Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • Hallo zusammen,


    ich habe soeben Post von der Polizei bekommen, das Ich mich letzten Monat unerlaubt von einem Unfallort entfernt hab. Das ist in meinen Augen aber völliger Blödsinn.


    Was ich getan hab, ist auf einer Landstraße gewendet zu haben, wo erstmal kein weiteres Auto zu sehen war. Dann kam aber ein anderes Auto so richtig schnell angefahren, definitiv über den erlaubten 70 km/h, und musste eine Vollbremsung machen, um mir nicht rein zu fahren. Letztendlich ist aber nichts passiert, weder an meine, noch an seinem Auto, auch nicht von anderen Autos, die dem Bremsenden beschädigt haben können, da sonst kein Auto da war.


    Meine Frage ist nun, bin ich dabei Unerlaubt vom Unfallort geflüchtet? Weil ich bin danach tatsächlich einfach weitergefahren..


    MfG
    Tim

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    :thumbup: Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren und langsame Musik zu hören :thumbup:

  • Da müssten Dir mal Polizisten oder Juristen aus unserem Forum weiterhelfen!


    Ich denke aber das der Wagen der wegen Dir stark bremsen mußte schon evtl von Dir/wegen Dir geschädigt wurde. Denke mal an sein starkes bremsen und evtuelle Bremsplatten. :S

  • Hm okay, wüsste auch nicht wie ich ihm nachweisen kann, das er viel zu schnell war, bzw. ob das Wenden auf der Landstraße auch verboten ist?

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  • Hi,


    steht denn in dem Schreiben der Polizei, dass genau dieses Vorkommnis gemeint ist und evtl. auch was denn zu Schaden gekommen ist?


    mfg Raphi, der Interessiert ist welcher Schaden denn vorhaden sein könnte 8| ?(

  • Zitat

    [...] wegen Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vom 08.08.2009, 20:50 Uhr bis 08.08.2009, 20:58 in Mayen


    Ja, damit ist das Vorkommnis ziemlich sicher gemeint, weiß nur leider auch nicht mehr genau und wo das war, ich bin mir aber zu 100% sicher, das kein Auto beschädigt wurde, außer vielleicht die Bremsplatten die DieselCalli meinte, was ich aber für sehr unwahrscheinlich finde.. ^^


    Was für ein schaden verursacht wurde steht nicht drin, aber das Ich als Beschuldigter Vorsprechen soll, wo ich dann wahrscheinlich alles erfahre..

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  • Mach dir mal keine Sorgen.


    Überleg mal wo das passiert ist. Wenn der mit beteiligte wirklich so schnell war wie du sagst, muss es Bremsspuren geben, an denen die Polizei und auch du leicht nachrechnen kannst, wie schnell der Wagen ca war!


    Sonst sprech einfach mal vor, die sind meist sehr gutwillig, hier zumindest ;)

  • Meine Frage ist nun, bin ich dabei Unerlaubt vom Unfallort geflüchtet? Weil ich bin danach tatsächlich einfach weitergefahren..


    Kommt drauf an, wie wir Juristen sagen.
    Wenn der Andere wartete, um mit Dir zu klären, ob und was passierte, dann sieht es schlecht für Dich aus, denn dann hast Du den Tatbestand des § 142 StGb verwirklicht.
    Was dabei rauskommen würde als Strafmaß sei jetzt mal dahingestellt.


    Wenn der Andere jedoch auch weiterfuhr und nur Deine Nummer aufschrieb, dann ist es was anderes. Denn dann hast Du gedacht, dass nichts passierte und bist weitergefahren in dem Glauben, dass niemand Deine Daten möchte.


    Rechtsanwalt einschalten (bist Du im ADAC? Dann hast Du eventuell eine Rechtschutzversicherung, falls Du nicht eh versichert bist) und Akteneinsicht nehmen lassen.
    Danach weiter sehen.
    Viele Grüße
    Stefan


    Edit: Du mußt übrigens nicht zu dem Termin bei der Polizei (wobei es die Höflichkeit gebietet, dann den Beamten anzurufen und zu sagen, dass man nicht kommen möchte). Erst wenn der Staatsanwalt oder ein Richter mit Dir sprechen möchte, solltest Du hingehen...sieht blöd aus, wenn die Polizei einen abführt- was sollen die Nachbarn denken?
    Aber in der Regel schadet es nicht, mal hinzugehen. Sagen mußt Du ja erst mal nichts. Der Staat muss Dir Deine Schuld beweisen, nicht Du Deine Unschuld. Ist jedenfalls bis zur Bundestagswahl noch so. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan Meißner ()

  • Der andere wartete nicht nur, sondern ist mir sogar ziemlich bedrohlich hinterher gefahren. Er hat versucht mich auszubremsen und mich quasi zum anhalten zu zwingen, was ich aber nicht getan hab, da das voll besetzte Auto mir ziemlich klar gemacht hat, was dann passieren wird. Da ich aber alleine im Auto saß, fühlte ich mich quasi Bedroht und habe deshalb nicht angehalten.


    Vielleicht sollte ich da wirklich mal zum Anwalt gehen, je nachdem wie das Vorsprechen ausgeht..

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  • Das ist dann natürlich ganz BLÖD, wenn die vollbesetzt waren, du nicht.


    Dann musst du wirklich sofort einen Juristen hinzuziehen, und der Polizei deine Seite erklären!

  • Sagen mußt Du ja erst mal nichts.


    Würdest du mir denn eher empfehlen nichts zu sagen, oder so wie ich es euch geschildert hab, es auch so bei der Polizei zu schildern?


    MfG
    Tim

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