Käufer meldet Auto nicht um - Zwangsstilllegung oder Anwalt?

  • Schon klar, viele werden jetzt sagen "Nie ein auf sich zugelassenes Auto verkaufen", aber wenn der Verkäufer wirklich vertrauenswürdig wirkt, u.a. indem er sich empört, wie früher mal ein Käufer noch 4 Wochen mit seiner Zulassung/Versicherung rumgefahren ist, und ernsthaft erklärt, warum er die Ummeldung morgen nicht schaffen kann, aber auf jeden Fall übermorgen am langen Donnerstag, lässt man sich halt leider auch mal breitschlagen...


    Der Verkauf war vor 12 Tagen, vor 5 Tagen habe ich ihm zum ersten Mal eine SMS geschrieben. Er rief sofort an und versprach die Ummeldung für den nächsten Tag. Das wäre Donnerstag gewesen, aber bis heute (Mo) nachmittag ist nix passiert. Also schrieb ich ihm vorhin noch eine SMS, wenn ich übermorgen wieder von der Zulassungsstelle höre, dass der Wagen noch nicht umgemeldet wurde, übergebe ich das Ganze meinem Anwalt.


    Tatsache ist, dass ich übermorgen tätig werde, aber welche der beiden Varianten würdet Ihr wählen? Die Versicherung sagte, sie können eine Zwangsstilllegung veranlassen, oder ich gebe die Sache eben wirklich einem Anwalt (ich habe eine Kfz-Rechtsschutz, also kein Problem).


    Danke & schöne Grüße,
    Heiko


    Edit: Inzwischen ist der Wagen endlich umgemeldet. Was ich im Verlaufe der ganzen Sache erfahren habe (gilt in jedem Falle für Berlin und die Versicherung DA Direkt):


    • Faxt man den Kaufvertrag sofort an die Zulassungsstelle, bekommt man umgehend den Restbetrag der Steuer erstattet, egal wann der Wagen um-/abgemeldet wird, und der Käufer wird bei noch nicht erfolgter Um-/Abmeldung schriftlich dazu aufgefordert.
    • Den Kaufvertrag umgehend an die Versicherung zu faxen, schadet auch nicht, obwohl diese dadurch noch nicht abrechnet (hier verliert man bei Verzögerung durch den Käufer Geld, auch wenn man das natürlich von ihm zurückfordern kann).
    • Meldet der Käufer nicht um, sollte man spätestens nach 7 Tagen Zwangstillegung beantragen, sowohl bei der Versicherung (durch Kündigung des Vertrages) als auch bei der Zulassungsstelle (dort kostet es 19,40 Euro Gebühren).
    • Mit der Kündigung des Versicherungsvertrages ist der Verkäufer raus aus der Sache: Die Versicherung erstattet sofort den kompletten Restbetrag und der Wagen gilt als nicht mehr versichert (auch wenn die Versicherung selbst noch 4 Wochen in der sog. Nachhaftung ist) und wird daher zur Fahndung ausgeschrieben.
    • Der zur Fahndung ausgeschriebene Wagen wird, sobald er irgendwo auffällig wird (z.B. durch Falschparken), sofort entstempelt.
    • Die Entstempelung kann auch gezielt durch die Polizei vorgenommen werden, die nämlich mitunter direkt zum Käufer fährt. Die dafür fälligen Gebühren richten sich nach dem Aufwand der Polizei, aber betragen maximal 286 Euro und werden direkt dem Käufer in Rechnung gestellt.
    • In jedem Falle ganz wichtig: Verursacht der Käufer vor der Um-/Abmeldung einen Unfall, wird man nicht hochgestuft! So ist die Gesetzgebung. Ganz alleine der Käufer muss dafür haften, dem Verkäufer können keinerlei Nachteile entstehen. Wichtig ist dafür natürlich, dass die Identität des Käufers bekannt ist, andernfalls wird es mühsam :D Daher also unbedingt seinen Ausweis genau checken und die ID etc. im Vertrag festhalten (gut ist hier z.B. der Muster-Kaufvertrag vom ADAC).


    Mein Fazit: Eine ideale Lösung gibt es nicht. Ein bereits abgemeldetes Auto ist schlechter verkäuflich und darf nicht mehr an der Straße geparkt werden, mit dem Käufer gemeinsam um-/abzumelden kostet sehr viel Zeit und ist nicht immer möglich, und den Wagen angemeldet zu verkaufen, ist natürlich auch nicht toll, sofern der Käufer dann nix tut.


