Wie muss ich es mit den Felgen halten?

  • Hallo Ihr Leut'
    Unser soeben erworbener C180 W203 rollt derzeit auf Stahlfelgen. Nun habe ich gesehen, dass es bereits für 100 bis 200 Euro ein paar gebrauchte Alu-Felgen zu kaufen gibt und natürlich würde ich hier gerne aufrüsten. Allerdings fehlt mir etwas Erfahrung im diesbezgl. Umgang mit der Rennleitung, dem Tüv und dem Übergang vom alten Brief zur neuen Zulassungsbescheinigung Teil2. Vielleicht kann mir jemand hier etwas weiterhelfen ...


    Grundsätzlich - ich möchte keine größeren Felgen fahren. 15 oder 16 Zoll ist absolut OK. Auch die Reifen sollen nicht über die aktuellen 195er bzw. 205er (alter Schein) hinausgehen. Ausserdem würde ich gerne den Gang zum TüV und eventl. Eintragungen vermeiden.


    Das angehängte Foto zeigt einen Ausschnitt aus dem alten Fahrzeugschein.






    Dort ist ein ganzer Rattenschwanz bezgl. Reifen und Felgen zu lesen. Wenn ich das richtig interpretiere, ist dort aber nirgendwo festgeschrieben, dass ich zum Beispiel die aktuellen Reifen 195/65R15 91Hauf 6J15H2 ET 31mm Leichtmetalfelgen fahren darf. Allerdings werden die gesamten Angaben ja nicht in die neuen Zulassungsbescheinigungen übertragen, also drängt sich die Idee auf, einfach ein paar gebrauchte 6J15H2 MB-Alufelgen zu kaufen und mit den vorhandenen Reifen zu fahren.
    Interessiert sich da bei einem 15Jahre alten Auto der TüV oder die Polizei überhaupt dafür? Zumal ja nichts in den vorhandenen Zulassungspapieren steht, der Stern auf den Felgen prangt und alles ja irgendwie original aussieht ...
    Wäre es vielleicht sogar legal? Müsste ich solche Alu's überhaupt eintragen lassen. Oder viel übler - ist es technisch vielleicht nicht ratsam Alufelgen in dieser Größe zu verwenden?
    Wie haltet Ihr es in so einer Situation?


    Nun ja, auf jeden Fall vielen Dank fürs lesen bis hier und etwas Reibungsfläche zum Thema.
    :)








  • Hallo,


    also folgendes.
    Was steht unter Ziffer 20 und 21? Auf die bezieht sich nämlich die erste Eintragung bzgl. der 6er Felge. Diese Reifengröße ist dann mit der 6er Felge genehmingt. Ansonsten gilt das so, wie es da steht. Darfst sogar 202er Felgen fahren.


    Dann gibt es noch das "Benz Freigabezettelchen". Das habe ich hier im Forum mal für den 202 verlinkt. Auf der Benz Seite gibt es das auch für den 203. Da steht alles drin.
    http://www.mercedes-benz.de/co…wheels/tires_and_rim.html


    Dann gibt es noch im Reifen/Felgen Bereich zwei gute oben angepinnte Threads wo alles weitere drinsteht.


    Und natürlich interessiert das den TÜV und die Rennleitung bei einem 15 Jahre alten Auto. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    Originalräder, die nach Freigabezettelchen freigegeben sind, werden draufgeschraubt, das Zettelchen in das Handschuhfach gelegt und fertsch.

  • Noch zur Erläuterung!
    Es MUSS NICHT zwingend die Rad/Reifenkombination in deinem Schein bzw. Brief stehen die du drauf hast, WENN diese für dein Auto frei gegeben ist. Das nennt man dann Alternativ Bereifung (Alternative Rad/Reifenkombinationen die du fahren darfst aber nicht im Schein/Brief stehen). Da brauchst du dann auch keine Sorge vor dem TÜV haben, weil wenn der deine Fahrgestellnummer in seinen PC eingibt, sieht der Prüfer alle Rad/Reifenkombinationen die du ohne weiteres Fahren darfst.


