Guten Morgen in die Runde,
hatte gestern ein Schreiben vom KBA im Kasten zwecks Softwareupdate.
Lt. KBA geht es um eine "Service-Maßnahme", im Schreiben von MB gibt es danach eine ABE ......
Natürlich nur alles im Sinne des Kunden, wobei eine "Garantie" gegeben wird für Bauteilschäden an der Abgasrückführung (nicht mehr und nicht weniger!!!!) bei einer Laufleistung bis 250tkm....
Lächerlich.
Hat hier jemand Erfahrung ob dies eine Zwangsmaßnahme ist auf Grund der Dieselschummelaktivitäten?
Ich habe ehrlich gesagt nciht vor das zu machen, da mein Benz gut läuft bei knapp 290 tkm.
Freue mich auf Tipps und Anregungen.....
Grüße
Andi