(Hier gilt die STVO etc.).
Damit wäre theoretisch ein "gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr" auch dort möglich.
Wenn das Schild steht könnte man rein theoretisch damit argumentieren, dass die Privatperson aus seinem Gelände die selben rechte wie die STVO anwendet. Nichts desto troz bleibt es aber Privatgelände und das Recht ein Busgeld zu erteilen liegt beim Staat und nicht beim Eigentümer. Der Eigentümer könnte einen lediglich vom Privatgelände verweisen (Es sei denn man hätte keine Sachbeschädigung verursacht)
Theoretisch, Theoretisch funktioniert auch den Kommunismus um mal Homer Simpson zu zitieren.
Rein Praktisch müsstest du mich erst mal vor Gericht zerren und ich glaub nicht dass du in sämtlichen Instanzen gewinnen würdest.
Rein praktisch scheitert es aber auch oft an Schranken.