Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • Wie lange es dauert, bis der Anwalt die Akteneinsicht bekommt, hängt nicht von der Qualität des Anwaltes ab, sondern von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft / Polizei. Die Akteneinsicht bekommt er erst, wenn die Ermittlungen beendet sind. Ich habe 9 Monate gewartet. Allerdings nicht mit einem Verkehrsdelikt.


    Es gibt noch mehr Fälle, die der Staatsanwalt zu bearbeiten hat. Dein Fall kommt ganz unten in den Stapel und arbeitet sich Akte für Akte nach oben. Oben angekommen, nimmt der Staatsanwalt auch erst wahr, dass eine Akteneinsicht gefordert wird. Das beschleunigt aber das Verfahren nicht in Geringsten. Es müssen Zeugen gehört werden usw. Das macht dann die Polizei als Handlanger für die Staatsanwaltschaft. Wenn man als Beschuldigter ein Schreiben von der Kripo bekommt ist es ganz wichtig, nicht zur Polizei zu gehen und sich auch nicht zu äußern. Man teilt der Polizei den Anwalt mit, der einen vertritt. Das gilt auch für die persönlichen Angaben. Auch die daten kann sich die Polizei vom Anwalt holen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man als Beschuldigter ein Schreiben von der Kripo bekommt ist es ganz wichtig, nicht zur Polizei zu gehen und sich auch nicht zu äußern. Man teilt der Polizei den Anwalt mit, der einen vertritt. Das gilt auch für die persönlichen Angaben. Auch die daten kann sich die Polizei vom Anwalt holen.

    FALSCH!


    Der Beschuldigte muß zur Sache nichts aussagen, um sich nicht selbst zu belasten. Da kann man, muß aber nicht, auf seinen Rechtsbeistand verweisen.


    Zur Person (Name, Vorname, Adresse etc.) muß der Beschuldigte IMMER eine vollständige Aussagegegenüber dem Polizeibeamten, Feldjäger o.ä. machen, da er sich sonst mit dem §111 OWiG konfrontiert sieht.


    http://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html



    Denkt bitte vorher nach, bevor Ihr jemandem einen Tipp geben wollt.


    Ansonsten gilt gem. Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ... ;)




    Gruß

  • also IMMER ist auch nicht so ganz richtig -trotzdem würde ich es raten und brauch man eigentlich nicht wirklich zu diskutieren:


    Sind der Behörde die richtigen Personalien der Person bereits bekannt, ist eine spätere Falschangabe nicht ahndbar. Auch ist die Vorschrift nicht anwendbar, wenn nach den Umständen des Falls die Identität einer Person bereits zweifelsfrei feststeht.


    Will ein Polizeibeamter die Personalien ohne Grund feststellen, so ist der § 111 OWiG ebenfalls nicht anwendbar.



    ..... So wird die Forderung nach der Angabe des Familienstandes und des Berufes im Rahmen der Ermittlungen einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit (meist Verkehrs-OWi) regelmäßig als unverhältnismäßig und die Ahndung von Falsch- oder Nichtangaben gemäß § 111 OWiG abgelehnt
    http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Namensangabe

    • Offizieller Beitrag

    Das können wir gerne noch ein wenig ausdiskutieren.


    Wenn ein Polizeibeamter nach den Personalien fragt, wüßte ich nicht, was es im o.g. Fall zu diskutieren gibt.


    Wenn der Behörde die Personalien bekannt sind, wird sie auch nicht nachfragen, außer es gilt die Personalien zu überprüfen.


    Kann ja sein, dass Du eine OWi begangen hast und einen Anhörungsbogen bekommst.


    Dann mußt Du diesen auch ausfüllen, auch wenn Du schon eine Woche vorher eine OWi begangen und einen Anhörungsbogen ausgefüllt hast.





    Gruß

  • So, es gibt Neuigkeiten!


    Habe heute Post bekommen, Akten sind da, und Anwalt hat schon direkt geantwortet. Das Verfahren soll auf Grund nicht gegebener Umständen (kein Unfall) eingestellt werden.


    Was der Staatsanwalt dazu sagt, wird in Zukunft bekannt werden. Bei Gelegenheit werde ich meinen Anwalt auch mal fragen, was genau die anderen überhaupt behauptet haben ;).


    MfG
    Tim

    I am a Hardstyle lover, till the day that I die


    :thumbup: Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren und langsame Musik zu hören :thumbup:

  • Hi,


    das ist natürlich eine ganz besch..... Situation, aber gibt es denn schon Neuigkeiten? ich meine ist ja nun doch schon etwas her.


    Und, ja ich weiß, der Thread ist schon sehr alt, aber ich muss doch sagen das mich dieser Fall und vorallem dessen ausgang Interessiert, und sicher nicht nur mich.


    Gruß Steffen

  • Hey Steffen,


    bisher ist nicht weiteres Passiert, als dass mein Anwalt der Staatsanwaltschaft geschrieben hat, dass das Verfahren einzustellen ist, da es keinen Unfall gab.


    Ich warte bis heute auf eine Antwort ;)..


    Sobald sich da was tut, werde ich euch natürlich informieren :thumbup: ..


    MfG
    Tim

    I am a Hardstyle lover, till the day that I die


    :thumbup: Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren und langsame Musik zu hören :thumbup:

  • Ich habe mal ne ganz doofe Frage. Es liegt doch hier gar kein Unfall vor oder. Du meintest es sei kein Schaden entstanden am anderen Fahrzeug.
    Ich kann mir hier schwer vorstellen, dass dir ein 142 StGB vorgeworfen werden kann. Wäre ein Schaden entstanden, kann man das ermitteln anhand der Kontaktspuren am Fahrzeug.
    Und auch wenn du alleine warst und das andere Fahrzeug mit mehreren Personen, die als evtl Zeugen aussagen könnten,besetzt war, muss ein Zeuge die Wahrheit sagen (Wahrheitspflicht).