Feuerwehrflächen fallen unter Landesrecht.
In Hessen ist es so, dass Feuerwehrflächen nicht durch Markierungen gekennzeichnet sein müssen, jedoch eine entsprechende Beschilderung mit Siegel (!) vorhanden sein muss bzw. sollte. Wo die Feuerwehrflächen sind, steht üblicherweise im Bauschein (Baugenehmigung), auf jeden Fall aber in den Unterlagen des zuständigen Brandschutzamts.
Vom Foto her kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es sich bis zur Hausfassade um die für die Feuerwehr vorgesehene Fläche handelt (Drehleiterfahrzeug), die dauerhaft freizuhalten ist. Dafür spricht auch das Schild auf dem Foto.
Da ich sowas gerade letztes Jahr geplant habe, lade ich mal eine Skizze hoch, wie diese Flächen üblicherweise auszusehen haben. Anhand der Skizze erkennt man auch den enormen erforderlichen Platzbedarf.
"Sonderlösungen" oder Abweichungen sind möglich, da es durchaus sein kann, dass die bei der zuständigen Feuerwehr vorhandenen Fahrzeuge und Geräte noch größere Flächen/Radien benötigen.