Knolle berechtigt oder nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Feuerwehrflächen fallen unter Landesrecht.


    In Hessen ist es so, dass Feuerwehrflächen nicht durch Markierungen gekennzeichnet sein müssen, jedoch eine entsprechende Beschilderung mit Siegel (!) vorhanden sein muss bzw. sollte. Wo die Feuerwehrflächen sind, steht üblicherweise im Bauschein (Baugenehmigung), auf jeden Fall aber in den Unterlagen des zuständigen Brandschutzamts.

    Vom Foto her kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es sich bis zur Hausfassade um die für die Feuerwehr vorgesehene Fläche handelt (Drehleiterfahrzeug), die dauerhaft freizuhalten ist. Dafür spricht auch das Schild auf dem Foto.


    Da ich sowas gerade letztes Jahr geplant habe, lade ich mal eine Skizze hoch, wie diese Flächen üblicherweise auszusehen haben. Anhand der Skizze erkennt man auch den enormen erforderlichen Platzbedarf.


    "Sonderlösungen" oder Abweichungen sind möglich, da es durchaus sein kann, dass die bei der zuständigen Feuerwehr vorhandenen Fahrzeuge und Geräte noch größere Flächen/Radien benötigen.


    • Offizieller Beitrag

    Azuritgrau Jo beides, also Hausverwaltung und wir sind Eigentümer.

    Ich habe bereits am 17.4 geantwortet, dass ich den Verstoß nicht zugeben und einen Brief mit Erklärungen aufgesetzt + Fotos vom Ort...

    den Aussagen der Dame vom Amt widersprochen. Jetzt abwarten, ob was kommt.


    Andere hatten bereits Anfang April eine Verwarnung bekommen und ebenfalls widersprochen.

  • Hallo,


    in Baden-Württemberg steht so was im amtlichen Lagerplan. Wie das in NRW geregelt ist, weiß ich nicht..ich denke mal ähnlich.

    Eventuell mal auf der Baurechtsbehörde nachfragen?


    Grüße


    baschti

    Trying is the first step towards failure

  • Einfach einen Feuerwehrplan für das Grundstück bei der Verwaltung anfordern.


    Sonst hier auch das Gespräch mit der zuständigen Feuerwehr suchen.

    Liebe deine Stadt!!!


    Alles über 200 km/h auf der Autobahn ist Formel 1 8|

  • und dann erteilt ihr denen vom Ordnungsamt ein Verbot zum Befahren des Grundstücks. Dazu stellt ihr ein Schild auf mit Frei für Garagen- und Stellplatznutzer. Allerdings dürft ihr die nicht einsperren, das wäre Nötigung

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Vorsicht, die ganze Nummer kann sich natürlich schon daraus ableiten, dass entsprechende Flächen frei zu halten sind, aufgrund von brandschutztechnischen Auflagen. Und da es Privatgrundstück ist, nutzt auch keine Argumentation in Richtung fehlerhafter Beschriftung. Da könnte sich der Parkende max. das Geld vom Eigentümer wieder holen, aber da das eine Person ist, wäre das linke Tasche, rechte Tasche.


    Nein auf keinen Fall, denn wie bereits geschildert befährt das Ordnungsamt den Privatweg täglich 1-2 mal um zu kontrollieren,

    ob auf der korrekt ausgeschilderten Stellfläche 2 Häuser weiter keine Autos stehen.

    Wenn hier eine fehlerhafte Beschilderung vorliegt, dann bleibe ich dabei, dass hier einer der Nachbarn das dem Ordnungsamt gesteckt hat. Von allein kommen die doch nicht auf so etwas.


    Berichte wie es ausgeht ;).