Nach Felgen Eintragung nun Reifenbindung..... Zulässig?

  • Hi,
    war gestern beim TÜV, habe meine 8x17 Et 35 BBS Felgen eintragen lassen.
    Soweit so gut, außer dass er sich am TÜV Gutachten von BBS gestört hat wurden sie eingetragen..


    Allerdings nun nur mit Reifenbindung?! Dachte ja eigentlich das gibts seit 2000 nicht mehr. Er meinte dann "naja, war hinten schon eng". Was ich nicht nachvollziehen kann, ich fuhr genau diese Reifen vorher auf ner 8,5er ET 30 AMG Felge die sogar in der Reifenfreigabe enthalten ist, d.h. breiter und noch weiter draußen... nun solls auf einmal eng sein?!


    Ich wollte eigentlich auf neue Reifen umsteigen sobald diese unten sind, bisher habe ich nur gelesen dass es im Ermessen des Prüfers liegt.... (Meiner Meinung nach Schikane, da ist gar nichts eng... Glaube er war auch etwas "sauer" dass es ohne die Lenkeinschlagbegrenzer gepasst hat ... auch nachdem er das Ding 20x im Kreis rumgejagt hat etc. So aggressiv hat bisher auch noch kein Prüfer meine Felgen abgenommen)


    Vielleicht hat ja jemand ein Schriftstück, Paragraph oder sonstiges? Kann ich auch bei einer anderen tüv Stelle "Beschwerde" einlegen?


    Danke! :)
    Gruß
    Fabian

  • Da wirst Du wohl kaum was machen können. Wenn Du das ganze in Kombi mit Spurplatten hast eintragen lassen und bei der 8,5 er der Prüfer halt da nicht so drauf geachtet hat, ist das schon möglich. Genauso kann es beim nächsten Tüv- Termin, wenn der Prüfer auf ne Testfahrt besteht und er dabei ein angehen der Reifen an der Karosse feststellt, wieder zum Austrag führen.


    Was willst Du denn dem TÜV-Prüfer vorwerfen... - etwa dass er seinen Job ernst nimmt und in Sorge um Dein Wohlergehen macht, sicher stellen will, dass Du heile zu Hause und wo auch immer Du hin fährst, ankommst...???? :rolleyes:


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Spurplatten? Steht nichts von drin?


    Geht darum dass Mercedes die AMG Felgen in 8.5x17 et 30 mit 245ern freigibt, so steht es in der Freigabeliste.


    Und nun ist ein Prüfer der Meinung dass 245er auf einer 8er Felge mit ET 35, also 0.5j schmaler und 5mm weiter drin, außen sehr eng ist und mir ne Reifenbindung aufbrummt - welche nunmal 2000 von der EU im Prinzip verboten wurde.


    Also zusammenfassend: schmaler und weiter drin als original von Mercedes ausgeliefert aber ist nach außen hin zu eng????

    • Offizieller Beitrag

    Das ist nicht das selbe, bei der alten Reifenbindung ging es darum das ab Werk bzw. in Gutachten schon bestimmte Reifen / Hersteller vorgeschrieben waren, das wurde gestrichen.


    Wenn der Prüfer hingegen der Meinung ist das er die Eintragung nur verantworten kann wenn er sich auf das Fabrikat festlegt wirst du kaum was machen können außer dein Glück bei einem anderen zu suchen.


    Wobei das ja auch schon etwas quatsch ist da es keine Garantie gibt das der Reifen auch die nächsten Jahre so bleibt und nicht mal in einer schmäleren / breiteren Variante gefertigt wird.


    Und bei 8x17 Et 35 verstehe ich das gleich drei mal nicht, das passt doch ewig drunter.

  • Wobei das ja auch schon etwas quatsch ist da es keine Garantie gibt das der Reifen auch die nächsten Jahre so bleibt und nicht mal in einer schmäleren / breiteren Variante gefertigt wird.


    Das wird nicht das Problem sein, es ging wohl in dem Gesetz darum das man niemanden eine Fabrikatsbindung auferlegen kann
    wenn niemand sicherstellen kann das dieser Reifen auch noch in Jahren überhaupt produziert wird


    Versuch mal heute einen Toyo Proxes T1S zu bekommen, das ist UNMÖGLICH
    die werden seit einem guten Jahrzehnt nicht mehr produziert...

    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/signaturneukopiekopiexuapp.jpg]


    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

  • Bei gleichen Reifenbreiten gibt es bei den Herstellern unterschiedliche Toleranzen.


    Stephan alias popey24 hatte das schonmal: Neue Mathematik: 284 > 287 (oder der Irrsinn der Reifenhersteller)


    Die Reifenbindung ist vom Tüver eine Sicherheit, dass der gleiche Reifen weniger Unterschied untereinander hat als der von einem anderen Hersteller.


    Ist aber nicht zulässig, wie du schon schriebst. Ich würde woanders hingehen.


    Das Problem ist weniger der Vergleich der Felgen untereinander (deine 8J und 8,5J), jede Rad-/Reifenkombination wird separat begutachtet. Wie gesagt Toleranzen. Da ist egal, ob da letztes Jahr eine Felge mit 1" mehr Breite abgenommen wurde. Es zählt der aktuelle Zustand.

  • Ich fahr am Fr. dort nochmal vorbei ... Glaube wo anders kann ich das ja nicht ändern lassen, oder? Sind ja unabhängig voneinander?


    Natürlich zählt der aktuelle Stand..ich versteh es ja bei ner 10x19 ET 25 Felge wo noch 0,1mm Platz ist. Wie gesagt, die 8,5J ET 30 hatte ich nicht eingetragen - ist ja offiziell von MB so freigegeben...


    Ich nehm den Wisch mal mit und frag ob man das rausnehmen kann ... Wollte sobald die Reifen unten sind eigentlich andere fahren .....


    Gruß
    Fabian

  • Mir hat mein örtlicher TÜV mal gesagt, dass er in engen Fällen (nach eigenem Ermessen des Prüfers) die Reifenmarke mit eingetragen wird. Dies wäre aber nicht bindend, er will damit nur sicherstellen, dass die Abnahme erfolgt ist und es beim Reifen XY keine Probleme gab. Die Michelin auf meinem Wagen machen die Sache hinten auch erheblich enger als die die Nokian davor.

  • Okay... Ich fahr am Freitag nochmal vorbei und frag. Für 32€ nimmt er dann den neuen Reifen nochmal ab - Aber evtl. gehts ja auch dann mit ner Unbedenklichkeitsbescheinigung o.Ä...


    Will nicht immer diese Vertreter Reifen fahren :D