Driften im Schnee verboten?

  • (Hier gilt die STVO etc.).
    Damit wäre theoretisch ein "gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr" auch dort möglich.

    Wenn das Schild steht könnte man rein theoretisch damit argumentieren, dass die Privatperson aus seinem Gelände die selben rechte wie die STVO anwendet. Nichts desto troz bleibt es aber Privatgelände und das Recht ein Busgeld zu erteilen liegt beim Staat und nicht beim Eigentümer. Der Eigentümer könnte einen lediglich vom Privatgelände verweisen (Es sei denn man hätte keine Sachbeschädigung verursacht)


    Theoretisch, Theoretisch funktioniert auch den Kommunismus um mal Homer Simpson zu zitieren. :D


    Rein Praktisch müsstest du mich erst mal vor Gericht zerren und ich glaub nicht dass du in sämtlichen Instanzen gewinnen würdest. :P xD


    Rein praktisch scheitert es aber auch oft an Schranken. ;)

    Mfg
    adler-tag

    Rainer Günzler: Ein Coupé. - Und was bedeutet "Coupé"? Eigentlich nichts anderes, als
    eine verteuerte Limousine mit einem verringerten Platzangebot.

  • Theoretisch, Theoretisch funktioniert auch den Kommunismus um mal Homer Simpson zu zitieren. :D

    :thumbup:


    MfG


  • Das ist ja insoweit richtig. Aber die Parkplätze sind in den meisten Fällen öffentlich zugänglich und zudem mit Hinweisschildern versehen (Hier gilt die STVO etc.).
    Damit wäre theoretisch ein "gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr" auch dort möglich.


    MfG

    Das stimmt so nicht,dieses Schild sagt nur das hier die Verkehrsregeln zu beachten sind(rechts vor links,..) Dadurch wird der Parkplatz nicht zur Straße,das Schild hat keine Bedeutung.Die Polizei kann nur wegen Ruhe - oder Abgasbelästigung einschreiten oder wenn der Besitzer sie anruft wegen Hausfriedensbruch.Mehr nichtwenn dir aufm Parkplatz einer die Vorfahrt nimmt dann bist du mit minimum 30 % mit Schuld.Auf der öffentlichen Straße aber nicht.Ich weiß wovon ich rede,hatte das vor ein paar Jahren auf dem Parkplatz von meinem "Freundlichen".Plozei sagte nur das das nicht öffentlich ist und deshalb auch die StVO nicht gilt,auch wenn es vorn am Schild steht.


    Gruß BossGegner

  • Morgen früh darf ich wieder driften, wie immer morgens auf ungeräumten Seitenstraßen. Macht ehrlichgesagt Laune, man muß nur aufpassen daß die Straße wirklich leer ist. Aber so wie oben der Tee drifte ich nicht, bei mir sind das eher kleine Schlenker um die Kurve ;).

  • Hm,


    man liest viel RICHTIGES und einiges FALSCHES :thumbup:


    Nach der StVO gibt es 2 Möglichkeiten dies zu ahnden:


    > Unnötig Lärm verursacht


    > Unnötiges Hin- und Herfahren (mit Belästigung)


    Kostet beides ned die Welt.


    Dann haben wir noch das Ordnungswidrigkeitengesetz, ein Landesgesetz oder eine kommunale Verordnung nachdem ruhestörender Lärm geahndet werden kann.


    Einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) seher ich hier noch nicht.


    Und auch der Supermarktparkplatz ist de facto öffentlicher Verkehrsraum. Also kann man auch hier diverse Tatbestände verwirklichen. Daher ist es hier auch erforderlich dass man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ausnahme wäre wenn der Parkplatz für andere Verkehrsteilnehmer verschlossen werden kann. Wenn man dann mit dem Einverständnis des Eigentümers dort seine Runden dreht ist alles in Butter. Es sei denn man verursacht ruhestörenden Lärm. Hierbei ist es egal ob es öff. oder nichtöffentlicher Verkehrsraum ist.


    Und zum Schluss sind auch noch Maßnahmen zum Zwecke der Gefahrenabwehr möglich. Dies kann ein Platzverweis sein oder aber auch die Androhung der Sicherstellung des Fahrzeuges, sofern die polizeirechtlichen Anweisungen nicht befolgt werden.


    Und man sollte es natürlich nicht übertreiben ;)


    http://www.polizei.bayern.de/n…aktuell/index.html/107513

  • Bei uns in der Wesermarsch mögen die Scheriffs sowas auch nicht. die meinen man würde mit nem 202 mit angezogener Handbremse fahren.....Funktioniert ja suuuupppeeeer..
    mir Passiert. samstag morgen 1.00Uhr auf dem Weg zur Arbeit (LKW Fahren)etwas zu schnell an der Kreuzung angefahren und sofort dreher------Glatteis.


    Die Scherrifs waren sofort da-----Freund und Helfer wenn man ihn nicht braucht.
    mein 1.Fehler: dem Blaulicht Pampersbomber Fahren zu erklären das ich keine Hand sondern Fußfeststellbremse habe im Mercedes
    mein 2.Fehler: zu erzählen das ich auf dem Weg nach Holland bin (grins)---mit meinem LKW der auf mich wartet.Folge Alkotest
    mein 3.Fehler: zu behaupten das der Alkotest 0,0 Anzeigen wird. Folge 2.Alkotest vom nächsten Streifenwagen und Pupillentest mit Lampe


    Ich hätte im Bett bleiben sollte

    • Offizieller Beitrag

    Ca. ein Drittel der Antworten hier haben nichts mit dem Thema zu tun. Driften im Schnee scheint ein Thema zu sein, das den Selbstdarstellungsdrang extrem verstärkt. Ja, jeder hier kann toll driften und macht es auch, aber was hat das hier zu suchen? Was haben bitte Videos hier zu suchen!?


    Wie auch immer, bleibt bitte beim Thema. Die Frage ist ja nicht uninteressant, auch wenn ein Buswendekreis im Wohngebiet wie auch schon geschrieben wurde nicht der ideale Übungsort ist.


    MfG
    Daniel