Schon klar, viele werden jetzt sagen "Nie ein auf sich zugelassenes Auto verkaufen", aber wenn der Verkäufer wirklich vertrauenswürdig wirkt, u.a. indem er sich empört, wie früher mal ein Käufer noch 4 Wochen mit seiner Zulassung/Versicherung rumgefahren ist, und ernsthaft erklärt, warum er die Ummeldung morgen nicht schaffen kann, aber auf jeden Fall übermorgen am langen Donnerstag, lässt man sich halt leider auch mal breitschlagen...
Der Verkauf war vor 12 Tagen, vor 5 Tagen habe ich ihm zum ersten Mal eine SMS geschrieben. Er rief sofort an und versprach die Ummeldung für den nächsten Tag. Das wäre Donnerstag gewesen, aber bis heute (Mo) nachmittag ist nix passiert. Also schrieb ich ihm vorhin noch eine SMS, wenn ich übermorgen wieder von der Zulassungsstelle höre, dass der Wagen noch nicht umgemeldet wurde, übergebe ich das Ganze meinem Anwalt.
Tatsache ist, dass ich übermorgen tätig werde, aber welche der beiden Varianten würdet Ihr wählen? Die Versicherung sagte, sie können eine Zwangsstilllegung veranlassen, oder ich gebe die Sache eben wirklich einem Anwalt (ich habe eine Kfz-Rechtsschutz, also kein Problem).
Danke & schöne Grüße,
Heiko
Edit: Inzwischen ist der Wagen endlich umgemeldet. Was ich im Verlaufe der ganzen Sache erfahren habe (gilt in jedem Falle für Berlin und die Versicherung DA Direkt):
- Faxt man den Kaufvertrag sofort an die Zulassungsstelle, bekommt man umgehend den Restbetrag der Steuer erstattet, egal wann der Wagen um-/abgemeldet wird, und der Käufer wird bei noch nicht erfolgter Um-/Abmeldung schriftlich dazu aufgefordert.
- Den Kaufvertrag umgehend an die Versicherung zu faxen, schadet auch nicht, obwohl diese dadurch noch nicht abrechnet (hier verliert man bei Verzögerung durch den Käufer Geld, auch wenn man das natürlich von ihm zurückfordern kann).
- Meldet der Käufer nicht um, sollte man spätestens nach 7 Tagen Zwangstillegung beantragen, sowohl bei der Versicherung (durch Kündigung des Vertrages) als auch bei der Zulassungsstelle (dort kostet es 19,40 Euro Gebühren).
- Mit der Kündigung des Versicherungsvertrages ist der Verkäufer raus aus der Sache: Die Versicherung erstattet sofort den kompletten Restbetrag und der Wagen gilt als nicht mehr versichert (auch wenn die Versicherung selbst noch 4 Wochen in der sog. Nachhaftung ist) und wird daher zur Fahndung ausgeschrieben.
- Der zur Fahndung ausgeschriebene Wagen wird, sobald er irgendwo auffällig wird (z.B. durch Falschparken), sofort entstempelt.
- Die Entstempelung kann auch gezielt durch die Polizei vorgenommen werden, die nämlich mitunter direkt zum Käufer fährt. Die dafür fälligen Gebühren richten sich nach dem Aufwand der Polizei, aber betragen maximal 286 Euro und werden direkt dem Käufer in Rechnung gestellt.
- In jedem Falle ganz wichtig: Verursacht der Käufer vor der Um-/Abmeldung einen Unfall, wird man nicht hochgestuft! So ist die Gesetzgebung. Ganz alleine der Käufer muss dafür haften, dem Verkäufer können keinerlei Nachteile entstehen. Wichtig ist dafür natürlich, dass die Identität des Käufers bekannt ist, andernfalls wird es mühsam Daher also unbedingt seinen Ausweis genau checken und die ID etc. im Vertrag festhalten (gut ist hier z.B. der Muster-Kaufvertrag vom ADAC).
Mein Fazit: Eine ideale Lösung gibt es nicht. Ein bereits abgemeldetes Auto ist schlechter verkäuflich und darf nicht mehr an der Straße geparkt werden, mit dem Käufer gemeinsam um-/abzumelden kostet sehr viel Zeit und ist nicht immer möglich, und den Wagen angemeldet zu verkaufen, ist natürlich auch nicht toll, sofern der Käufer dann nix tut.
Mich hat die verzögerte Ummeldung insgesamt 37 Euro gekostet, also alles halb so schlimm. Die könnte ich jetzt vom Käufer zurückfordern, aber das ist mir zu blöd, denn wenn er das nicht zahlen will (wovon ich ausgehe), muss ich mir einen Anwalt nehmen und klagen etc., und dann bin ich noch im Sommer damit beschäftigt - und das Leben ist zu kurz, um Energie in solchen Scheiß zu stecken