Wie verhalte ich mich hier beim Rückwärtseinparken richtig?

  • Hi!


    Wie verhalte ich mich hier beim Rückwärtseinparken richtig?


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    Ich fahre auf der Hauptstraße, und schalte ca. 10-20 meter vorher die Warnblinkanlage ein, bremse und bleibe stehen und lege dann den Rückwärtsgang ein!


    Sobald kein Gegenverkehr kommt fahre ich rückwärts in die Einfahrt zum Parken!


    Jetzt meine Frage, ist das Rechtlich ok so? Was ist wenn mir so ein Trottel hier jetzt hinten drauf donnert? Bin ich dann abgesichert, weil ich ja die Warnblinkanlage an hab?


    Gruß

  • Ich weiß zwar nicht wie es da mit dem parken genau geregelt ist. Jedoch bin ich mir sicher gelernt zu haben das man das Warnblinklicht nur bei pannen verwenden darf oder beim abschleppen. Beim einparken darfst du nicht einfach so mal dea Warnblinklicht einschalten.


    Grüße,
    Leo

  • Also Warnblinkanlage ist hierzu schon mal nicht zulässig.


    Wenn Du rückwärts die Gegenfahrbahn überquerst und es zum Stoß kommt, dann hast Du a) den Fahrstreifen gewechselt und b) bist Du rückwärts gefahren mit Schädigung. Wenn Dir einer auf das stehende Fahrzeug donnert, dann wärst Du gut beraten, wenn Du rechts geblinkt hättest, weil da evtl. ne Parklücke freigeworden ist bzw. links blinken und noch keinen Rückfahrscheinwerfer an. Komplett ohne Blinken wird Dir die gegnerische Versicherung wohl ne Teilschuld aufbrummen wollen.


    Ich persönlich würde da keinesfalls rückwärts über die andere Spur rangieren!

  • Hmm Okay ... nicht so gut :D


    Und wenn ich von der anderen seite kommen würde?


    Rechts blinken, und dann rückwärts rein? Dann wird mir der hinterher fahrende vermutlich die Einfahrt zu machen ....


    Naja ...


    Danke mal

  • Genau so wie oben auf der Zeichnung, nur mußt du einen Einweiser haben. ;)


    Mfg. Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Wenn Du rückwärts fährst (vor allem auf der Hauptfahrbahn) und es klappert, biste immer der Doof! Kommt dann drauf an, ob es beim Ausparken war, dann würde ggf. ne Ahndung nach §1/II, 49 StVO u. 24 StVG in Frage kommen, wenn Du dabei niemanden gefährdet hättest (Parkrempler oder Rangieren auf Parkplatz). Ansonsten biste halt mindestens im § 9/V und das heißt Anzeige. Wenn es ganz blöd läuft, wie gesagt im Straftatbestand.

  • Ich denke, wenn Du so wie Thommy es beschrieben hat, den Blinker gesetzt hast, und durch den Fuß auf der Bremse anzeigst, dass du stehst, und nicht in einem unübersichtlichen Straßenbereich stehst, oder Verkehrzeichen dir das halten dort untersagen,ist erst einmal nichts auszusetzen.



    Aber wenn Du dich jetzt aufmachst die Straße rückwärts zu queren und du dadurch den nachfolgenden oder auch den entgegenkommenden Verkehr gefährdest, oder ein Unfall aus diesem handeln entsteht bist du Schuld ohne wenn und aber.

  • Naja einmal muss ich rückwärts fahren, entweder in der früh bei wenig verkehr rückwärts rein, oder abends bei feierabendverkehr rückwärts raus!


    Ne es ist noch nix passiert!


    Ich fahr ja auch nur dann wenn frei ist, aber letztens war ich grad am rückwärts anfahren, überholt mich die blöde Kuh hinter mir auf einmal! Obwohl ich den Rückwärts gang drin hatte!


    Ist nix passiert, aber hätte auch blöd ausgehen können!


    Zudem möchte ich auch nicht, das wenn ich da grad so steh und rückwärts fahren möchte, die freundlichen kommen und mir irgendwie nen Strafzettel oder so aufs auge drücken!


    Gruß