Wie kann das sein ? w204 Mopf 02/2011 - Hinterachse durchgerostet

  • Stattdessen könnten die öffentlichen Organe mal mehr um wichtigere Dinge kümmern als private Stellflächen zu prüfen.

    Wer sagt, dass das getan wird?


    Nein, es ist entsprechend unwahrscheinlich, dass eine abgelaufene HU bei einem Fahrzeug auf Privatgelände auffällt und bestraft wird. Wenn das passiert, dann sicherlich nur, weil irgendwelche Zufälle eintreten bzw. zusammen kommen.


    Wir hier haben nur einmal die Theorie geklärt, es hat hier keiner eine Aussage über die Praxis gemacht ;).

  • Bei mir ist es ja passiert. Aber mit Theorie: Dann passt es, sorry für die Aufregung =)

    Grüßle!

    Johannes


    Fuhrpark:

    Opas Ehemaliger (jetzt Sommerfahrzeug): 94er C180: Imperialrot, Stoff schwarz, Elegance, 1. Hand, 65.946km.

    2003er A209 CLK320 Brillantsilber, Leder Anthrazit, Avantgarde, 192.000km.

    2005er S211 E500T Brillantsilber, Leder Anthrazit, Elegance, 217.000km.

    Omas 280SE: 78er 280SE: Cayenneorange, Stoff Bambus, 2. Hand seit 1980, 188.000km.

    Ehemalige:

    2002er S210 E430T 4matic: Brillantsilber, Leder Anthrazit, Avantgarde, 376.000km.

  • Also in der Gegend um Lauffen, haben die Polizisten aus Not schon Sonntag morgens mit dem Fernglas nach den Gütle-Anhängern gespäht, ob da nicht was abgelaufen ist. Die hatten Druck wegen zu weniger Zettel von der Chefin. Die Grundstücke durfte sie nicht betreten, also Fernglas. Wenn die das Grundstück betreten brauchen sie einen Grund und eine vermutete Ordnungswidrigkeit ist kein Grund. Dazu bedürfe es einer Straftat. Aber bei mi9r haben die Stadtlatsche aus Rache für einen bitterbösen Leserbrief auch gespechtet und meinen C entdeckt mit 8 Monaten drüber. Kostete 25€ und das Landratsamt eine Menge Arbeit. Stempel ist drauf, nächster Leserbrief kommt. Die haben nämlich derart viel Dreck am Stecken von der Stadt mit ihren Kungeleien, dass man da ganze Seiten füllen könnte.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Ich habe ein Parkplatz auf der anderen Strassenseite gemietet. Der Platz gehört zu einem Mehrfamielnhaus.


    Neben meinem Wagen steht ein Wager der seit ca. 18 Monaten abgemeldet ist. Seit heute ist ein Aufkleber drauf von der Stadt das der Wagen nicht abgemeldet "im öffentlichem Verkehrsraum" stehen darf, und entfernt werden muss.


    Stimmt das? Der Parkplatz ist, sowiet ich beurteilen kann, kein öffentlicher Verkehrsraum.


    Das interessiert mich insofern das der Wagen meinen Wagen "abschirmt", d.h. mein Wagen ist kaum von der Strasse aus sichtbar, was ich gut finde in Bezug auf KAT Diebstahl.

  • Der Parkplatz ist, sowiet ich beurteilen kann, kein öffentlicher Verkehrsraum.

    Ist ein Parkplatz frei zugänglich, ist es öffentlicher Verkehrsraum. Ist er abgeschrankt, hinter einem Zaun oder was auch immer, ist es kein öffentlicher Verkehrsraum. Die Grundstückseigentumsfrage ist dabei nicht ausschlaggebend.

  • es gibt öffentlichen Verkehrsraum, quasi öffentlichen Verkehrsraum und privaten Raum.


    Öffentlicher Verkehrsraum ist klar, Straßen und Plätze, die frei befahren werden können. Quasi öffentlicher Verkehrsraum ist, wenn der von jedermann ohne Zugangsbeschränkung befahren werden kann. Privater Verkehrsraum ist, wenn der nur über eine zugangsbeschränkung, z.B. Schrankenanlage mit Chipkarte oder ähnlich befahren werden kann.


    Dein Nachbar könnte am Ende seines Parkplatzes links und rechts je eine Stange setzen und mit einer kette absperren. Schon ist das Thema erledigt. Wie das aber mit der Verwaltung aussieht, keine Ahnung. Gehört der Parkplatz dem Nachbarn?


    Aber das mit dem abschirmen wegen Kat-Diebstahl, hm, wenn das schlecht einsehbar ist, befördert das den Diebstahl eher.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Hier geht es nicht um öffentlichen Verkehrsraum.

    Hier geht es um Autowracks auf Privatgrundstücken. Und diese Wracks dürfen da nicht unbegrenzt stehen, sie sind rechtlich gesehen Abfall und die Ordnungsämter können ihre Entsorgung verlangen.

    Wird sicher hier und dort strenger oder laxer gehandhabt. Der alte Opel hinter der Scheune des Aussiedlerhofes im tiefen Bayern ist da was anderes als ein vergammelter Golf in der Stadt.

  • Wenn von dem Fahrzeug keine Umweltgefährdung ausgeht, darf ein Fahrzeug abgestellt werden, wenn es privates Grundstück ist. Ob Wrack oder sonst was, egal. Es geht darum, dass da eine Gefahr von ausgeht. Anders sieht es auf den quasi öffentlichen Räumen aus. Da kommt es darauf an. Aber eigentlich müsste die Stadt über die Verwaltung auf die Beseitigung dringen. Das mit dem roten Zettel geht normal nicht. Aber die bei den Gemeinden sind mitunter auch hohl. Bei mir hatten die einem Auto dreimal eine solchen Zettel angebracht. Obwohl wir, Nachbarn und ich, denen beim ersten Zettel gesagt hatten, wo der Ansprechpartner für das Auto sitzt. Das haben die Strategen nur nicht geglaubt. Das Auto war da abgestellt, weil die Fahrerin bei einer Brandstiftung auf frischer Tat angetroffen und festgenommen wurde. Die saß dann ein und die Kripo hatte das Auto da abgestellt. Konnten die städtischen Strafzettelschreiber erst nicht glauben, aber wir haben sie gläubig gemacht (es wurde ihnen unleise und deutlich erklärt, wo der Schlüssel zum Auto sei).

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Wenn von dem Fahrzeug keine Umweltgefährdung ausgeht, darf ein Fahrzeug abgestellt werden, wenn es privates Grundstück ist. Ob Wrack oder sonst was, egal.

    Stimmt nicht ganz. Müll lagern auf dem Grundstück hat Grenzen und so ein Fahrzeug kann halt auch schlicht unter Abfall fallen ... nennt man dann Wrack.