Es kommt im Prinzip ja nur zwei Messpunkte an, bei denen die Abweichung +/-5% betragen darf. VW wird klug genug sein, die Anpassungen so zu steuern, dass da nicht zusätzliche Klagen auf sie zukommen werden.
Wenn der Karren in Alltagssituationen keinen Hering mehr vom Rost ziehen mag dürfte dann unter p.P. fallen…