    Gruß seb



    Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk

    Wenn nichts mehr geht, einmal laut F**K schreien!

  • Was steht unter Ziffer 20 und 21? Auf die bezieht sich nämlich die erste Eintragung bzgl. der 6er Felge. Diese Reifengröße ist dann mit der 6er Felge genehmingt.

    Yep, da stehen die Reifen 195/65R15 91H. Wären für mich absolut OK. Und ja, die erwähnten 6er Felgen sind auch drauf - in Stahl. Die würde ich gerne gegen Alu tauschen.

    Dann gibt es noch das "Benz Freigabezettelchen".

    Der Hammer! Vielen Dank dafür! Da fräse ich mich mal durch :thumbup:
    Mir fällt auf, dass hier bis auf wenige Ausnahmen nicht zwischen Alu-Felgen und Stahlfelgen unterschieden wird. Steht die B6-Nummer immer für Alu's?

    Und natürlich interessiert das den TÜV und die Rennleitung bei einem 15 Jahre alten Auto.


    Zitat

    Und es interessiert JEDES Fahrzeug beim Tüv/Polizei, egal ob es 3 oder 30 Jahre alt ist.


    Klar! Offiziell schon. Hätte mich nur ein Erfahrungswert interessiert. Wenn ich eine so unauffällige Reifen-/Felgenkombination fahre, kann ich mir fast nicht vorstellen, das das wirklich mal jemand kontrolliert. Aber klar, mit der Freigabeliste, wird es einfacher und offiziell :thumbup:

    Was für den W202 gilt, kann man ohne weiteres auch auf den W203 übertragen:


    Passen diese Felgen...? -> Hilfreiche Tipps zur Identifikation


    Durchlesen, und ggf. nochmals im Detail nachfragen.

    Jau, vielen Dank für den Fred - habe ich bei meiner Suche nicht gefunden - bin noch am üben :whistling:
    Auch da fräse ich mich mal durch!

    Es MUSS NICHT zwingend die Rad/Reifenkombination in deinem Schein bzw. Brief stehen die du drauf hast, WENN diese für dein Auto frei gegeben ist.


    Bestens - ich denke mit der jetzt vorliegenden Info, finde ich was passendes 8)


    Hey, abschließend noch mal vielen, vielen Dank an Euch! Sobald ich mir ein paar Felgen geschossen habe, ergänze den Fred um das Ergebnis!
    Gruß vom Thomas
    :)

    S203 C200 Kompressor WDB2032421F300278

    3 Mal editiert, zuletzt von Isidor ()

  • Ob Stahl oder Alu ist in den meisten Fällen und insbesondere bei Deiner Frage bzw. der Grösse egal.
    Mach im Sommer 205er Reifen mit 16 Zoll felgen drauf und im Winter 15 Zöller. Die Reifen sind schön billig und bei Schneekettenbetrieb geht nicht so viel kaputt.
    Die B6 Nummern sind einfach Nummern für Zubehörteile von MB, die A Sachnummern sind normale Teilenummern. Technisch ist das hier egal.

  • Wenn ich so einen Schwachsinn hier lese,
    Wie etwa es ist doch nicht schlimm wenn ich Reifen und Felgen fahre die keine Freigabe für mein Auto haben!
    Mich hält ja deswegen bestimmt nie die Polizei an.
    Hab das mal übersetzt.


    Nein schlimm ist das nicht >> es erlischt dadurch nur deine Betriebserlaubnis und damit auch dein Versicherungsschutz !!


    Was das für Dich und andere für Folgen haben kann möchte ich mir nicht Ausmalen.


    Also Finger Weg davon.

  • Das mit dem Versicherungsschutz stimmt schon mal nicht. Die Versicherung muss zahlen und kann zwischen 5 und 10000€ Regress nehmen. Aber auch nur, wenn es ursächlich war. Wenn du also nach einer hübschen Dame guckst udn dabei das Bremsen vergisst, dann ist das nicht ursächlich.


    Klar ist aber eins, es gibt empfindliche Kosten, wenn man erwischt wird.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P