@ Focus
du solltest §12 Abs. 4 der STVO auch genau durchlesen und nicht nur rauszitieren was dir gerade in den Kram paßt
Code
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen,
wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls auch er muss dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.
Das was du zitiert hast, damit ist die andere Strassenseite gemeint
dafür mußt du aber umdrehen, es gibt nicht umsonst ein Bußgeld in Höhe von 15,- dafür
Einzigste Ausnahme ist und bleibt eine Einbahnstrasse !!!
denn:
Fahrzeuge, die entgegen der Fahrtrichtung parken, vermitteln den Eindruck, man befinde sich in einer Einbahnstraße.
Genau aus diesem Grunde ist das auf normalen Straßen mit Gegenverkehr grundsätzlich VERBOTEN!
MfG Nico