    Mich hat die verzögerte Ummeldung insgesamt 37 Euro gekostet, also alles halb so schlimm. Die könnte ich jetzt vom Käufer zurückfordern, aber das ist mir zu blöd, denn wenn er das nicht zahlen will (wovon ich ausgehe), muss ich mir einen Anwalt nehmen und klagen etc., und dann bin ich noch im Sommer damit beschäftigt - und das Leben ist zu kurz, um Energie in solchen Scheiß zu stecken :D

  • Hi,


    der KFZ-Rechtsschutz dürfte das ganze doch ziemlich wurscht sein. Die greift doch nur, wenn der jetzt bsp. wirklich mit dem Wagen jemanden umfahren sollte und du dann belangt wirst. Oder nicht?
    Also ich würde den knallhart zwangsstillegen lassen.


    Beste Grüße
    Timm

  • Wo ist da das Problem?


    Wenn die Versicherung sagt, das sie den Wagen zwangsstilllegen kann dann lass sie das doch machen.


    Und da würde ich nicht auch noch aus "Kulanz" oder gutem Willen bis Übermorgen warten. Der Typ hatte genug Zeit! Ruf an, lass sie den Wagen stilllegen und du hast deine Ruhe.


    Du hast zwar den Vertrag (ich hoffe sowas hast du wenigstens) der belegt, wann du den Wagen veräußert hast, aber die rennerei im Falle eines Schadens hast du erst einmal.

    R.I.P.
    C180 Elegance


    Unsterblich Dank Google Street View
    Und das sogar vor meiner Haustür

  • Hatte ich auch mal,zur Zulassungsstelle mit Kaufvertrag wo drinstand das er innerhalb 3 werktagen umgemeldet sein muss und die Personalausweißnr. von dem Typ und alles ging automatisch.
    Brauchte mich um nichts mehr kümmern und wurde sogar rückwirkend abgerechnet.

  • lso schrieb ich ihm vorhin noch eine SMS, wenn ich übermorgen wieder von der Zulassungsstelle höre, dass der Wagen noch nicht umgemeldet wurde, übergebe ich das Ganze meinem Anwalt.


    Versuch es doch mal mit einem direkten Gespräch. Setz ihn am Telefon unter Druck.
    Am Ende frag ihn freundlich, ob du das Fahrzeug nicht einfach abmelden kannst (also Schilder wegschrauben und abmelden... jetzt). Ist zwar alles Arbeit, aber jeder andere Weg ist das auch. Versuch an die Schilder ran zu kommen, der Rest ist eine Formalie, die überschaubar ist.


    gruss

  • Julian...
    ich denke das wird sicher nicht so leicht, vielleicht wenn man in der gleichen Stadt wohnt
    aber die meisten Autokäufe finden heutzutage Regionüberschreitend statt,
    also z.B. Verkäufer wohnt in München, Käufer in Berlin
    dann ist nicht mit einfach mal hin und Kennzeichen abmontieren...


    meine letzten Fahrzeuge hab ich auch von weiter weg abgeholt...
    C280 aus Heilbronn (400km einfache Strecke)
    CLK 320 Coupe aus Pulheim bei Köln (60km einfache Strecke) <---- der wäre noch machbar
    CLK 320 Cabrio aus Kleinostheim bei Frankfurt a.M. (320km einfache Strecke)


    MfG Nico

    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/signaturneukopiekopiexuapp.jpg]


    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Nicod78 ()

  • Wir haben den ADAC-Muster-Kaufvertrag benutzt, der sieht natürlich auch "umgehende" Abmeldung vor.


    Die Kfz-Rechtsschutz kommt nicht nur bei Unfällen auf, sondern auch bei Autokauf und -verkauf.


    Hast Du eine Veräußerungsanzeige erstattet?


    Ja, der Zulassungsstelle allerdings erst einige Tage später, weil ich dachte, er meldet es eh schnell um. Der Versicherung dagegen habe ich es bereits am Verkaufstag telefonisch mitgeteilt, sie meinten, das reicht ihnen (d.h. auf weiteres Schriftliches legten sie keinen Wert), weil für sie letztlich nur die Meldung der Zulassungsstelle zählt, wenn der Wagen umgemeldet wurde. Aber jetzt, wo es Probleme gibt, habe ich ihnen trotzdem den Kaufvertrag gefaxt.