Notarzt muss Führerschein abgeben

  • Unglaublich.


    Der eine oder andere wird es schon gehöhrt haben.
    Ein Notarzt muss den Lappen abgeben, weil ein anderer "Autofahrer" sich bedrängt fühlte.
    Er war unterwegs, um einer 2 Jährigen das Leben zu retten.


    Und der RIchter unterstützt das noch.
    Frag ich mich, wie bescheuert sind die eigendlich??


    Das ist schon ein Witz, was stellenweise hier in D abgeht..... :thumbdown: :cursing:

  • Unfassbar krass :cursing:
    Das definitv falsche Signal für alle Einsatzkräfte !
    Ich frage mich WELCHER Idiot zeigt einen Notarzt an ?!?! :thumbdown:
    Es ist unsere Pflicht auf der Strasse Platz zu machen für alle die mit Sonderrechten unterwegs sind.

  • http://www.faz.net/aktuell/ges…ines-kindes-13411449.html


    Hier mal ein passender Link dazu.


    Ich sehe es auch als Frechheit an. Zum einen darf der Notarzt natürlich keine anderen Teilnehmer des Straßenverkehrs gefährden, zum anderen ist in diesem Falle aber nichts passiert und es ging um leben und tot. "Er, der in 23 Jahren 5500 Notarzteinsätze gefahren ist" was ich auch nicht unbeachtlich finde. Da sollen doch die beiden Autofahrer einfach die Anzeige zurück ziehen, wenn daraus kein Schaden entstanden ist.


    Wir haben hier in meiner Stadt auch einen Notarzt mit einem Audi Q5. Der ist auch immer sehr sehr schnell in der Stadt unterwegs (und sehe ihn öfters, ich wohne keine 1000m von der Uni Klinik entfernt). Aber ich glaub, Spaß und Freude sind nicht seine Beweggründe, wenn er ins Auto steigt.

  • Unfassbar.


    Am meisten kotzt mich dabei die Mentalität der anzeigenden Autofahrer an, Hobbypolizisten die in ihrem Leben nix besseres zu tun haben als andere Leute zu gängeln. :thumbdown:

    Gruß,
    Børner

    20376006eu.jpg

    Zitat

    We are all just monkeys with money and guns.

  • Und ich glaube nicht daß ein Autfahrer so mir nichts dir nichts einen Notarzt oder den Fahrer eines Rettungswagens anzeigt. Und ich glaube auch nicht daß ein Staatsanwalt so einen Strafbefehl, um den geht es in erster Linie, gegen einen solchen ausspricht ohne abzuwägen.


    Wenn allerdings jemand auf einer Landstrasse auf das Bankett ausweichen muß (schon recht gefährlich) um eine Kollision zu verhindern kann man sich schon fragen ob die Verhältnismäßigkeit gegeben war. Könnte nämlich auch so ausgehen: 2 Tote Erwachsene und ein schwerverletztes Kind durch mißglücktes Ausweichmanöver.


    Wir waren nicht dabei.

  • Sehe ich auch so!


    Es kann keiner mit Sicherheit sagen wie die Situation ablief. Sollte es wirklich so sein das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gegeben hat, so kann der Strafbefehl durchaus seine Berechtigung haben. Vielleicht hat der Autofahrer auch einfach "geschlafen" und nicht angemessen reagiert und war überrascht? Man weis es nicht.


    Es steht außer Frage das die Einsatzkräfte alle nötige und mögliche Unterstützung von den anderen Verkehrsteilnehmern zu erhalten haben damit sie Ihren Job machen können, wer weis wann man selbst darauf angewiesen ist. Selbst unter der Annahme das der Vorwurf berechtigt ist, so finde ich die Höhe des Strafbefehls und der Führerscheinentzug doch vermessen, ich denke eine "Verwarnung" wäre angemessener.


    Mich würde es interessieren wie die Verhandlung läuft, welcher Maßstab angelegt wird und wie die unterschiedlichen Auffassungen der Zeugen / des ANgeklagten verwertet werden. Müsste der Arzt nicht auch mit einem Kollegen unterwegs gewesen sein?


