Tempolimit? Nein Danke!

  • Dass ein Fehlverhalten niemals ein anderes rechtfertigt. Sollte man als Jurist eigentlich wissen.

    Sorry, da habe ich § 32 StGB und § 227 BGB und § 34 StGB doch immer falsch verstanden. Danke, dass Du mir die Augen öffnest. Selbst die Trottel vom OLG Düsseldorf raffen das nicht.

    Und verblödete Professoren lehren, dass Recht Unrecht nicht weichen muss.

    Gut, dass da ein Techniker endlich den Juristen ihre Welt erklärt.

  • Blind also auch noch....:lach::lach::lach:


    Du schreibst 80KM/H


    Ich schreibe 60 KM/H

    Ich sehe da kein Problem: nicht schneller als 80 (insgesamt) ist doch net anders als 60 und man ueberholt mit max 20 mehr (also insgesamt 80)?

  • Stefan:

    Kann ich mich dann auf dich berufen, wenn ich einen Mittelspurschleicher rechts überhole vorbeifahre , der das sieht, unvermittelt nach rechts rüberzieht und es kracht? Auf DIE Gerichtsverhandlung bin ich dann mal gespannt... Denn genauso hab ich es schon ein einige Male erlebt oder bei Anderen gesehen. Nur halt bislang ohne Unfall, aber mit Adrenalin & Blutdruck, und deswegen laß ich das lieber ;)



    @All:

    Aber nochwas zum Allheilmittel "Tempolimit": Kann mir mal einer erklären, warum alle (ALLE!) heiklen Situationen, die ich auf der Bahn immer wieder erleben "darf", sich ausnahmslos diesseits der magischen 130km/h abspielen. Wie genau hilft ein Tempolimit mir da weiter? Es ist nämlich immer wieder dieselbe Scheiße, die da läuft:


    - Der Mittelspurschleicher mit den vielzitierten 103km/h, der unvermittelt rechte Haken schlägt!

    - Der Trucker, der mit 80,02km/h kilometerlang andere Trucks "überholt" und zig entnervte Autofahrer hinter sich herschleppt!

    - Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, was zur Hölle ist das? Geht doch auf der Bahn selbst viel besser...

    - Ganz links fahren und 200m vor der Ausfahrt feststellen, daß ich HIER und JETZT runter muß...

    - Meine 35 Fahrassistenten passen auf mich auf, da kann ich ja getrost Heia machen!




    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
    Audi Coupe Quattro -
    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

    2 Mal editiert, zuletzt von ACQ92 ()

  • Natürlich nicht, Torsten.

    Mir ging es oben um die unsinnige Aussage unseres Geizhalses, dass „Dass ein Fehlverhalten niemals ein anderes rechtfertigt..“

    Denn diese Aussage ist eben falsch.


    GrusS


  • Stimmt. Da haste recht ;)



    Gruß Torsten

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    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Zu Deinen Fragen:

    Ich achte darauf, dass ich notfalls bremsen oder ausweichen kann.

    Die allermeisten (tippe auf 98%) sehen einen ja. Die kriegen auch mit, dass man rechts vorbeifährt. Natürlich tun einige so, als würden die das nicht bemerken und blinken rechts (was sonst etwa 99% aller nicht beim Spurwechsel tun), um einen zu erschrecken.
    GrusS

  • Sorry, da habe ich § 32 StGB und § 227 BGB und § 34 StGB doch immer falsch verstanden.

    Kann man einen dieser Paragraphen anwenden, dann stellt ein bestimmtes Verhalten kein Fehlverhalten dar.


    Was das mit deinem Rechts überholen aber zu tun hat, ist weiterhin offen, denn diese Paragraphen sind da sicher nicht anwendbar.

  • Nein, es besitzen in der Tat 70% der Autobahnkilometer kein Tempolimit, auch wenn es sich anders anfühlt ;). Und 70% der Verkehrstoten auf Autobahnen kommen auf diesen Kilometern um.

    *Grübel* Dann wolltest Du sicher tippen: "es besitzen in der Tat 70% der Autobahnkilometer ein [und nicht "kein"] Tempolimit", oder...?

    Denn sonst hätte die Argumentation ja bedeutet, daß die 70% Verkehrstoten auf Zonen umkommen, auf denen freie Fahrt herrscht. Und darauf wolltest Du ja als Gegner einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung sicher nicht hinaus, oder? :)


    Sätze mit doppelten Verneinungen im weitesten Sinne sind schnell mal verhedderungs-geeignet, ich weiß, wovon ich rede ;)...


    Michael