkens auf Grünfläche bekommen , War das Geil!! :D




    Besorg Dir doch paar Go Jacks, sofern dein Parkplatz eben ist kannst du sein Fzg mit hilfe einer 2 ten Person auf die Strasse schieben, und dort stehen lassen.....am besten quer!!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das mit dem Zuparken Nötigung ist (was ich auch so sehe), dürfte das Anbringen einer Parkkralle doch auch darauf hinauslaufen, oder? Denn das Ergebnis ist das gleiche. :S

  • Richtig, hier sehe ich auch den Tatbestand der Nötigung erfüllt.


    Und Abstand würde ich auch davon nehmen die Luft aus den Reifen zu entfernen. Dies kann wohl den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Hier gibt es schon Urteile, aus welchen zu entnehmen ist, dass das Gewicht des Fz. auf den luftleeren Reifen dazu führt/führen kann, dass dieses dadurch beschädigt, bzw. unbrauchbar gemacht wird.


    Meine Empfehlung (aus der Praxis):


    Das Fz., am besten nach eindeutiger Androhung (Zettel am Scheibenwischer oder persönlich) durch ein Abschleppunternehmen "umsetzen" zu lassen. Kann nat. für Dich bedeuten, dass Du erst einmal in Vorkasse treten musst. Ist aber wirklich kein Problem (ich kenne jedenfalls keinen Fall) dies durchzusetzen.


    Auf keinen Fall selbst zuparken!!


    Dann begehst u.U. DU eine Nötigung. Bzw. kann er sich einfach ein Taxi nehmen und klagt anschließend die Kosten bei Dir ein!!


    Gruß, Olli

  • Wagen anheben mit Hydraulik wagenheber und auf Bierkisten stellen, das Gesicht von dem Typen will ich dann mal sehen haha :D


    Ne mal ganz im ernst, es gibt viele varianten, wie Du ihm das leben auch schwer machen kannst.


    Aber zu aller erst droh ihm damit, dass Du ihm beim nächsten mal auf seine kosten den Wagen abschleppen lässt, am besten stellst du schon eine Anfrage beim Abschleppunternehmen, damit du schon weißt was es kosten wird.


    Gruß

  • Hallo,
    schlechte Ideen:
    Zuparken, Luft aus Reifen lassen.
    Beides ist strafbar.


    Gute Ideen:
    Vermieter darauf ansprechen.
    Falls der nicht aktiv wird, dem Zuparker klar machen, dass das nicht ok ist und ihm sagen, dass Du das nächste Mal die anteilige Miete von ihm verlangst.
    Schließlich macht er Dir die Nutzung des Parkplatzes unmöglich.
    Und dann solltest Du ihn mit § 12 LandesOWiG vertraut machen. Musst ihm ja nicht auf die Nase binden, dass das nur in BaWü gilt. Bzw. auch in Sachsen, dann ist es §9 SächsOWiG.
    BGH sagt, dass Du die Abschleppkosten wieder kriegst. Spookie hat allerdings recht, dass das in der Regel dauert...
    Falls jemand das Urteil lesen möchte.
    >>Hier.<<
    Viele Grüße
    Stefan