    MfG

  • Ist es bei Strafbefehlen nicht so, dass die Höhe durch die Anzahl von Tagessätzen bestimmt wird, um die persönlichen finanziellen Verhältnisse zu berücksichtigen?


    Dann wäre ein Vergleich der Angemessenheit natürlich zunächst nur über die Anzahl von Tagessätzen bei ähnlichen Vergehen ohne Notfalleinsatz möglich.

  • Notarzt sitzt alein im Auto,wenn das stimmt was er gemacht hat dann ist das anzeigen und die Strafe auch ok.Hier in Hannover fahren die
    auch wie Henker durch die Gegend.zb ohne zu verzögern auf Rote Ampeln zu.Das ist schlichtweg nicht erlaubt,auch mit Sonderrechten nicht.Ein Trottel mit lauter BumBummusik und es kracht.
    Ich möcht jetzt nicht alle über einen Kamm scheren aber das eine oder andere schwarze Schaf gibts überall.
    Und auch wenn ein 2 jähriges Kind in Gefahr ist möcht ich nicht sterben damit der Notarzt 20 Sek schneller da ist.
    Den haben 2 Autofahrer angezeigt,denkt mal darüber nach warum die das machen,die haben sich das garantiert auch vorher überlegt.


  • Gibts in Deutschland nicht?! Oh doch: http://www.augsburger-allgemei…llgemeine-id18478871.html


    Die Sache mit dem Notarzt an sich ist in meinen Augen ein Witz. Medial groß ausgeschlachtet. Das was man beim fahren mit SoSi als erstes lernt, ist für andere Mitzudenken. Die andere Seite ist die, ich kenne auch einige, wie Glatze sie beschreibt, schwarze Schafe. Wobei ich mit den 20sek. von dir nicht ganz mitgehe. Es gibt Einsätze, wo es eben auf jede Sekunde ankommt. (5€ ins Phrasenschwein) - Ob es so ist, oder nicht, sieht man erst am Einsatzort. Doch eins sei gewiss, bei der Meldung das (Klein-)Kinder in Gefahr sind, ist der Puls ein anderer als bei einem Einsatz im Seniorenheim. Berufserfahrung hin oder her.


    "Rettungsgasse", "Ausweichen mit Anzeige der Fahrtrichtung" - hat man in der Fahrschule alles nie gelernt.....Niemals! Und dann kommen Anzeigen - Für mich unverständlich. Die gleichen nölen dann nämlich rum, wenn man bei einem von Ihnen abgesetzten Notruf für eine Strecke von 10km mehr als 90 Sekunden braucht.....


    1.&2. Treffen der W202-Freunde in Holzthaleben - Ich war dabei
    3. Treffen der W202-Freunde 2010 in Mühlhausen - Ich war dabei


    Golf und Polo sind Sportarten, Primzahlen kann man nicht fahren und über Papiergrössen brauchen wir gar nicht reden.


    der Schwächste fliegt...

  • Ist es bei Strafbefehlen nicht so, dass die Höhe durch die Anzahl von Tagessätzen bestimmt wird, um die persönlichen finanziellen Verhältnisse zu berücksichtigen?


    Hmmm...da hat er wohl recht. Gut, ist dann eben noch mehr die Frage ob die Anzeige gerechtfertigt ist oder nicht.


    Dann wäre ein Vergleich der Angemessenheit natürlich zunächst nur über die Anzahl von Tagessätzen bei ähnlichen Vergehen ohne Notfalleinsatz möglich.


    "Rettungsgasse", "Ausweichen mit Anzeige der Fahrtrichtung" - hat man in der Fahrschule alles nie gelernt.....Niemals! Und dann kommen Anzeigen - Für mich unverständlich. Die gleichen nölen dann nämlich rum, wenn man bei einem von Ihnen abgesetzten Notruf für eine Strecke von 10km mehr als 90 Sekunden braucht.....


    So viele Kennzeichen können sich die Rettungskräfte gar nicht merken wie sie zu Anzeige bringen müssten 8| Traurig aber wahr...


    MfG